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Haftpflicht zahlt bei Suffrandale

BAMBERG dpa ■ Wer in betrunkenem Zustand mit einem Glas um sich wirft, der kann damit rechnen, dass sein Haftpflichtversicherer für den Schaden aufkommen muss. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg hervor. Das Urteil ist rechtskräftig. Im konkreten Fall hatte ein stark betrunkener Mann mit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut in einem Lokal aus etwa zwei Metern Entfernung ein Weißbierglas nach einem anderen Gast geworfen. Dieser wurde am Auge schwer verletzt. Daraufhin forderte der Täter von seiner Privathaftpflichtversicherung Deckungsschutz für die von ihm verursachte Körperverletzung. Die Versicherung lehnte dies jedoch ab. Das Oberlandesgericht gab nun dem Täter Recht. In der Begründung des Urteils heißt es, das Gericht sei zu der Überzeugung gelangt, dass der Mann die schweren Verletzungsfolgen nicht vorsätzlich herbeigeführt habe. (Az. 1 U 3/02)

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