Gesunkenes Flüchtlingsboot: Strafverfahren gegen Mitglieder der griechischen Küstenwache
2023 kenterte ein Boot vor der Küste Griechenlands, rund 600 Geflüchtete starben. Die Staatsanwältin erhebt schwere Vorwürfe gegen die Küstenwache.
Es ist ein Durchbruch in der rechtlichen Aufarbeitung des katastrophalen Schiffbruchs im Juni 2023 vor der südwestgriechischen Küstenstadt Pylos, bei dem mutmaßlich rund 600 Geflüchtete ertranken: Gegen 17 Mitglieder der griechischen Küstenwache ist ein Strafverfahren eröffnet worden.
Die zuständige Staatsanwältin am Seegericht Piräus leitete nach Abschluss der Vorermittlungen nun das Verfahren gegen den Kapitän und die Besatzung des Schiffes LS 920 der griechischen Küstenwache, den Ex-Chef der Küstenwache, den Leiter der griechischen Einsatzzentrale für die Suche und Seenotrettung (EKSED) sowie gegen zwei diensthabende Offiziere ein. Dies gaben sechs NGOs, die Überlebende und Angehörige von Opfern der Katastrophe juristisch vertreten, in einer gemeinsamen Stellungnahme bekannt.
Vorgeworfen werden dem Kapitän die Verursachung eines Schiffbruchs sowie der gefährliche Eingriff in den Schiffsverkehr, die eine Gefahr für das menschliche Leben darstellten und den Tod einer großen Anzahl von Menschen zur Folge hatten, sowie unterlassene Hilfeleistung. Die Besatzung der „LS 920“ wird wegen einfacher Mittäterschaft angeklagt.
Der Ex-Chef der Küstenwache, der EKSED-Leiter und die zwei diensthabenden Offiziere haben sich dafür zu verantworten, andere Personen einer lebensgefährlichen Situation ausgesetzt zu haben. Demgegenüber wurden die Vorermittlungen gegen vier weitere Offiziere der griechischen Küstenwache eingestellt.
Dass nach Abschluss der Vorermittlungen ein Strafverfahren eröffnet wird, heißt noch nicht, dass es sofort zum Prozess kommt. Zuerst hat die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der im Fall Pylos nun einsetzenden Hauptuntersuchung zu entscheiden, ob die 17 Mitglieder der Küstenwache vor Gericht zu stellen sind oder nicht.
Gekentert auf offener See
Am 10. Juni 2023 war der heillos überfüllte Fischkutter „Adriana“ mit wohl bis zu rund 750 Menschen an Bord vom ostlibyschen Tobruk in See gestochen. Das Ziel: Italien. Das Boot kenterte am 14. Juni, mitten in der Nacht, auf offener See, 47 Seemeilen vor Pylos. Gerettet wurden nur 104 Menschen, die vom Außendeck ins Meer springen konnten. Für das Gros der Passagiere kam jede Hilfe zu spät, 82 Leichen wurden geborgen.
Neun Ägypter wurden von den griechischen Behörden verdächtigt, als Schlepper fungiert zu haben. Nach ihrer über elf Monate dauernden U-Haft befand das Berufungsgericht in der südgriechischen Stadt Kalamata am 21. Mai 2024, dass es in der Strafsache nicht zuständig sei.
Schon früh richtete sich der Blick auf das Seegericht in Piräus. Mehrere Dutzend Personen hatten dort Strafanzeige gestellt. Die griechischen Behörden hätten den Massentod vor Pylos nicht nur verhindern können, sondern das Unglück sogar verursacht. Die „LS 920“ habe sich der „Adriana“ zwar genähert, aber keine Hilfeleistung erbracht, was sie ob der offenkundig gefährlichen Lage auf dem Kutter hätte tun müssen. Schließlich hätten die Küstenwächter versucht, die „Adriana“ mit einem Seil abzuschleppen, bevor der Kutter sank.
Klar ist jetzt: Laut der Anklageschrift drohen den Küstenwächtern langjährige Haftstrafen wegen Kapitalverbrechen. Dass ausgerechnet die griechische Küstenwache beim Thema Flüchtlinge derart von der hiesigen Justiz unter Druck gesetzt wird, ist ein einmaliger Vorgang und zugleich ein Meilenstein in der rechtlichen Aufarbeitung einer unfassbaren Tragödie. „Das ist ein bedeutender Schritt zur Rechtfertigung der Opfer und Gerechtigkeit“, erklärten die Anwälte der Überlebenden und Familien der Opfer.
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