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Gleichheit vor dem ArztDie gefallene Verfassungsrichterin

Eine Karlsruher Juristin soll sich mit einem lädierten Finger in der Notaufnahme vorgedrängelt haben. Ein Mediziner sieht deshalb den Rechtstaat in Gefahr.

Mit einem gesunden Finger zeigt es sich besser auf andere. Bild: imago / Chromorange

FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht steht für Werte, die uns wichtig sind: Menschenwürde, Freiheit und die Gleichheit vor dem Gesetz. Es wäre deshalb enttäuschend, wenn die Verfassungsrichter im privaten Leben diese Werte ignorieren und für sich unangemessene Privilegien einfordern.

Dass es so sein könnte, legt nun ein Text nahe, der im Deutschen Ärzteblatt (Auflage 408.000 Exemplare) erschien. Dort beschrieb Harald Proske, Leiter der Notaufnahme im städtischen Klinikum Karlsruhe, einen Vorfall, der ihm „Angst und Bange“ mache um dieses Land.

Eine Verfassungsrichterin mit einem lädierten Finger habe in der Notaufnahme nicht warten wollen, bis sie an der Reihe ist, sondern erst ihre Sekretärin vorgeschickt, um eine Vorzugsbehandlung zu fordern. Später habe sie dann selbst eine „bessere, schnellere Behandlung verlangt“. Als dies nichts genutzt habe, sei die Richterin zu einem ihr bekannten Arzt gegangen, „und der machte es möglich“.

Proske wirft der Richterin ein Selbstverständnis vor, „welches auf Privilegien und Bevorzugung pocht, sich bewusst vom Rest separieren will“. Sie habe ihren Wert „qua Stellung und Rang als weitaus größer im Vergleich zu dem der anderen Hilfesuchenden empfunden“.

Heftige Vorwürfe gegen die Frau, die nicht namentlich genannt wird. Aber es gibt nur fünf Verfassungsrichterinnen und nur eine hatte in diesem Winter - nach einem Sturz auf glattem Boden vor dem Gericht - einen Finger gebrochen.

Bei Richterin entschuldigt

Die fragliche Richterin ist zwar derzeit im Urlaub, ließ aber mitteilen, dass die Schilderung im Ärzteblatt nicht der Wahrheit entspreche. Sie habe „in keiner Weise auf eine bevorzugte Behandlung in der Notaufnahme gedrängt“. Harald Proske, dem Autor, sei sie an diesem Tag auch überhaupt nicht begegnet (soll wohl heißen: er weiß überhaupt nicht, wovon er schreibt).

Auch eindeutige Fehler weist sie ihm nach. So habe sie nicht etwa ihre Sekretärin vorgeschickt, sondern sei von einer zweiten Verfassungsrichterin begleitet worden. Allerdings habe sie dann tatsächlich den „ihr bekannten Chefarzt der Radiologie kontaktiert“, weil am Nachmittag die Beratungen im Gericht fortgesetzt werden sollten.

Harald Proske hat sich inzwischen beim Gericht und der Richterin entschuldigt. Laut der Karlsruher Tageszeitung Badische Neueste Nachrichten war er nur knapp seiner Kündigung entgangen. Zumindest seine ärztliche Schweigepflicht dürfte er in seinem Artikel verletzt haben. Und falls seine Vorwürfe tatsächlich maßlos aufgebauscht waren, dann wäre auch das ein Grund für Sanktionen.

Nur: Warum schreibt er so etwas? Ist er bloß ein Wichtigtuer oder hat er sich doch zurecht aufgeregt? Vermutlich gab es Unmut bei den betroffenen Mitarbeitern, der Proske zu Ohren kam. Und er hat dann daraus eine pittoreske Anklage gegen den staatlichen Sittenverfall gedrechselt. Der Kern des Geschehens wird also wohl nicht erfunden sein.

Missstände der Medizin

Und doch zielt Proskes Beitrag in die falsche Richtung. Denn die eigentlichen Missstände sind in diesem Fall doch eher solche der Medizin, und zwar in zweierlei Hinsicht. So kann man mit etwas Empathie wohl durchaus verstehen, dass sich ein Mensch, der starke Schmerzen leidet, nach einer gewissen Zeit auf alles Mögliche beruft, um von den Schmerzen befreit zu werden.

Der Richterin war eine Wartezeit von zwei bis drei Stunden angekündigt worden, und sie hatte einen sehr komplizierten und sehr schmerzhaften Fingerbruch. In dieser Situation war ihr vermutlich die Fortsetzung der Senatsberatung nicht das primäre Anliegen, sondern die Befreiung von ihren Schmerzen. Und wenn eine Notaufnahme Menschen in diesem Zustand unversorgt zwei bis drei Stunden warten lassen will, braucht sie sich nicht zu wundern, wenn die Betroffenen dann auch Argumente vorbringen, die aus demokratischer Sicht nicht ganz angemessen sind.

