Gestiegene Energiekosten: Regulierung der Heizkosten
Viele Mieter haben hohe Nachzahlungsforderungen fürs Heizen erhalten. Initiativen fordern nun schärfere Gesetze, die vor Abzocke schützen sollen.
„Da die Wärmeversorger nicht ihr gesamtes Gas zu Tagespreisen an der Börse beziehen, vermuten wir, dass diese Klauseln den Versorgern hohe Gewinne ermöglicht haben.“ Die Vermieter allerdings „schauen nicht hin“, so Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein auf eine Pressekonferenz am Donnerstag, „weil sie es nicht zahlen müssen“.
Leidtragende sind die Mieter:innen, wie Jasmina Rühl von der Nachbarschaftsini PrinzEbers aus Schöneberg berichtet. Bis zu 3.000 Euro Nachzahlungsforderungen habe es in der Nachbarschaft gegeben, dabei hätten sie im vergangenen Winter bei der Heizung „drastisch gespart“.
Auf Kritik stößt zudem, dass Vermieter wie Vonovia oft Unternehmensanteile an Energieversorgern halten und über deren überhöhten Preise indirekt Gewinne erwirtschaften. Zudem seien die Kostenabrechnungen intransparent und enthielten oft Fehler. So habe sich Vonovia etwa in einer Siedlung in Mariendorf Ost um eine Million Euro verrechnet und müsse die Betriebskostenabrechnung nun neu aufsetzen.
Politiker antworten
Mit ihren Nöten und Forderungen haben sich die Mieter:innen per Wahlprüfsteine an die Parteien und Kandidat:innen der Wiederholungswahl gewandt – und zumindest rhetorische Unterstützung erhalten. So antworte Kevin Kühnert, SPD-Abgeordneter und Kandidat in Schöneberg, dass es eine gesetzliche Regulierung der Preisanpassungsklauseln brauche, um den Einfluss der Börsenpreise zu begrenzen: „Es darf nicht sein, dass Energieversorger Preissprünge an den Energiemärkten nutzen, um auf dem Rücken von Mieterinnen und Mietern Zusatzgewinne einzufahren“, so Kühnert.
CDU-Kandidat Jan-Marco Luczak, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion, sprach sich dagegen aus, dass Unternehmen Energie günstig einkaufen und dann sehr viel teurer einem Vermieter in Rechnung stellen. Der Mieterverein sprach von „erfreulichen“ Antworten; allerdings sei ungewiss, ob es tatsächlich zu einer gesetzlichen Nachschärfung komme und wie diese aussehen würde.
Vorerst sollten sich Mieter:innen laut Bartels beraten lassen und ihre Abrechnungen prüfen lassen. An die Vermieter appellierte er, bis zur Überprüfung der Forderungen von diesen Abstand zu nehmen.
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