Gesetzesvorhaben der Bundesregierung: Girokonto für alle kommt
Bei den Gebühren für Girokonten wird es künftig mehr Transparenz geben. Vor allem soll jeder ein Konto eröffnen dürfen.
Außerdem sollen Webseiten, auf denen Verbraucher die Konditionen verschiedener Anbieter vergleichen können, von staatlicher Seite ein Zertifikat erhalten, wenn sie bestimmte Standards erfüllen. Dazu gehört beispielsweise, dass sie nicht nur die Gebühren auflisten, sondern auch erwähnen, über wie viele Filialen und Geldautomaten die jeweilige Bank verfügt. Das freut vor allem Institute, die einen umfassenden persönlichen Service anbieten und nicht nur eine Hotline.
„Es gibt einige gute Ansätze“, sagte Frank-Christian Pauli, Finanz-Referent beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Eine Vereinheitlichung bestimmter Begriffe und ein Übersichtsblatt mit den wichtigsten Kosten zum Konto seien aber noch in der europäischen Abstimmung. „Von ihnen wird es mit abhängen, wie gut der Vergleich gelingt“, fügte Pauli hinzu.
Zugleich sollen Banken demnächst niemanden mehr abweisen dürfen, der bei ihnen ein einfaches Girokonto eröffnen will. Auch Obdachlose, Asylbewerber und Ausländer, die mit einer sogenannten Duldung in Deutschland leben, sollen das Recht erhalten, ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen – und zwar bei einer Bank ihrer Wahl. Einzige Voraussetzung ist, dass sich der Kunde legal in der EU aufhält.
Bei dem „Basiskonto“ handelt es sich um ein Konto auf Guthabenbasis. Das heißt, der Kunde kann Geld erhalten und auch selbst überweisen. Er erhält auch eine Bankkarte, kann aber nicht sein Konto überziehen. Von den Verbraucherverbänden wurde der Entwurf begrüßt. Es sei gut, dass der Verlust des Wohnsitzes nicht mehr automatisch auch den Verlust des Kontos nach sich ziehe, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Außerdem müssten Obdachlose, wenn sie über Geld verfügten, dieses nicht mehr ständig bei sich tragen.
Seit 1995 gibt es für die Einrichtung sogenannter Jedermann-Konten in Deutschland eine Selbstverpflichtung der Banken. Die Bundesregierung war mit der Umsetzung der freiwilligen Maßnahme aber nicht zufrieden. Mit dem geplanten Gesetz zu den Regelungen für Girokonten werden zum Teil auch EU-Vorgaben umgesetzt. Die abschließenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat werden für Anfang 2016 erwartet.
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Friedensforscherin
„Wir können nicht so tun, als lebten wir in Frieden“
Gedenken an Hanau-Anschlag
SPD, CDU und FDP schikanieren Terror-Betroffene
Nach Hitlergruß von Trump-Berater Bannon
Rechtspopulist Bardella sagt Rede ab
Prozess gegen Maja T.
Ausgeliefert in Ungarn
Klimaneutral bis 2045?
Grünes Wachstum ist wie Abnehmenwollen durch mehr Essen
CDU-Chef Friedrich Merz
Friedrich der Mittelgroße