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Gesundheitsschädliche BrustimplantateTÜV muss sofort zahlen

Der TÜV Rheinland hat erneut eine Gerichtsverhandlung verloren. Betroffene Brustimplantat-Patientinnen dürfen Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro sofort verlangen.

Fehlerhaftes Brustimplantat aus Silikon. Bild: dpa

MARSEILLE afp | Im Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP können betroffene Frauen vom TÜV Rheinland sofort Schadenersatz verlangen. Das Berufungsgericht der südfranzösischen Stadt Aix-en-Provence lehnte am Dienstag einen Antrag des TÜV ab, die Vollstreckbarkeit eines Urteils gegen das Zertifizierungsunternehmen auszusetzen.

Das Handelsgericht der südfranzösischen Stadt Toulon hatte den TÜV Mitte November zur Zahlung von Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt. Der TÜV, der die Produktion des Brustimplantateherstellers PIP zertifiziert hatte, habe gegen „seine Kontroll- und Aufsichtspflichten“ verstoßen, urteilte das Gericht.

1.700 betroffenen Patientinnen sprach das Gericht eine Schadenersatzzahlung von zunächst 3.000 Euro zu, bevor die genaue Entschädigungszahlung auf Grundlage von individuellen Gutachten festgelegt wird.

Der TÜV, der sich selbst als Opfer eines Betrugs durch PIP sieht, legte gegen die Entscheidung umgehend Berufung ein. Dies hat aber mit Blick auf die Zahlung von 3.000 Euro pro Patientin keine aufschiebende Wirkung. Der TÜV wollte daher vom Berufungsgericht in Aix-en-Provence erreichen, dass die Vollstreckbarkeit des Urteils aus Toulon ausgesetzt wird – bis zum Urteil in einem Berufungsprozess, dessen Datum noch nicht feststeht.

Bei einem Gerichtstermin in Aix-en-Provence Ende Dezember argumentierte TÜV-Anwältin Cécile Derycke, sollte der TÜV in einem Berufungsverfahren freigesprochen werden, wäre es „sehr schwierig“, das den Patientinnen gezahlte Geld zurückzuverlangen. Am Dienstag sagte Derycke, sie nehme die Entscheidung des Berufungsgerichts „zur Kenntnis“.

Mit Blick auf den angestrebten Berufungsprozess sagte sie, der TÜV werde weiter gegen die Verurteilung als solche „kämpfen“. Im Falle eines Sieges im Berufungsverfahren werde bis dahin gezahltes Geld von den Patientinnen zurückgefordert.

PIP hatte hunderttausende Implantate hergestellt, die mit billigem Industrie-Silikon und nicht dem eigentlich vorgesehenen Spezialsilikon gefüllt waren. Die Kissen reißen schneller und können Entzündungen auslösen. Allein in Deutschland sind etwa 5.000 Frauen betroffen.

Mitte Dezember wurde PIP-Gründer Jean-Claude Mas in einem Strafprozess in Marseille zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hat dagegen Berufung eingelegt. Mas wurde unter anderem schuldig gesprochen, den TÜV betrogen zu haben – ein Urteil, durch das sich der TÜV mit Blick auf die Schadenersatzforderungen gestärkt sieht.

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