Ähnliches gilt für den zweiten Akt des Vorfalls. Unbestritten suchte und fand die Richterin dann Hilfe bei einem befreundeten Chefarzt. Doch die Möglichkeit, die langwierige Notaufnahme zu umgehen, hatte sie nicht nur, weil sie den Radiologen kannte oder weil sie ein wichtiges Amt innehat. Nein, die freie Arztwahl hatte sie, weil sie - wie wohl alle Richter und Beamte in Deutschland - privat versichert ist (ergänzend zur staatlichen Beihilfe).

Vermutlich wird sich die Verfassungsrichterin beim nächsten Fingerbruch erst gar nicht in die Notaufnahme setzen, sondern gleich einen Mediziner ihres Vertrauens aufsuchen. Diese Form der Zwei-Klassen-Medizin wird den Ärzten aber nicht von der Politik aufgezwungen, vielmehr ist er ein zentrales Anliegen der organisierten Ärzteschaft.

Es geht also nicht um Charaktermängel einer gefallenen Verfassungsrichterin, wie das Deutsche Ärzteblatt nahelegt, sondern um unmenschliche Zustände in Krankenhäusern und ein Krankenversicherungssystem, das die Gleichheit vor dem Arzt schon im Ansatz verhindert.

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18 Kommentare

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  • Versucht sich die Taz jetzt am Bild Niveau? "Richterin drängelt sich in der Notaufnahme vor". "Markus Lüpertz geht bei Rot über die Ampel und wird verhaftet". Gibt es nichts Wichtigeres zu berichten?

  • H
    Hain

    Ja, Ordnung muss sein. Allerdings scheint sich Herr Proske doch zu sehr in der Rolle des Ordnungshüters zu gefallen, der für Gleichheit in der Notaufnahme sorgt.

     

    Was hätte dagegen gesprochen, auf der Fachabteilung anzurufen und kurz nachzufragen, ob derzeit Kapazitäten bestehen, um in der Notaufnahme auszuhelfen? Kürzer als die minutenlangen Diskussion wäre so ein Anruf wohl allemal gewesen - und hätte möglicherweise auch anderen vergleichbar verletzten Patienten zugute kommen können. Und mehr "Kundenorientierung" in der Kommunikation der Situation hätte vermutlich auch nicht geschadet.

  • W
    Willi

    Was für ein ärgerlicher Artikel. Ein gebrochener Finger ist nun wirklich nicht das wichtigste in einer notaufnahme! Wer das geschrieben hat, hat einfach keine Ahnung wie es im Krankenhaus abläuft.

  • F
    friedbert

    Herr Proske hat schon Recht.

    Ordnung muss sein.

    Zuerst kommen die Schwerstverletzten und Schwerverletzten.

    Das Leben derer wird nicht

    gefährdet.

    Natürlich muss eine Verschlimmerung der Situation

    der Verfassungsrichterin auch

    vermieden werden.

    Sie darf nicht amputationsgefährdet sein oder

    seelisch und körperlich daran zerbrechen.

    Lebensgefährlich verletzte Menschen und Menschen mit dem Risiko von Dauerschäden haben aber immer stets vorrangig behandelt zu werden.

    Wenn ein Dauerschaden ihr drohte war eine Bevorzugung gegenüber minderschweren Fällen rechtens, sonst war es eine Unverschämtheit! Verfassungsrichterin hin oder her ist dabei irrelevant!

    Sollte deswegen ein Mensch zu dieser Zeit in dieser Station

    gestorben sein, weil jener behandelnde Arzt nicht

    da war, muss das ein Nachspiel haben! Wegen einer Verhandlung

    oder Besprechung bei Gericht dürfen keine Menschenleben fahrlässig gefährdet werden!!!

    Das ist kein Sturm im Wasserglas! Die mutmaßliche Käuflichkeit von Organen und die Umgehung der Transplantationsrichtlinien

    zum Wohle kaufkräftiger

    Araber im Krankensystem ist auch kein Kavaliersdelikt, sondern ein Kapitalverbrechen.

    Sinnvollerweise sollte aber für kleine Unfälle eine geeignete Ambulante Chirugie bereitstehen.

    Der Fall gehört untersucht!

  • Wahrscheinlich hat die Richterin den "Fehler" begangen direkt in die Notaufnahme zu gehen. Unsere "Elite" geniesst sonst ihre Privilegien ein wenig mehr im verborgenen.

    Dies ist dann kritisch, wenn dafür andere Patient-innen benachteiligt werden - angefangen von ein paar Minuten mehr Wartezeit bis zur Organspende. Würde sich Frau Merkel wirklich normal auf die Warteliste setzen, wenn sie ein Spenderorgan bräuchte?

