Gewalthilfegesetz in Berlin: Ein Menschenrecht, keine Utopie
Berlin erhält durch das Gewalthilfegesetz Bundesmittel für den Ausbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen. Grüne fordern eine gezielte Umsetzung.
Femizide sind weder tragische Einzelfälle noch Zufälle. „Sie sind das Ergebnis struktureller und politischer Entscheidungen“, sagt Asha Hedayati, Rechtsanwältin für Familienrecht am Dienstag im Berliner Abgeordnetenhaus. Dort stellte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Bahar Haghanipour, gemeinsam mit Expertinnen ein Forderungs- und Positionspapier zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Berlin vor.
Das Anfang 2025 im Bundestag verabschiedete Gesetz schreibt einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz für Frauen fest, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. Antigewaltarbeit wird damit erstmalig zur Pflichtaufgabe der Länder. Das ist dringend notwendig: In Berlin wird im Schnitt jeden Monat eine Frau von einem Mann getötet. Die Zahl weiblicher Opfer von Straftaten ist von 2023 auf 2024 um rund 8 Prozent gestiegen. Gleichzeitig fehlen 15 Prozent der von der Istanbul Konvention vorgesehenen Schutzplätze.
„Das ist ein unhaltbarer Zustand“, sagt Haghanipour. Mit dem Gewalthilfegesetz ist Besserung in Sicht: Damit stellt der Bund über 10 Jahre 2,6 Milliarden Euro für die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen bereit. Berlin bekommt bis zu 150 Millionen Euro, die in den Landeshaushalt fließen. Wie sie verteilt werden, entscheidet das Land selbst.
Um die Mittel bedarfsgerecht einzusetzen, hatte Haghanipour im Juni Vertreter*innen von Antigewaltprojekten zu einem Fachgespräch mit Ex-Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) eingeladen. Aus dem Austausch ist das Positionspapier hervorgegangen.
Forderungen nach einem Ausbau des bestehenden Hilfesystems
Sie fordern: Die Bundesmittel müssen von den zuständigen Senatsverwaltungen und den Bezirken zusätzlich ausgegeben werden – nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern. Zudem soll das landeseigene Budget für die Antigewaltarbeit bei entspannter Haushaltslage aufgestockt werden, zivilgesellschaftliche Akteure in die Umsetzung des Gesetzes eingebunden werden und die Mittel dem Ausbau des bestehenden Hilfesystems dienen.
Der Handlungsbedarf ist groß: Es müssen zusätzliche Schutzplätze geschaffen werden, Beratungsangebote ausgebaut, niedrigschwellige Angebote gesichert und Präventionsmaßnahmen gestärkt werden, heißt es im Papier.
Präventionsfortbildungen sind im Gewalthilfegesetz ausdrücklich vorgesehen – eine Maßnahme, die die Expertinnen begrüßen. Sie betonen jedoch, dass zudem insbesondere Berufsgruppen wie Polizei, Jugendämter oder Familiengerichte traumasensibel geschult werden müssen. Denn: „Diese Institutionen verhindern oftmals nicht nur die Gewalt. Sie befeuern sie sogar weiter“, warnt Rechtsanwältin Asha Hedayati.
Das Gewalthilfegesetz sei ein wichtiger erster Schritt, „es muss jedoch nachgebessert werden“, sagt Haghanipour. Kritisiert wird unter anderem, dass der Rechtsanspruch ausschließlich für Frauen gilt, nicht für trans-, inter- und nichtbinäre Personen sowie Frauen mit unklarem Aufenthaltsstatus. Da die genaue Umsetzung Ländersache ist, fordern sie: Berlin muss sicherstellen, dass der Rechtsanspruch für alle Flinta*-Personen gilt.
Doch um geschlechtsspezifische Gewalt zu beenden, brauche es ein gesellschaftliches Umdenken, so Hedayati. „Ein gewaltfreies Leben darf keine Utopie sein, es ist ein Menschenrecht.“
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