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Grundsatzdebatte im BundestagNeuer Anlauf für Änderung der Organspenderegeln

Zum wiederholten Male wird der Bundestag über die Widerspruchsregeleung bei Organspenden debattieren. Hat sich die politische Stimmung dazu geändert?

dpa/taz | Allen bisherigen Bemühungen zum Trotz gibt es in Deutschland zu wenig Organspenden. Mehr als 8.000 Menschen warten auf ein lebensrettendes Spenderorgan, die meisten warten mehrere Jahre.

Nun gibt es einen neuen Anlauf für eine grundlegende Änderung der Spenderegeln. Der Bundestag debattiert am Donnerstag über eine mögliche Umstellung auf eine Widerspruchsregelung. Das hieße für Erwachsene: Jeder gilt automatisch zunächst als Organspender nach dem Tod – außer, man widerspricht dem aktiv. Bisher ist für Entnahmen eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Doch oft sind Haltungen dazu nicht bekannt, so dass Spenden nicht zustande kommen.

Worum geht es im Bundestag?

Die Abgeordneten kommen zu einer Orientierungsdebatte zusammen, für die zwei Stunden für eine allgemeine Aussprache eingeplant sind. Bei solchen ethischen Fragen gelten keine sonst üblichen Fraktionslinien. Konkrete Anträge liegen dem Parlament auch noch nicht vor. Allerdings haben sich vorab schon zwei Abgeordnetengruppen positioniert und jeweils erste Entwürfe vorbereitet: eine für den Wechsel zu einer Widerspruchsregelung, die andere klar dagegen.

Die Gruppe mit Abgeordneten von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen argumentiert, dass viele Verbesserungen in den vergangenen Jahren keine entscheidende Steigerung der Spendezahlen bewirkt hätten. Eine Spende solle daher zum „Regelfall“ werden. Dafür sollen Organentnahmen bei volljährigen und einwilligungsfähigen Menschen auch dann zulässig werden, wenn man „nicht widersprochen“ hat. Vorgesehen ist eine verstärkte Aufklärung. Greifen sollen die neuen Regeln nicht vor 2030. Zu den Unterstützern gehören auch die früheren Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD).

Auch die zweite fraktionsübergreifende Gruppe will zu mehr Organspenden kommen, aber über bessere Aufklärung, eine leichtere Dokumentation des eigenen Willens – und ohne Grundrechtseingriff. „Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden“, argumentieren die Abgeordneten. Das Recht auf Selbstbestimmung schließe auch ein, keine Entscheidung zu treffen, ohne dass daraus persönliche Konsequenzen erwachsen. Konkret vorgeschlagen wird, „analoge Eintragungsmöglichkeiten“ in ein bestehendes Onlineregister zur generellen Organspendebereitschaft in Ausweisstellen aufzubauen.

Wie sind die Aussichten?

Für die Befürworterinnen und Befürworter der Widerspruchsregelung ist es schon der dritte Anlauf – nachdem eine erste Initiative 2020 im Bundestag scheiterte und eine zweite wegen der vorgezogenen Wahl 2025 nicht mehr zur Abstimmung kam. Der Bundestag beschloss 2020 stattdessen ein Gesetz, das das geltende Zustimmungsprinzip bestätigte, aber schon auf mehr Information und eine leichtere Dokumentation von Erklärungen zur Spendenbereitschaft zielte. Welche Mehrheitsverhältnisse sich nun herausbilden, ist vorerst offen.

Organe wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke Patienten werden seit Langem dringend benötigt. Im vergangenen Jahr gaben 985 Menschen nach dem Tod ein Organ oder mehrere Organe für andere frei, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation ermittelte. Dies war der höchste Stand seit 2012. Zugleich standen Ende 2025 aber 8.200 Menschen auf Wartelisten. Generell gilt es als Problem, dass in Umfragen zwar viele Menschen positiv zu Organspenden stehen, dann aber keinen Willen dazu festhalten.

Dokumentieren kann man ein prinzipielles Ja oder Nein zu einer Organspende nach dem Tod auf einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder anders auf Papier. Seit März 2024 geht es auch online: Auf dem Portal www.organspende-register.de kann man ab dem Alter von 16 Jahren seine Haltung digital dokumentieren. Aktuell gibt es knapp 579.000 Erklärungen, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Betreiber mitteilte. Dabei stimmten 82,2 Prozent Organentnahmen uneingeschränkt zu, möglich ist dies auch nur für bestimmte Organe. Einen Widerspruch hinterlegten 8,6 Prozent.

Wie geht es weiter?

Die beiden Abgeordnetengruppen haben schon angekündigt, ihre jeweiligen Initiativen konkret ins Parlament einzubringen. In der Regel folgen dazu eine erste Lesung im Plenum und Ausschussberatungen, bevor es dann zu einer Abstimmung ohne Fraktionsvorgaben im Bundestag kommt. Wie schnell das Verfahren weitergeht, muss sich zeigen. Ein anderes Organspendegesetz wurde im Mai schon beschlossen: Um mehr Nierentransplantationen möglich zu machen, wurden zuvor sehr enge Grenzen für Organentnahmen bei lebenden Spenderinnen und Spendern weiter gefasst. Gestrichen wurde auch, dass Lebendspenden nur zulässig sind, wenn es kein Organ eines Gestorbenen gibt.

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