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Grüne wollen Waffenrecht verschärfenEinschränkungen für Sportschützen

Nach den Morden in Hanau fordern die Grünen in Niedersachsen, dass Sportschützen zu Hause keine Munition lagern dürfen.

Sollen nach Wunsch der Grünen nur noch am Schießstand schießen können: Sportschützen Foto: Christian Thiel / Imago

Hamburg taz | Nach den Morden von Hanau will Niedersachsen das Waffenrecht noch mal unter die Lupe nehmen. Der Antrag der Grünen, „Verfassungsfeinde entwaffnen – Waffenrecht verschärfen“, sollte eigentlich am Mittwoch im Landesparlament von CDU und SPD abgelehnt werden, weil ein Teil davon in einer Ende Dezember vom Bund beschlossenen Verschärfung des Waffenrechts enthalten ist. Doch nun bekommt er eine Chance und wurde nach kurzer Debatte in den Innenausschuss überwiesen, sodass daraus eine Bundesratsinitiative werden könnte.

Waffenrecht ist Bundesrecht. Doch die Länder können über den Bundesrat Initiativen starten und so Einfluss nehmen. Die gerade erst verabschiedete Verschärfung sieht vor, dass Menschen, die verfassungsfeindlichen Organisationen angehören, keinen Waffenschein erhalten. Auch müssen Jäger und Sportschützen nach fünf und nach zehn Jahren nachweisen, dass ihr „Bedürfnis“ nach einem Waffenschein fortbesteht. Danach reicht der Nachweis einer Mitgliedschaft im Schießsportverein.

Der Mann, der am 19. Februar in Hanau neun Menschen erschoss, war ein Sportschütze und besaß legal Waffen und Munition. Seine Tat war rassistisch motiviert, zugleich galt er als psychisch auffällig.

„Wir sehen keinen Grund, warum Sportschützen bei sich zu Hause Munition lagern“, sagt der niedersächsische Grünen-Abgeordnete Helge Limburg zur taz. Die Schützenvereine könnten die Munition für ihre Mitglieder zen­tral ankaufen, gesichert lagern und „lediglich am Schießstand ausgeben“, eben dort, wo Sportschützen nur schießen dürfen.

Zudem fordern die Grünen, dass Sicherheitsbehörden neue Erkenntnisse über Waffenscheinbesitzer auch regelmäßig an die Waffenbehörden weiterleiten und dass sichergestellt wird, dass die im Bund beschlossene Verschärfung in den Kommunen auch umgesetzt wird.

Wir sehen keinen Grund, warum Sportschützen bei sich zu Hause Munition lagern

Helge Limburg, Abgeordneter der Grünen

Limburgs Antrag stieß nun – mit Ausnahme der AfD, die vor einer Vorverurteilung der Jäger und Sportschützen warnte – allseits auf Zustimmung. Denn nach Hanau kündigte sogar Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) an, das Waffenrecht erneut zu verschärfen.

„Es macht Sinn, das noch mal anzufassen. Die Erfolgschancen nach Hanau sind höher“, sagt der niedersächsische SPD-Abgeordnete Karsten Becker. Das Attentat auf die Tür einer Synagoge in Halle habe gezeigt, dass selbst gebaute Waffen ein zunehmendes Problem seien, das man in den Griff kriegen müsse, etwa durch die Kontrolle des Verkaufs von Bestandsteilen. In der Debatte verwies Becker darauf, dass heute rund 5,4 Millionen Waffen in Privatzbesitz sind, und nach wissenschaftlicher Erkenntnis mit der Zunahme von Schusswaffen auch die Zahl der Opfer von Gewalttaten ansteigt.

