Gutachten zu Hanau-Attentäter: Schizophren und rechtsradikal
Laut Gutachten für die Bundesanwaltschaft war der Täter von Hanau psychisch krank. Dennoch habe er die rassistischen Morde planvoll vorbereitet.
Laut dem forensischen Psychiater Henning Saß sei auf die Geistesstörung eine „rechtsradikale Ideologie“ aufgesetzt gewesen, die „fremdenfeindliche, rassistische und völkische Elemente“ enthalten habe. Die Gedankenwelt des Attentäters sei eine eigentümliche Verschmelzung gewesen, bei der „krankheitsbedingte Fantasien“ und „politisch-ideologischer Fanatismus“ untrennbar verwoben gewesen seien.
Bei der posthum erstellten Analyse habe der Gutachter unter anderem Pamphlete und Videos ausgewertet, die der Attentäter hinterlassen habe. Demnach sah er sich selbst seit Jahren als Opfer einer groß angelegten Verschwörung. Zu den Wahnvorstellungen kamen dem Gutachten zufolge zunehmend ausgeprägter Rassismus und „Fantasien über die Auslöschung ganzer Völker und Kulturen“.
Das Gutachten komme zu dem Schluss, dass der Attentäter massiv in seiner Fähigkeit eingeschränkt gewesen sei, „sich reflektierend mit der eigenen, krankhaft verformten Weltsicht“ auseinanderzusetzen. Trotz eingeschränkter Steuerungsfähigkeit habe er die rassistischen Morde „planvoll“ vorbereitet.
Der 43-jährige Tobias R. hatte am 19. Februar in Hanau aus rassistischen Motiven neun Menschen mit Migrationshintergrund getötet. Nach seinen Angriffen auf Bars und einen Kiosk wurden er und seine 72-jährige Mutter zu Hause tot aufgefunden. Das Attentat löste großes Entsetzen aus.
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