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Gewalt gegen Stuttgart-21-GegnerZahltag für Rambo-Polizisten

Der Polizeieinsatz gegen S-21-Gegner im Stuttgarter Schlossgarten war heftig umstritten. Nun wurde der erste Beamte verurteilt - und zahlreiche Anzeigen warten noch.

Der erste Beamte, der bei dem umstrittenen Protest im Stuttgarter Schlossgarten dabei war, wurde nun verurteilt. Bild: reuters

BERLIN taz | "Körperverletzung im Amt" - so lautet das erste Urteil gegen einen der Polizeibeamten, die am 30. September letzten Jahres am umstrittenen Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten beteiligt waren. Das bestätigte das Amtsgericht Stuttgart am Donnerstag auf Nachfrage gegenüber der taz.

Demnach wurde nun ein Strafbefehl gegen einen Beamten der Bereitschaftspolizei Göppingen rechtskräftig, wonach der Polizist eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à 50 Euro, also insgesamt 6.000 Euro, zahlen muss. Damit ist der erste Polizist rechtskräftig verurteilt, der am sogenannten schwarzen Donnerstag im Stuttgarter Schlossgarten im Dienst war, als die Polizei dort mit Wasserwerfern und Pfefferspray gegen Gegner des umstrittenen Bauprojekts Stuttgart 21 vorgegangen war.

Der Polizeibeamte hatte einer am Boden sitzenden Frau grundlos Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Nach Angaben des baden-württembergischen Innenministeriums hatte die Bereitschaftspolizei Göppingen den eigenen Kollegen auf Grundlage einer Videoaufzeichnung angezeigt, auf der die Situation zu sehen war.

Der Beamte hatte daraufhin den gegen ihn gerichteten Strafbefehl des Stuttgarter Amtsgerichts widerspruchsfrei hingenommen. Ein Sprecher der Bereitschaftspolizeidirektion sagte der taz, die Behörde prüfe derzeit, ob gegen den Beamten disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet werden.

Zahlreiche Anzeigen wegen Gewalttätigkeit - auf beiden Seiten

Nach Angaben der Stuttgarter Staatsanwaltschaft liegen derzeit noch 17 weitere Strafanzeigen gegen Polizeibeamte vor, die am "schwarzen Donnerstag" beim Einsatz im Stuttgarter Schlossgarten gegen Demonstranten unrechtmäßig vorgegangen sein sollen.

An dem Tag war es dort zu harten Auseinandersetzungen zwischen meist friedlichen Demonstranten und der Polizei gekommen. Nachdem Gegner des Bauprojekts Stuttgart 21 mit Sitzblockaden gegen anstehende Baumfällarbeiten demonstrieren wollten, war die Polizei mit dem massiven Einsatz von Wasserwerfern und Pfefferspray gegen die Blockierer vorgegangen.

Dabei wurden zahlreiche Menschen zum Teil schwer verletzt, wie etwa der Rentner Dietrich Wagner, der durch einen Wasserwerferbeschuss ins Gesicht sein Augenlicht verlor.

Wagner und sechs weitere Betroffene haben daraufhin vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingelegt. Sie wollen die Unrechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes feststellen lassen. Die Verhandlung wird nach Angaben des Verwaltungsgerichts für Ende des Jahres erwartet.

Anzeigen liegen nicht nur gegen Polizisten und das Land Baden-Württemberg vor: Allein die Auseinandersetzungen im Stuttgarter Schlosspark am 30. September bescherte auch den Reihen der Stuttgart-21-Gegner insgesamt 121 Strafanzeigen, wie die Stuttgarter Staatsanwaltschaft der taz mitteilte.

Das harte Eingreifen der Polizei hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und im baden-württembergischen Landtag zur Gründung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses geführt.

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30 Kommentare

 / 
  • H
    Hansen

    @nasenbär

    Sie haben zwar etwas rechergiert, ist aber trotzdem falsch...

    Zwar ist der Strafbefehl rechtskräftig, zählt aber nicht im Vorstrafenregister...

