Verfahren wegen S-21-Aktivist eingeleitet: Posse um Protestpicknick

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart klagt gegen einen picknickenden Baumschützer. Der sagt, das gab es gar nicht. Nur ein Beispiel einer ganzen Klagewut im Ländle.

Protestpicknick in Stuttgart: Ein Baumschützer wollte sich im Park mit Gleichgesinnten austauschen. Bild: dapd

BERLIN taz | Matthias von Herrmann ist ein Mann mit Humor, und entschlossen noch dazu. Der 37-Jährige ist so etwas wie der Oberrevoluzzer unter den Aufstandsschwaben gegen das umstrittene Bahnhofsprojekt Stuttgart 21. Als Pressesprecher der sogenannten Parkschützer steht er seit Monaten im öffentlichen Fokus. Jetzt könnte das öffentliche Interesse noch einmal zunehmen: Weil er ein Picknick falsch durchgeführt haben soll, hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Baumschützer eröffnet.

Demnach soll von Herrmann am 19. September 2010 eine Versammlung unter freiem Himmel "wesentlich anders" durchgeführt haben als angemeldet - und damit gegen Auflagen der Versammlungsbehörde verstoßen haben. Von Herrmann wollte an diesem Tag im Stuttgarter Schlossgarten, dass die Menschen bei einem "Protestpicknick" miteinander über die geplanten Baumfällarbeiten sprechen. Dazu sollten sie selbst Essen und Trinken mitbringen. Das Ordnungsamt aber verfügte, dass aufgrund lebensmittelrechtlicher Bedenken - so wörtlich - "bei der Versammlung kein Brunch bzw. Picknick mit Isomatten und Wolldecken zum Draufsitzen" stattfinden dürfe. Weil aber am 19. September doch jemand im Schlossgarten saß und aß, soll von Herrmann nun 300 Euro zahlen.

Der kann über die juristische Posse nur lachen. Denn nach seiner Darstellung habe das angemeldete "Picknick ohne Essen" gar nicht stattgefunden - weil niemand seinem Aufruf gefolgt sei. "Ich stand da im Park, aber keiner war am Treffpunkt", sagt von Herrmann. "Offenbar muss aber irgendwo im Park jemand Kaffee ausgeschenkt haben."

Matthias von Herrmann wundert sich, weil das Schreiben der Staatsanwaltschaft die erste Reaktion ist, die er in der Angelegenheit seither von den Behörden bekommen habe. "An dem Tag hat mich weder im Schlossgarten ein Polizist kontaktiert noch irgendjemand vom Ordnungsamt mit mir Kontakt aufgenommen", sagt er.

Zwei Polizisten und die Dame vom Ordnungsamt

Das will die Staatsanwaltschaft besser wissen. Sie führt gleich drei Zeugen auf, die gegen von Herrmann aussagen könnten: zwei Polizisten und eine Dame vom Ordnungsamt.

Weil von Herrmann den Strafbefehl aber nicht zahlen will, könnte die Angelegenheit nun vor Gericht landen und damit ein schönes Beispiel abgeben für die Klagewut, die derzeit die baden-württembergische Landeshauptstadt überzieht.

Denn die amüsante Geschichte um das Picknickverfahren entstammt nur einer von rund 1.500 Strafanzeigen, mit denen die Stuttgarter Staatsanwaltschaft allein im Rahmen der Auseinandersetzung um den umstrittenen Tiefbahnhof Stuttgart 21 derzeit beschäftigt ist.

Anzeigen liegen in Stuttgart so ziemlich gegen jeden gesellschaftlichen Akteur vor: 309 Strafanzeigen gab es seit Juli 2010 allein gegen die Projektbetreiber von Stuttgart 21, 54 Anzeigen liegen gegen Polizeibeamte vor, eine Strafanzeige richtet sich gegen die Industrie- und Handelskammer, eine weitere gegen einen Künstler, drei Anzeigen laut Statistik gegen "Fahrzeuglenker" und zwei gegen "die Presse".

Weitere 32 Strafanzeigen wurden seit Juli 2010 gegen S-21-Befürworter gestellt - und stolze 1.074 Anzeigen gegen S-21-Gegner. Darunter auch solch amüsante wie die gegen von Herrmann. Weil da im Schlossgarten wohl jemand was gegessen haben muss.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.