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Gesichtserkennung bei FacebookDatenschützer stellt Verfahren ein

Hamburgs Landesdatenschutzbeauftragter hat das Verfahren gegen Facebook eingestellt. Seine Behörde habe die Löschung der Gesichtserkennungs-Daten kontrollieren können.

Möchtest du „Mark Zuckerberg“ markieren? Bild: reuters

HAMBURG dpa | Der Hamburger Landesdatenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat sein Verwaltungsverfahren gegen das weltgrößte Online-Netzwerk Facebook wegen der inzwischen gestoppten Gesichtserkennungsfunktion eingestellt.

Seine Behörde habe die Löschung der bisher erfassten biometrischen Daten kontrollieren können, erklärte Caspar am Donnerstag. Facebook hatte die Funktion im Herbst nach dem Widerstand europäischer Datenschützer bis auf weiteres auf Eis gelegt.

Das Online-Netzwerk wollte seinen Nutzern einen bequemeren Weg bieten, ihre Freunde in hochgeladenen Bildern zu markieren. Die Datenschützer fanden jedoch bedenklich, dass für die Erkennung biometrische Profile erstellt und gespeichert werden müssen. Zudem forderten sie eine „bewusste und informierte Einwilligung“ der Nutzer.

Bisher ist unklar, ob und in welcher Form die Funktion wiederkommen könnte. Caspar warnte am Donnerstag, dass „umgehend ein neues Verfahren eingeleitet werden würde, wenn die Gesichtserkennung ohne Berücksichtigung der deutschen und europäischen Datenschutzvorgaben erneut eingeführt werden sollte“.

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1 Kommentar

 / 
  • O
    oranier

    Warum grammatisch einfach und korrekt ("dass „umgehend ein neues Verfahren eingeleitet werde"), wenn es auch kompliziert und falsch geht "("dass „umgehend ein neues Verfahren eingeleitet werden würde...")?

    - gehabt zu haben hätte.