  • N
    Nasenbaer

    @ Hansen: Wo haste das denn her. Natürlich ist man bei 120 Tagessätzen vorbestraft, egal ob mit oder ohne mündliche Verhandlung. Bitte informieren:

     

    http://www.strafrecht-ratgeber.de/strafrecht/strafverfahren/content_05.html

     

    oder hier:

     

    http://www.misterinfo.com/publish/recht-und-gesetz/gesetz-und-recht/vorteile-eines-strafbefehls

  • H
    Hansen

    Ich will ja nicht als Pedant erscheinen, aber bin ich hier der einzige, dem auffällt, dass ein Strafbefehl keine Verurteilung ist?

     

    Der Polizist ist, ob nun zu Recht oder zu Unrecht sein dahingestellt, auch nicht vorbestraft....

     

    Vielleicht sollte die TAZ einfach mal seriöser berichten.

  • M
    MacMak

    Beuting, seit wann werden "Polizeischüler" denn auf Demonstrationen eingesetzt? Da fragst lieber nochmal bei Papi nach.

  • S
    snoopy

    Mappus in den Knast! Der hat schließlich die "Narrenfreiheit" der Polizei gefördert.

  • I
    ich

    Wieso ist das Besprühen mit Pfefferspray durch einen Polizisten eigentlich nur einfache und keine gefährliche Körperverletzung? Ob das im umgekehrten Fall auch so ausgelegt würde?

  • AM
    Alexander M.

    Das ist doch ein April-Scherz, oder?!

     

    Seit wann werden Beamte verurteilt?

    Seit wann nehmen Polizisten ein Urteil ohne Widerspruch hin?

     

    Der Gerichtstermin ist auffällig früh, liebe TAZ.

    Viel zu früh, bei üblicher Verschleppung würde so ein Fall erst nach der Verjährungsfrist anfallen.

     

    Auffälliger geht es kaum.

  • H
    Hafenpirat

    > bescherte auch den Reihen der Stuttgart-21-Gegner

    > insgesamt 121 Strafanzeigen

     

    Dieses 'Argument' beweisst... so rein gar nichts: Polizisten schreiben nach jeder heftigen Demo einen großen Sack voll Anzeigen, gegen jeden der ihnen nicht passt. Als zusätzliche Strafmaßnahme. Daß ist gewissermaßen Teil der Kampfhandlungen... Das Freiheit-statt-Angst-Opfer wurde ja auch angezeigt.

     

    Und könntet Ihr freundlicherweise aufhören, den Euphemismus 'Pfefferspray' zu verwenden? Das Ganze hat mit den kleinen Döschen in Damenhandtaschen herzlich wenig zu tun!! Weder vom Inhalt (erheblich härtere Substanzen als für privat zugelassen), noch Menge (kleine Kanister), noch "Verabreichung" (es wird als Flüssigkeitsstrahl verspritzt, nicht als Aerosol versprüht... wie auf Hunderten Videos aus Stuttgart oder dem Wendland einwandfrei zu erkennen.

     

    "Die Polizei setzte erneut chemische Kampfmittel ein" wäre da erheblich näher an der Wahrheit...

  • B
    Berlinerin

    @T.Beuting:

    Dieses "Totschlagargument" man solle sich mal vorstellen wie es in Deutschland ohne Polizei zugehen würde, ist echt daneben!

     

    Genauso irre wäre es zu sagen: "Ja, es gibt halt Männer die Vergewaltiger sind und das ist auch schlecht, aber stellt euch mal eine Welt ohne Männer vor, das wär doch auch doof."

  • W
    wandleuchte

    121 zu 17??

     

    das klingt jetzt aber irgendwie nicht so, wie dass, was ich auf den zahlreichen filmausschnitten gesehen habe...