    • @Velofisch:

      Das müssen Sie Frau Merkel selbst fragen, aber eine Antwort dürfen Sie da wohl nicht erwarten.

  • K
    Knaust

    1. Eine Wartezeit von 2-3 Stunden heißt ja nicht, dass die Richterin vor der eigentlichen Behandlung keine Schmerzmedikamente bekommen hat.

     

    2. Was hat denn der Versicherungsstatus einer Patientin mit der freien Arztwahl zu tun?

    Ist hier vielleicht Chefarztbehandlung gemeint?

  • Gut zu wissen! Wenn ich mal die Notaufnahme aufsuchen muss, werd ich mich gleich an die befreundeten Chefärzte wenden.

     

    Bei dem behaupteten Stundenlohn eines Arztes von 3,99 Euro muß der Radiologe ja ungefähr 211 Stunden am Tag arbeiten, um auf seine 25.250 Euro/Monat zu kommen. Der ist dann mit Sicherheit auch da, wenn man ihn braucht.

  • ID
    In Deutschland

    Die Verteidigung von Herr Rath ist mir ganz und gar nicht verständlich und widerstrebt mir sehr.

     

    Ich kann den Arzt, der diesen Vorfall an die Öffentlichkeit brachte (und damit fast wie Snowden) seinen Job verlor, sehr gut verstehen und respektiere diesen Schritt. Es sind nicht viele Ärzte derart eingestellt. Viele finden es selbstverständlich Bekannte und Persönlichkeiten zu bevorzugen.

  • L
    lowandorder

    mailmotten über Freiburg? 2.0

     

    …sorry, etwas zu apologetisch geraten;

     

    Nepotismus: - Bruder Kirchhof im selben Dezernat!

    würde ein Öffentliches Hearing wohl verhindern;

    mal abgesehen von der

    persönlich-hybris Unanständigkeit, die in solcher Kirch- äh Erb-hof-Mentalität ohnehin liegt!

     

    Und

     

    Kaffeeklatsch mit der Regierung - only!!

    glatt verfassungswidrig!

    wie soll ich mir das bitte vorstellen?

    " wenn Sie so freundlich sein wollen, mir bitte die Kaffeesahne…" - "Nein, keineswegs; Sie - haben mich grad öffentlich als juristisch- wie politischen Plattkopf…" - "…aber ich bitte Sie, wir sind doch hier entre nous…"

    Und beide halten dabei mit Hand im Nacken ihre Verbindungskäppchen fest… - oder wie?

     

    ( jeder Befangenheitsantrag müßte bei sauberer Arbeitsweise unter Anwendung allgemeiner Justiizstandards umstandslos durchgehen!!)

     

    es traut sich nur keiner - bisher!

    DDR-Anwalt Dr.Kaul - hier fehlt er schmerzlich!

    ( Befangenheitsantrag => StaatssichetheitsSenat BGHST

    - gegen (Ex)-Nazi-Richter;

    Ende VHS 2.0).

    So könnt's gehen.

  • HD
    Hans Däumling

    Die Zweiklassengesellschaft wird sich ganz sicher noch weiter teilen, wenn die zentrale Erfassung aller Patientenakten der gesetzlich Versichterten mit der elektronischen Gesundheitskarte eingeführt wird. Die Politik will es so, die Wirtschaft sowieso, den meisten Ärzten ist das Vertrauensverhältnis zu Patienten weniger wichtig als ihr Einkommen und die vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk informierten Betroffenen werden nie etwas erfahren oder gar entscheiden dürfen, bis es zu spät ist.

     

    Der vorliegende Fall könnte für einen anderen Patienten schlecht ausgehen. Der Arzt beschreibt ein unsoziales Verhalten des Patienten (zweiter Klasse), was in der Akte aufgenommen wird. Der Patient geht zu einem anderen Arzt, der den Bericht liest und wie so oft sich der Meinung des Kollegen anschließt. Ein Unternehmen wertet die Akte aus und erstellt ein Profil der Person. Diese sucht irgendwann mal Arbeit und findet keine mehr.

     

    So etwas ist unvorstellbar?

    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/patienten-apotheken-verkaufen-vertrauliche-daten-a-917118.html

     

    Es war übrigens ein Mediziner mit dem Namen Dr. med. Rösler, der die Einführung der eGK in Deutschland vorangetrieben hat. Ich bezweifel, dass Karlsruhe diesem Unwesen ein Ende setzen wird. Die werden schon wissen, wie sie ihre Interessen schützen.

  • Sowohl als auch. Die Richterin nutzte den Spielraum den sie hatte, und dass sie ihn hatte ist ebenso falsch, wie dass sie ihn nutzte.

    Die anderen warten auch nicht, weil sie das gern tun.

    Die zynische Verteidigung von Frau Wichtig ist nicht angebracht.

