piwik no script img

Greenpeace-Schiff „Arctic Sunrise“Russland fürs Entern verurteilt

Das Haager Schiedsgericht hat entschieden: Wegen der Kaperung der „Arctic Sunrise“ und der Inhaftierung der Crew muss Russland Schadensersatz leisten.

Crew-Mitglied Sini Saarela im Oktober 2013 in einem Gerichtssaal im russischen St. Petersburg. Foto: reuters

Berlin taz | Rund sieben Millionen Euro muss Russland als Schadensersatz für das Entern des Greenpeace-Schiffes „Arctic Sunrise“ im September 2013 bezahlen. Dies hat das in Den Haag ansässige Internationale Schiedsgericht in einem Urteil am Montag dieser Woche bekannt gegeben. Mit dem Aufbringen des Schiffes und der Inhaftierung von Besatzung und Passagieren, so das Gericht, habe Russland internationales Gesetz verletzt.

Die Niederlande, unter deren Flagge das Greenpeace-Schiff im September 2013 in der Arktis unterwegs war, um gegen eine Ölplattform von Gazprom zu protestieren, bezifferten den durch die Verhaftung der Mannschaft und die Beschlagnahme des Greenpeace-Schiffes entstanden Schaden auf 7,3 Millionen Euro. Die genaue Höhe des Schadenersatzes muss vom Gericht in einer weiteren Entscheidung festgelegt werden. Russland bestreitet die Zuständigkeit des Gerichts.

In einer ersten Stellungnahme begrüßte der Programmdirektor von Greenpeace Russland, Ivan Blokow, gegenüber der taz das jüngste Urteil in Den Haag. Mit diesem Urteil sei nun endgültig geklärt, dass Greenpeace mit seiner Protest-Aktion in der Arktis nicht gegen geltendes Recht verstossen habe.

„Wir hoffen sehr, dass Russland in Zukunft keine Aktionen von Greenpeace mehr auf diese Weise beenden wird“ so der russische Umwelt-Aktivist. Er gehe davon aus, dass sich Russland als zivilisiertes Land verstehe und das Urteil des über hundert Jahre alten Gerichtes von Den Haag akzeptiere.

Protest gegen Ölplattform von Gazprom

„Auch Russland hat dieses Gericht in den vergangenen Jahren angerufen, um seine Interessen durchzusetzen“ so Blokow. Sollte Russland dieses Urteil nicht akzeptieren, könnten dies andere Länder in Zukunft zum Anlass nehmen, Entscheidungen dieses Gerichtes, die in russischem Interesse seien, nicht umzusetzen.

Bereits im November 2013 hatte der internationale Seegerichtshof in Hamburg das Entern des Greenpeace-Schiffes durch den russischen Grenzschutz verurteilt und die sofortige Freilassung der damals noch in der russischen Hafenstadt Murmansk inhaftierten Greenpeace-Crew gefordert.

Am 18. September 2013 waren Mitglieder von Greenpeace, die von der „Arctic Sunrise“ aus eine Ölplattform von Gazprom in der Arktis betraten, um auf die Gefahren der Ausbeutung von Öl in der Meeresregion in der Nähe des Nordpols zu demonstrieren, von der russischen Marine festgesetzt worden.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

3 Kommentare

 / 
  • In diesem Zusammenhang bin ich mal auf die abschließenden Urteile zur Baggerbesetzung durch Umweltaktivisten im RWE-Braunkohletagebau gespannt…

  • So Fürst Vlad,

     

    jetzt denk mal ganz scharf nach !

    • @lions:

      Fürst Vlad hat schon angekündigt, das Urteil nicht anzuerkennen.