Gesetzentwurf zur Entfernung von Tattoos: Laien sollen das Lasern lassen

Die Entfernung von Tattoos mit Lasern birgt „erhebliche gesundheitliche Risiken“. Das Bundesumweltministerium will diesen Eingriff sicherer machen.

Hundetattoo auf dem Oberschenkel

Tattoos lassen sich nur schwer entfernen Foto: imago / Lars Berg

Berlin taz | Das Bundesumweltministerium hat einen neuen Vorstoß gewagt, um die Entfernung von Tätowierungen strenger zu regeln. Sein Entwurf zur Verordnung zur Modernisierung des Strahlenschutzrechtes sieht vor, dass Tätowierungen zukünftig nur noch von Fachärzten mit dem Laser beseitigt werden dürfen. Ein entsprechender Beschluss im Kabinett und die Zustimmung des Bundesrates stehen noch aus. Das Ministerium hofft, die Gesetzesänderung mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember auf den Weg zu bringen.

Den Anlass zu dieser Neuregelung gab der Wunsch, eine Regelungslücke in der bisherigen Gesetzgebung zu schließen, so eine Ministeriumssprecherin gegenüber der Funke-Mediengruppe. Die Laserbehandlung berge „erhebliche gesundheitliche Risiken“, und solle deswegen unbedingt von fachkundigem Personal durchgeführt werden. Die zu diesem Thema verabschiedete Strahlenschutzrichtlinie der EU bräuchte ergänzende Regelungen, um ein neues Strahlenschutzrecht umzusetzen. Dies betreffe insbesondere kosmetische und nichtmedizinische Anwendungen mit starken Lichtquellen, wie Lasern.

Eine Studie des Forschungsinstituts Aproxima im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) bestätigt die Bedenken des Ministeriums: Bei einem Fünftel der an der Studie Beteiligten, die sich ein Tattoo mit dem Laser entfernen ließen, entstanden bleibende Nebenwirkungen. Vorübergehende Nebenwirkungen stellten sich sogar bei einem weiteren Fünftel ein. Meist handelt es sich um Verfärbungen der Haut und Narben, aber auch Reizungen und Krusten sind nicht selten. Deswegen spricht sich das Bundesamt für Strahlungsschutz für eine fundierte Ausbildung von Menschen aus, die Laseranwendungen durchführen, so vor allem Fachärzte.

Die bisherige Rechtslage sieht keine besonderen Einschränkungen der Laserbehandlung vor, sodass nicht nur Fachärzte, sondern auch Laien ohne Prüfung dieses Verfahren durchführen können. In Deutschland haben sich schon zehntausende Menschen Tattoos per Laser entfernen lassen.

Schon Tätowierungen selbst sind nicht risikolos

Tattoos sind zum Trend geworden. Jeder Fünfte in Deutschland ist tätowiert, und es werden tendenziell mehr. Doch schon das Stechen birgt Risiken. Wer sich tätowieren lassen will, muss sich selbst gründlich informieren, denn es gibt keine staatlich anerkannte Ausbildung; theoretisch kann sich jeder Tätowierer nennen. Auch ein Zulassungsverfahren für die Farbe existiert noch nicht. Die Tätowiermittelverordnung gibt zwar Anweisungen zu deren Herstellung und Kennzeichnung, kontrolliert wird aber nur stichprobenartig. So kann es passieren, dass die Farben gesundheitsschädliche Stoffe enthalten oder Allergien erzeugen. Langzeitstudien über ihre Wirkung auf den Körper bestehen noch nicht.

Zu einer strengeren Regelung des Tätowierens gab es schon verschiedene Vorstöße. Zuletzt sprach sich die Vizechefin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, für die Einführung einer Beratungspflicht vor dem Stechen eines Tattoos aus. Wie sie dem Tagesspiegel gegenüber mitteilte, möchte sie damit junge Menschen schützen, die sich spontan aufgrund von Alkoholkonsum oder Gruppendruck tätowieren lassen wollten. Auch plant sie einen „Tattoo-Gipfel“, um gesundheitliche Risiken zu diskutieren. Allerdings setzt das Bundesernährungsministerium, das für die Regelung der Tattoofarbe zuständig ist, eher auf europäische Regelungen, um einen umfassenden Verbraucherschutz zu schaffen.

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