     

    ...hoffe mal, dass sich das verhältnis der verurteilten annähert. das soll natürlich nicht heißen, dass etwaige gewalttätige demonstranten nicht bestraft werden sollen, aber habe ich keine ca. 20 demonstranten auf einen polizisten losgehen sehen... nur mal so. denke auch, dass es mit einer kennung zu mehr anzeigen gekommen wäre.

  • F
    Filderfahrer

    An alle Polizistensöhne, Zahnarztfrauen und sonstige Relativisten: Nach Angaben anderer Zeitungen wird gegen keinen einzigen (!) Demonstranten wegen vollendeter Körperverletzung ermittelt, aber bisher gegen mindestens 19 Polizisten:

     

    "Beim zuständigen Abteilungsleiter, Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler, gingen im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz bis zum vergangenen Freitag insgesamt 380 Anzeigen gegen Polizisten und Polizeiverantwortliche ein. Als möglicherweise relevant werden 341 eingestuft. Gegen 19 Polizisten (sieben davon sind bisher nicht bekannt) laufen Ermittlungsverfahren, in der Regel wegen Körperverletzung im Amt. So im Fall eines Beamten, der den Schlagstock eingesetzt hatte.

     

    Auf der anderen Seite wird gegen 85 Gegner von Stuttgart 21 ermittelt, von denen aber bisher nur 25 bekannt sind. Auf die Feststellung der Personalien habe während des Einsatzes in vielen Fällen verzichtet werden müssen. Die vorgeworfenen Delikte reichen von Beleidigungen ("Kinderschänder") bis zu Widerstandsdelikten und versuchter Körperverletzung."

     

     

    http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/ueberregional/alles-zum-bahnprojekt-stuttgart-21_artikel,-Staatsanwaltschaft-will-S-21-Polizeieinsatz-vollstaendig-aufklaeren-_arid,126140.html

     

     

    "Gegen 19 Polizisten wird ermittelt, meist wegen Körperverletzung im Amt. Wegen des Einsatzes von Pfefferspray würden möglicherweise weitere 20 Ermittlungsverfahren eingeleitet."

     

    http://www.esslinger-zeitung.de/stuttgart/s21/Artikel673496.cfm

  • Z
    Zensur

    Wieviel zahlt man Euch dafür, dass Ihr immer verharmlosend über "Pfefferspray" berichtet? Oder werdet Ihr erpresst?

  • E
    egal

    An T.Beuting:

    Ich muss den Beruf des Polizisten, des Soldaten oder des Politikers nicht ergreifen! Ich kann mich auch dagegen entscheiden eine Uniform tragen zu wollen !Diese Sätze wie z.B.: Dafür kann ich nichts, ich habe nur meine Arbeit gemacht ' sind nicht zu entschuldigen, da wir Menschen Verantwortung tragen und uns auch dagegen ! entscheiden könnten !! Das setzt aber eine Auseinandersetzung mit den herrschenden Verhältnissen voraus !

  • W
    wott

    Was ist denn mit den ganzen Kollegen die zugeschaut haben, ohne etwas zu unternehmen? Wie steht's denn mit 'Unterlassener Hilfeleistung' und 'Strafvereitelung im Amt'. Sind ja auch Straftaten. Wann werden die verfolgt?

  • T
    Thomas

    @Sebastian Schmidt:

    In Sachen Lesekompetenz sind Sie durchgefallen, in unfreiwilliger Komik aber haben sie bestanden.

  • SS
    Sebastian Schmidt

    @Gregor: Diese Vergleiche mal wieder. Sitzdemonstrationen mit ausländeranzündenden Nazis zu vergleichen. Ok, man kann auch sagen Eine Atombombe zünden ist das gleiche wie in Nasenstupser;)

  • HM
    Hans-Dieter Moderau

    Wie konnte es anders sein, die Hauptschuldigen Mappus und Co. kommen ungeschoren davon, die kleinen werden wiedewr gehängt!

     

    Die Befehlenden schieben die Schuld auf die Büttel ab.

    Einfach widerlich!

  • A
    AriDom

    Danke liebe TAZ für diese schöne Bild-Überschrift. Ist ja fast wie beim Spiegel!

