Grundrechte in Gefahr: Viele verbotene Filme

Die Datenschützerin lobt die Transparenz der Politik und kämpft gegen mehr Videoüberwachung - auch bei der Polizei.

Flugdrohne

Immer öfter fühlen sich BremerInnen durch solche Drohnen „belästigt“. Foto: TU Berlin

BREMEN taz | Beschäftigte in Bremen werden immer öfter unrechtmäßig kontrolliert und überwacht. Zu diesem Schluss kommt der gestern vorgestellte, neue Jahresbericht der Landesdatenschützerin Imke Sommer.

Die Zahl der entsprechenden Eingaben sei seit 2012 von 29 auf 45 gestiegen, so Sommer. „Und an den Fällen, die sich an uns wenden, ist – mit ganz wenigen Ausnahmen – auch was dran.“ So berichtet die Datenschützerin von einer Firma für Geld- und Werttransporte, die ihre MitarbeiterInnen verdeckt und ohne Anlass überwachen ließ. Oder von einem Logistikunternehmen, bei dem Ergebnisse von Leistungskontrollen am Schwarzen Brett hingen. Oder von einem Restaurant, das Angestellte und Gäste filmte und abhörte. „Das ist und bleibt als Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung verboten“, sagt Sommer.

Die Videoüberwachung beschäftigt die Datenschützer in Bremen immer stärker: Die Zahl der entsprechenden Fälle hat sich in den vergangenen drei Jahren fast verdoppelt. Da geht es beispielsweise um einen Supermarkt, der Überwachungsbilder ins Netz stellt, um privat zu „fahnden“, wie Sommer sagt. Natürlich sei auch das verboten. Manchmal geht es dabei auch um Kleingartenvereine, die örtliche Filiale einer internationalen Klamottenfirma – oder Flugdrohnen. Wiederholt wandten sich BremerInnen an Sommer, weil sie ich durch deren Einsatz „belästigt“ fühlten. Ohnehin seien solche Flugdrohnen nicht ohne Weiteres erlaubt: Wer sie in der Öffentlichkeit benutzen will, braucht dafür nämlich eine luftfahrtrechtliche Erlaubnis – wenn der nächste Flughafen oder Hubschrauberlandeplatz etwa eines Krankenhauses nicht weiter als eineinhalb Kilometer entfernt ist.

Kritik an Body-Cams

Auch eine von der Bremer Polizei geplante Videoüberwachung beanstandete Sommer. Die würde gern sogenannte Body-Cams einsetzen, also mobile Schulterkameras. „Klar ist, dass die Polizei das nicht einfach so machen darf“, sagt Sommer, die bei Body-Cams von einem „sehr tief gehenden“ Eingriff in Grundrechte spricht. Derzeit laufen „konstruktive Gespräche“ mit dem Innenressort, sagt die Datenschützerin. In dem ersten Entwurf für ein novelliertes Polizeigesetz sei noch nicht zum Ausdruck gekommen, dass die Body-Cam „nur in Kontrollsituationen, die eine Identitätsfeststellung ermöglichen sollen“, eingesetzt würde, schreibt Sommer in ihrem Bericht. Auch die Polizei-Aktivitäten auf Facebook sieht sie skeptisch – schließlich sei das „keine erwiesenermaßen rechtmäßige Seite“.

Großes Lob hat sie dagegen für das mittlerweile zehn Jahre alte Bremer Informationsfreiheitsgesetz übrig. Während es in Bayern oder Sachsen noch gar nichts vergleichbares gebe, sei das Bremer Gesetz seit 2006 „zweimal im besten Sinne“ novelliert worden, so Sommer. So hätten die BürgerInnen seit vergangenem Jahr auch Anspruch, Verträge zur Daseinsvorsorge einzusehen oder Informationen über Drittmittelprojekte der Bremer Hochschulen zu bekommen. Die Umsetzung der Reform sei aber „noch nicht komplett geschafft“. Ansonsten aber könnten die BremerInnen ihren Anspruch auf Veröffentlichung von Informationen auf www.transparenz.bremen.de „notfalls gerichtlich“ durchsetzen.

Auch die Beschlüsse des Senats müssten dort – vollständig – veröffentlicht werden, sagt Sommer. „Das finde ich ganz toll.“

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