Großbritannien bestraft Nutzer: Mehr Druck auf Huawei
Nach dem Ausschluss des chinesischen Anbieters beim 5G-Ausbau will Großbritannien Verstöße gegen das Verbot nun auch mit Geldstrafe ahnden.
Foto: Mark Schiefelbein/ap
rtr/taz | Großbritannien hatte bereits entschieden, dass die Technologie des chinesischen Netzausstatters Huawei ab 2027 nicht mehr verwendet werden darf. Nun kündigte die britische Regierung eine weitere Verschärfung an.
Die neue Gesetzesvorlage ermögliche Großbritannien, „die zum Schutz unserer Netze erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen“, sagte Digitalminister Oliver Dowden am Dienstag in London. Verstöße gegen das Verbot sollen mit einer Geldstrafe von bis zu 10 Prozent des Umsatzes oder umgerechnet rund 113.000 Euro pro Tag geahndet werden. Die Regierung in London erklärte, die strengeren Sicherheitsstandards würden auch dazu beitragen, Großbritannien vor möglichen Cyberangriffen zu schützen.
Huawei reagierte empört auf diesen Schritt. „Diese Entscheidung ist politisch motiviert und basiert nicht auf einer fairen Bewertung der Risiken“, sagte Vizepräsident Victor Zhang. Das Verbot schiebe Großbritannien auf dem Weg in die Digitalisierung auf die „langsame Spur“.
Allen voran die USA werfen Huawei Spionage vor. US-Geheimdienste warnen zudem, China könne das Huawei-Netz zur Manipulation nutzen. Das private chinesische Unternehmen hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Zuletzt untersagte aber auch Schweden die Nutzung von Huawei-Technologie in seinem Land und schloss die Gesellschaft beim Aufbau seines 5G-Netzes aus.
Auch Bundesregierung verschärft IT-Gesetz
Innerhalb der Bundesregierung gab es bis zuletzt einen Dissens im Umgang mit dem chinesischen Unternehmen. Kanzleramt und das Wirtschaftsministerium fürchten um die guten Wirtschaftsbeziehungen zu China und wollten Anbieter nicht per se ausschließen. Das Auswärtige Amt hegt hingegen erhebliche Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit von Huawei. Am Wochenende war ein Gesetzentwurf bekannt geworden (taz von Montag).
Demnach sollen Herstellerfirmen verpflichtet werden, umfangreiche Angaben zur Vertrauenswürdigkeit zu machen. Ein gemeinsames Gremium aus Kanzleramt, Innenministerium, Wirtschaftsministerium und Auswärtigen Amt prüft diese Angaben dann. Hat das Innenministerium Sicherheitsbedenken, darf es Hersteller künftig auch komplett ausschließen. (flee, rtr)
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