  • S
    ösizecke

    Och bitte, TAZ, ändert doch mal die BU: "Der erste Beamte, der bei dem umstrittenen Protest im Stuttgarter Schlossgarten dabei war, wurde nun verurteilt" ist vollkommen daneben. Vielmehr müsste es in etwa heißen: "Der erste Polizeibeamte, der bei den Protesten gegen S21 Gesetze übertreten hat" oder gerne auch "Der erste Polizeibeamte, der bei den Protesten über die Stränge und unverhältnismäßig geschlagen hat ...". Muss ja nicht a la Bild: "Prügelbulle verurteilt" sein.

    Und an den differenzierten Gregor (dessen Statment sehr nach den Laberbullen auf Demos klingt): Warum nicht gleich "Wer sich auf eine Blockade begibt und nach dreimaliger Aufforderung nicht weggeht, der ist mitverantwortlich dafür, dass er erschossen wird?" Wir sind friedlich, was seid ihr? Und jetzt komme mir bloß keine/r damit, dass es auch Gewalt sei, sich Baumaschinen in den Weg zu stellen.

  • G
    Gregor

    @icke et al.: Ich sehe das differenziert: Wer sich auf eine Blockade begibt und nach dreimaliger Aufforderung nicht weggeht, der ist mitverantwortlich.

     

    Ich sage nicht schuld, aber mitverantwortlich.

     

    Und Sie möchten auch nicht in einem Land leben in dem der freundliche Nazi von nebenan das Asylantenheim stürmt und die Polizei Flyer verteilt.

  • T
    T.Beuting

    Ich werde es nicht verteidigen, was dort geschehen ist. Ich kann nur aus Sicht eines Polizistensohnes sprechen.

    Ich denke, dass man als Polizist einiges wegstecken muss, ohne aggressiv zu werden, dass man sich nur zur Wehr setzt und zur Wehr setzen darf, wenn sein eigenes Wohl in Gefahr ist. Auch wenn häufig die Polizei der Buhmann ist und die Wut auf diese gerichtet wird, haben sie mit der eigentlich Situation nichts zu tun, sondern erledigen nur ihren Job, der wäre uns zu schützen.

    Nicht zu vergessen ist, dass unter dieser Uniform auch nur ein Mensch steckt, der wie alle anderen auch mal über die Strenge schlägt. Das ist keine Entschuldigung für gewalttätiges Handeln gegenüber Unschuldigen oder Wehrlosen. Aber schwarze Schafe gibt es überall, auch unter Demonstranten. Auch wenn die Polizei dafür ausgebildet wurde solche Situationen zu meistern und dafür schließlich auch von uns bezahlt wird, sollte sich auch mal jeder selber die Frage stellen, wie lange jeder Einzelne von uns es ohne Emotionen zeigen zu dürfen, es schaffen würde ruhig zu bleiben, wenn man ohne Grund persönlich beleidigt, bespuckt und angegriffen wird. Dazu kommen Schlafentzug und dreckige Kost.

    Dann sollte man sich mal durch den Kopf gehen lassen, wie unser Land darstehen würde, wenn es keine Polizei geben würde. Wäre das besser? Würden die Demos dann friedlicher verlaufen?

    Sicherlich gibt es zahlreiche Kritikpunkte, u.a., dass die Polizisten eindeutig identifizierbar sein müssen und Jungspunde von der Polizeischule erst gar nicht auf solche Demos geschickt werden und wenn es zu Konfliktsituationen kommt, dass diese geklärt werden und zwar so, wie das deutsche Rechtssystem es vorsieht: Alle sind vor dem Gesetz gleich. Auch Polizisten.

  • SR
    S. Ripp

    @atypixx

    Ja, warum nicht? Das macht doch deutlich, dass es aus politischen Gründen nicht geht.

