Gronauer Uranfabrik: Anzeige wegen Fake-Brief
Im Fall der mutmaßlich gefälschten Stellungnahme zur Urenco-Fabrik erstattet die Friedensorganisation ICAN jetzt Anzeige wegen Verleumdung.
Die Recherchen der taz zu einer mutmaßlich gefälschten Stellungnahme zur Uranfabrik in Gronau, die ein ehemaliger Mitarbeiter der Betreiberfirma Urenco an den Umweltausschuss des Bundestags geschickt hatte, beschäftigt jetzt auch die Justiz. Die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) wird an diesem Mittwoch Strafanzeige wegen Verleumdung erstatten, sagte Felix Werdermann, Vorstandsmitglied bei ICAN Deutschland, der taz.
Der ehemalige Urenco-Mitarbeiter Andreas Kronenberg hatte im vergangenen Oktober eine Stellungnahme an den Umweltausschuss weitergeleitet, die angeblich von einem US-Wissenschaftler namens Thomas C. Panto verfasst wurde. Darin wurde unter anderem behauptet, dass eine kurz zuvor beim Ausschuss eingegangene Stellungnahme von ICAN Deutschland zur Möglichkeit einer militärischen Nutzung des Urans aus Gronau sachlich falsch sei und die Chefin von ICAN International, Beatrice Fihn, sich davon distanziert habe. Das hat Fihn aber bestritten.
Zudem kamen Zweifel an der Existenz des angeblichen Urhebers auf: Wissenschaftliche Veröffentlichungen des angeblichen Wissenschaftlers sind nicht zu finden, und die genannte Absenderadresse stellt sich ebenso wie eine angebliche Beschäftigung bei der Internationalen Atomenergieorganisation als falsch heraus. ICAN geht darum davon aus, dass Kronenberg, der im Umweltausschuss zunächst auf Vorschlag der AfD als Sachverständiger auftreten sollte, die Stellungnahme mit den falschen Vorwürfen gegen ICAN selbst verfasst hat.
Der Umweltausschuss des Bundestags unter Leitung von Sylvia Kotting-Uhl (Grüne) bemüht sich derzeit darum, die Affäre aufzuklären. Das begrüßt ICAN ausdrücklich, hält es aber nicht für ausreichend. „Wenn wir von einem Ex-Urenco-Mitarbeiter mit Unwahrheiten attackiert werden, muss auch die Staatsanwaltschaft ermitteln“, sagte Werdermann.
Verleumdung begeht laut Strafgesetzbuch, wer über eine Person oder eine Personengruppe nachweislich unwahre Behauptungen verbreitet, die geeignet sind, diese „in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen“. Das sieht ICAN durch die erfundene Aussage in der Stellungnahme als gegeben an. Verleumdung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.
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