  • 8G
    889 (Profil gelöscht)

    Hinzu kommt, dass Krankenhäuser immer noch ähnlich feudal regiert werden wie mittelalterliche Ritterburgen. Wenn aus diesem System heraus ausgerechnet ein leitender Oberarzt einer Verfassungsrichterin vorwirft, Unterschiede in Stellung und Rang auszunutzen, dann ist das grotesk und verweist auf einen blinden Fleck in der eigenen Wahrnehmung: Nämlich den, dass ein Chefarzt der Radiologie nicht nur seine Spezis an der Warteschlange vorbeischleusen kann, sondern auch, dass dieser Machtmissbrauch als alltäglich wahrgenommen und damit unhinterfragt bleibt.

  • HK
    Herr Krieger

    Sehr geehrter Herr Rath,

     

    wer jemals die Unfallaufnahme einer Klinik aufsuchte weiß, dass man dort sehr viel Zeit mitzubringen hat. So schmerzvoll ein gebrochener Finger zweifelsfrei ist, rangieret er in der Wichtigkeit dort üblicherweise zu behandelnder Erkrankungen eher an wenig prominenter Stelle, vorrangig werden dort Patienten behandelt, deren Erkrankungen lebensbedrohlich sein können. Dazu kommt eine chronische Unterbesetzung mit Personal, dies ist vermutlich auch Ihnen bekannt.

     

    Sollte nun ein Chefarzt seine Kollegen bitten, einen ihm bekannten Patienten vorrangig zu behandeln, hat das mit der Art der Krankenversicherung wohl gar nichts zu tun. Dass persönliche Bekanntschaft zu einer bevorzugten Behandlung führt, ist wohl ungerecht, aber bei nüchterner Betrachtungsweise auch verständlich. Wir alle helfen im persönlichen Umfeld gerne weiter.

     

    Ich hoffe sehr, dass Sie sich beim Anrühren dieses Sturmes im Wassrerglas keine Zerrung zugezogen haben, die einen Besuch der Notaufnahme nach sich zieht. Aber beim Lesen des Artikels wird sehr deutlich, dass Sie versuchen, eine Melange aus der Beschreibung von Missständen im Gesundheitsbereich,Verwschwörungstheorien der oberen zehntausend und nahezu unvermeidlichen Seitenhieben gegen das Berufsbeamtentum (die nicht die Einzigen privatversicherten in Deutschland sind) anzurühren, die auf eine tiefe Unzufriedenheit mit Ihren persönlichen Umständen schließen lassen. Versuchen Sie doch bitte wieder, journalistisch zu arbeiten: objektiv, sachlich und mit dem Blick auf das Wesenliche.

  • L
    lowandorder

    Hübsch - nix gegen unsere Karlsruher-PrimadonnInnen.

     

    Die Sotissen via Maschinenraum der Nagelfraumännern

    werden gern und - meist mit Schmunzeln genommen;

    sind halt Menschen und - Ausreißer gibt's hie wie anderwo.

    Das reicht von - durchweg anfänglichem! - auch mal Stammtischniveau(doch, doch;-))

    bis zu spektakulärem Hochreck ( ich sage nur: informationelles Grundrecht; Sternstunde!

    - gell kleinBlindieFriedrichs? et al.!)

     

    Und im übrigen - die/das unverhohlen-verhaltene - berufsbedingte?

    Wut/Mißtrauen gegenüber Richtern!?

     

    wer hat es - als Mediziner! - besser unlängst (un)freiwillig

    auf den Punkt gebracht als Herr Psychiater-Präsi Fallkai?

    ( ausgerechnet aus La Bavariamunic)

    zum Richtervorbehalt

    bei Zwangsbehandlung (" Das wird kompliziert"):

    " …am Besten der Richter sagt: " Sie sind der Arzt - ich bin der Richter"

     

    Mit Verlaub - eine unverhohlenere Aufforderung zur Rechtsbeugung ist selten!

  • G
    Gast1

    Haben nicht alle Krankenversicherten freie Ärztewahl?

  • AU
    Andreas Urstadt

    ??????? Ein Fingerbruch tut nicht so weh. Die Aerztezeitung hat dazu viel mehr Erfahrung. Ich musste mit einem offenen Bruch (nur per Verbandkasten von Abschleppunternehmer verbunden) auch warten. Ich hatte selbst in dem betreffenden Krankenhaus gearbeitet. Von daher hat die Aerztezeitung Recht. Der Bekannte der Richterin verhielt sich falsch. Die Richterin mit Lichthupe im Krankenhaus und Blinker links. Nein, Danke.

  • R
    ronald

    Naja. Die Kritik an der Ärzteschaft teile ich. Dennoch verstehe ich nicht, warum eine Priviliegienmissbrauch zum Nachteil anderer (wartender) Patienten betreibende Person ausgerechnet in er taz verteidigt wird.