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Gesichert rechtsextreme ParteiAfD klagt gegen Verfassungsschutz-Einstufung

Der Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremistische Partei ein. Dagegen geht diese wie angekündigt juristisch vor.

AfD-Chefs Tino Chrupalla und Alice Weidel: vorbereitete Klage mit Eilantrag eingereicht

Berlin (dpa) | Die AfD hat nach eigenen Angaben Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht. Ein entsprechendes Schreiben sei an das zuständige Verwaltungsgericht Köln verschickt worden, bestätigte der Sprecher von Parteichefin Alice Weidel, Daniel Tapp. In Köln hat das BfV seinen Sitz.

Das Bundesamt hatte am Freitag mitgeteilt, die Partei fortan als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Die AfD hatte die Behörde per Abmahnung bis heute, 8.00 Uhr, aufgefordert, dies zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Anderenfalls werde eine schon vorbereitete Klage mit Eilantrag eingereicht. Der Verfassungsschutz antwortete nach AfD-Angaben nicht darauf.

Mit der Klage versucht die Partei der Behörde nun gerichtlich zu untersagen, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen. In dem Abmahnungsschreiben hieß es, man halte sowohl diese Einstufung als auch die Bekanntgabe dieses Umstands für offensichtlich rechtswidrig.

BfV hatte AfD hochgestuft

Der Inlandsnachrichtendienst hatte die AfD am Freitag laut einer Mitteilung „aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Zuvor hatte er die Partei als Verdachtsfall behandelt. Auch dabei ist bereits der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt, etwa sogenannte V-Leute oder Observationen, Bild- und Tonaufnahmen. Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel.

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9 Kommentare

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  • Ich bin so froh, dass die AFD selber vor den Kadi zieht.

    Die anderen Parteien faseln ja nur rum, dass sie die AFD ja eher politisch schlagen wollen, obwohl es darum überhaupt nicht geht!

    Wenn eine Partei in ihrer Radikalität die Grenzen des Grundgesetzes verlässt, dann gehört sie verboten. Und wenn die anderen Parteien sich vor der gerichtlichen Entscheidung drücken, dann beschädigen sie das Vertrauen in eben dieses Grundgesetz.

  • Sie werden mit der Klage scheiter, weil sie damit scheitern wollen. Die AfD will nach ganz rechts, sie wünschen sich solche Einstufungen, und sie sind stolz darauf. Stolz darauf, jede Einbürgerung (Weidel) abzulehnen, stolz darauf, Menschen zu klassifizieren und eben auch zu disqualifizieren, der Rap der AfD ist Rassismus gepaart mit Neoliberalismus und Nationalismus - dafür ziehen sie nur zu gerne vor Gericht.



    Aber eigentlich wollen sie nur das Gericht als Showbühne, sie wollen da nicht wirklich etwas wiederlegen, weil sie wissen, dass sie das gar nicht können. Sie wollen es aber auch gar nicht. Alle gemäßigten Zahnärzte und Akademiker vom Hockey- und Tennisclub sind lange gegangen, es geht jetzt darum, das deutsche Volk emotional zu packen und nach vorne zu treiben.



    Das will die AfD und solange sie nicht verboten sind und mit Haft bedroht werden, proklamieren sie ihren extremen Rassismus als Meinungsfreiheit und Mut zur Wahrheit. Sie spielen ganz bewusst mit NS-Anspielungen immer in der Kombination mit Rassismus.



    Ich glaube, entzaubern kann man die AfD so schnell nicht, man muss ihnen die Machtoption konkret nehmen, sie müssen verboten werden. Alles andere ist gefährlich.

  • Was bleibt einem auch wenn das Wasser bis zum Hals steht ?

  • Es ist das gute und demokratische Recht der AfD, dagegen juristisch vorzugehen. Auf dass die das Urteil dann aber auch akzeptieren, wenn es zu einer Ablehnung kommt, statt mal wieder die lächerliche Opferrolle zu spielen. Die nimmt der AfD doch eh ein Nicht-AfD-Wähler mehr ab.

  • Äh Nein, das bedeutet es leider nicht. Jetzt ohne das inhaltlich bewerten zu wollen, aber in fast allen existierenden Umrechtsregimen (vom Steinzeit-Sozialismus im Nordkorea evtl. abgesehen) können sie natürlich klagen. Den Anschein von Rechtsstaatlichkeit versuchen sie alle zu wahren. Auch z.B. ein Nawalny bekam vom Kreml ein Verfahren, bevor er im Gulag umgebracht wurde.



    Entscheidend ist wie solche Verfahren ablaufen, insbesondere ob Richter unabhängig sind. Da habe ich hier (noch!) keine Angst, auch wenn es in letzter Zeit teils "kreative" Urteile in erster Instanz gab (z.B. härtere Strafe für ein Faeser-Meme als dafür eine Wohnung abzufackeln).

    Trotzdem finde ich den Vorgang beunruhigend. Gutachten "geheim", dem Spiegel liegt es aber vor, der beschuldigten AfD nicht... sorry geht gar nicht sowas. Das beschädigt Rechtsstaatlichkeit auch. Nämlich in dem Sinne dass der Staat nicht neutral agiert und sich nicht an die eigenen Regeln halten will. Wenn Karlsruhe uns vor der Regierung "schützen" muss, funktioniert zwar noch die Gewaltenteilung, aber es liegt eben viel im argen

  • Allen Anhängern dieser Partei sei gesagt: Dass diese Klage jetzt möglich ist und die Partei sich vor Gericht gegen die Einstufung wehren kann, ist möglich, weil wir hier in einem Rechtsstaat leben.



    Denkt mal drüber nach!

    • @Herma Huhn:

      Sollte die AfD ans Ruder kommen würde sie alles tun, um anderen Parteien diesen Weg zu verbauen. Deshalb: Verbotsverfahren jetzt.

  • Nachdem eines der höchsten deutschen Gerichte im Namen der Pressefreiheit ein rechtsradikales Hetzblatt wieder freigegeben hat kann man sicher sein wie die deutschen Gerichte im Falle AfD entscheiden werden.