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Gute Kartenfür Gemagegen OpenAI

Der Musikrechteverwerter klagt gegen die Nutzung von Liedtexten durch die KI-Anwendung ChatGPT

Im Rechtsstreit um die Nutzung von Liedtexten durch die ChatGPT-Mutter OpenAI hat der Musikrechteverwerter Gema offenbar gute Aussichten. In ihrer vorläufigen Einschätzung zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht München deutete die Vorsitzende Richterin Elke Schwager in praktisch allen zentralen Punkten an, eher den Argumenten der Gema zu folgen. Ob es im Laufe des Prozesses mit einem Streitwert von 600.000 Euro auch dabei bleibt, ist allerdings nicht gesagt.

Der Rechtsstreit dreht sich um die Texte, nicht die Melodie, von neun Liedern – unter anderem „Atemlos“, „Bochum“ oder „In der Weihnachtsbäckerei“. Unstrittig ist, dass diese Texte zum Training der KI verwendet wurden. Die Gema wirft OpenAI allerdings unter anderem vor, die Texte in seinem System memorisiert – also letztlich auf eine gewisse Weise abgespeichert – und damit vervielfältigt zu haben. Zudem werde der Text bei der Wiedergabe der Daten erneut vervielfältigt und damit erneut Rechte verletzt. OpenAI hatte dagegen unter anderem vorgebracht, dass die Daten nicht memorisiert würden. Das System reflektiere lediglich, was es beim Training gelernt habe.

Richterin Schwager sieht allerdings eine Memorisierung und Vervielfältigung. Wenn das System mit den Texten trainiert wurde und sie danach auch auf einfache Fragestellungen hin fast oder ganz identisch ausgibt, sei es nicht realistisch, dass dies Zufall ist. Auch OpenAIs Argumentation, dass die Verantwortung für die Ausgabe letztlich beim Nutzer liege, verfange laut der vorläufigen Einschätzung nicht. Das Unternehmen habe durch die Auswahl der Trainingsdaten eine zentrale Rolle.

Der Versuch, einen Vergleich zu vermitteln, scheiterte. Insbesondere die Gema will mit dem Rechtsstreit grundsätzliche Fragen klären. Das Verfahren wird nun am 11. November fortgesetzt. Dann will das Gericht eine Entscheidung verkünden. Das muss nicht zwingend ein Urteil sein. Auch eine Weiterverweisung an den Europäischen Gerichtshof oder andere Beschlüsse wären möglich.

Die Gema zeigte sich nach der Verhandlung zufrieden. Diese habe gezeigt, „dass auch die Vorgänge in KI-Systemen urheberrechtliche Relevanz haben“, sagt Justiziar Kai Welp. „Das ist entscheidend für die Vergütung der Kreativen.“ KI werfe fundamentale Rechtsfragen auf. „Umso mehr ist der heutige Tag eine wichtige Etappe, um rechtliche Unklarheiten zu klären.“

OpenAI widerspicht den Forderungen der Gema. Die neue Version von ChatGPT werfe die Liedtexte auch nicht mehr aus, betonte ein Anwalt des Unternehmens. Für die Klage ist das aber wohl nicht entscheidend. (dpa)

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