    Außerdem steht ja noch die uneidliche Falschaussage im Raum:

     

    http://www.bei-abriss-aufstand.de/tag/dieter-reicherter/

  • HW
    H. Wening

    "Wir, von der Polizei, machen keine Fehler. Unser Handeln ist immer rechtmäßig und durch die entprechenden rechtlichen Grundlagen gedeckt."

    Diese unausgesprochene feststehende Prämisse war und ist für einen Polizisten schwer zu durchbrechen! Gibt er zu überreagiert zu haben (was im Dienst immer wieder mal vorkommen kann) ist seine Karriere zu Ende. Sagt ein Kollege gegen einen Täter in Uniform aus, ist er ein Kameradenschwein. Dieses Corpsdenken zu durchbrechen ist sauschwer. Ich habe mir nach mehr als 25 Jahren bei den Grünen und als aktives Mitglied der BAG Krit. Polizistinnen und Polizisten in Bayern da einige Nachteile und Mißtrauen gefallen lassen müssen. Umso mehr begrüße ich das Urteil, dass aber nur ein erster Schritt sein kann.

  • F
    Fordler

    Ich hoffe natürlich, daß die TAZ auch über die 121 anderen Verfahren berichtet. 121 zu 1 ist doch nicht schlecht. Man bedenke 121 von "meist friedlichen Demonstranten." Nur einer von "agressiven Polizisten".

  • A
    atypixx

    @ S. Ripp

     

    Was sollte man bspw. Mappus denn vorwerfen, strafrechtlich gesehen? Anstiftung zur Körperverletzung? Ich erspare die juristische Begründung: im Ergebnis gehts nicht.

  • T
    tobilah

    Die offensichtliche Frage ist doch nun, on die Grünen es wenn sie selbst an der Macht sind, endlich umsetzen Beamte im Demonstrationseinsatz zu kennzeichnen.

     

    Nichts spricht gehen eine codierte Kennzeichnung auf Helm und Weste die im Falle eines Falles entanonymisiert werden kann.

     

    Das sich Kritiker immer wieder als linke Spinner hinstellen lassen müssen ist erbärmlich für einen Rechtsstaat.

  • I
    icke

    6000 Euro für Körperverletzung aber im Dienst darf er bleiben? Solche Schwarzen Schafe gehören weggesperrt und unehrenhaft (ohne Anspruch auf Rente etc.) entlassen!!! Mal abgesehen davon das es einige Berliner Hundertschaftler gibt die dann bereits im Mehrstelligen Millionenbereich sein müssten... wären sie denn erwischt bzw. verurteilt worden...

     

    Diese Form von Gewalt und schlimmeres ist in Berlin alltäglich zu finden und keinen Interessierts.... nur mal so nebenbei!!!

  • A
    alcibiades

    Nur zum Rekapitulieren:

    Hat einer die ganzen Kommentare aufgehoben, die am Tag nach der Massenschlägerei auch hier auftauchten und reflexartig behaupteten, wer sich da gegen ein staatlich beschlossenes Projekt wehre, sei doch eh ein Chaot und die bräuchten sich nicht wundern, wenn sie blind von der Demo heimkämen?

    Jetzt, so im Lichte eines Baustopps von seiten der Bahn und der ersten Gerichtsurteile. Bitte nochmal her damit zum Lesen.

  • R
    Rainbowwarrior88

    Ein erster,kleiner,positiver Schritt - aber die Hauptverantwortlichen,-mittlerweile abgewählt!,- haben sich bis heute nicht bei den Opfern entschuldigt. Da ja jetzt die Mehrheitsverhältnisse in BaWü anders sind, wie wäre es mit einer Neuauflage des Untersuchungssausschusses zum 30.September 2010 ?

  • SR
    S. Ripp

    Die Mühlen der Justiz mahlen langsam und leider auch sehr selektiv.

    Was ist mit Mappus, Rech und Stumpf?

    Ich stehe nicht auf Klischees, aber auch in diesem Fall sieht es mal wieder so aus: Kleine hängt man, große lässt man laufen. Ich hoffe, dass die beteiligten Polizisten daraus eine Lehre ziehen werden.