Auch Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte, „der Anschlag in Hanau lenkt den Blick erneut auch auf das Waffenrecht“. Die bestehenden Regelungen stießen bei Einzeltätern „naturgemäß auch an ihre Grenzen“. Da der Täter psychisch auffällig war, müsse man sich fragen, ob das Waffenrecht ausreichende Regelungen enthalte, „den Waffenbesitz von psychisch Kranken auch wieder zu entziehen beziehungsweise zu verhindern“. Zwar könnten die Waffenbehörden schon ein psychologisches Zeugnis fordern, „aber dafür müssen ihnen entsprechende Anhaltspunkte bekannt sein. Nur bei Personen unter 25 ist ein solches Zeugnis grundsätzlich vorzulegen“, so Pistorius.

Keine Waffen für psychisch Kranke

Er sprach sich eindringlich dafür aus zu prüfen, „ob weitere Änderungen nötig sind, um die Menschen zu schützen“. So müsse der Bedürfnisnachweis für Sportschützen auf den Prüfstand, „auch wenn die entsprechende Verschärfung gerade erst beschlossen wurde“. Zudem will auch Pistorius wie die Grünen anregen, „über Regelungen zum Erwerb und Lagerung der Munition nachdenken“.

Auch Uwe Schünemann (CDU) forderte: „Waffen gehören weder in die Hände von Extremisten noch von psychisch Kranken.“ Allerdings schoss er etwas übers Ziel hinaus, als er anregte, über eine Registrierung „psychisch auffälliger Patienten beim Landesgesundheitsamt“ nachzudenken, auf die die Waffenbehörden zugreifen können.

Limburg sagt dazu: „Wir müssen eine Regelung finden, die Waffenbehörden psychisch Kranke erkennen lässt, ohne dass diese Gruppe pauschal stigmatisiert wird.“

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3 Kommentare

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  • Die Forderung sieht zwar auf den ersten Blick plausibel aus, ist bei genauerem Hinsehen aber nur Schaufensterpolitik. "Sieht gut aus, macht aber nichts." Ein Gangster, der Leute erledigen will, besorgt sich seine Munition schon. Ob er die nun von Zuhause mitnimmt oder im Schießklub klaut. Und selbst wenn; nach der nächsten Schießerei verbietet man sie im Clubhaus, beim nächsten Vorfall tut man jenes, dann dieses. Das wird Gangster nicht abhalten, weil sie Gangster sind.

  • Îm Prinzip ist es eine gute Idee die Munition getrennt aufzubewahren.



    Das muß nicht am Schießstand sein.



    Und schon gar nicht braucht es große Lagerbestände am Schießstand, sondern ein System nach Bedarf.

    Es braucht aber auch Regelungen, die den Privatbesitz an Waffen auf ein Minimum reduzieren, einschl. der Waffen des "kleinen Waffenscheins". Die Welt wird nicht sicherer durch mehr Waffen, sondern tödlicher.

  • Die im Artikel genannten Vorschläge sind so neu nicht, ihre Umsetzung scheiterte an praktischen Problemen, die sich durch den Anschlag nicht verändert haben.

    Ein Schießstand liegt naturgemäß (Sicherheit und Lärmschutz) abseits urbaner Bebauung irgendwo im Nichts. Hier große Mengen an Munition zu lagern wäre eine Einladung an Terroristen, Kriminelle etc., sich dort kostengünstig einzudecken. Mehr Sicherheit als ein Stahlschrank zur Aufbewahrung ist kaum umsetzbar und ein solches Behältnis haben Profis mit der richtigen Ausrüstung in minutenschnelle geöffnet.



    Die einzige Möglichkeit, beim Thema Munition für eine gewisse Sicherheit zu sorgen, läge darin, Munition nur in Kleinstmengen abzugeben und dann nur noch gegen Vorlage der abgschossenen Hülsen - wie bei eiem Pfandsystem - neue abzugeben.

    Wie man hingegen psychisch kranke Waffenträger ohne Stigmatisierung erkennen soll - das klingt für mich wie die Quadratur des Kreises, ich kann mir da eine für beide Seiten annehmbare Lösung nicht einmal vorstellen, da das Problem immer auf ein entweder-oder herauslaufen wird.