Gesetzentwurf im Bundestag: Mehr Kontrolle über Geheimdienste
Nach mehreren Skandalen will der Bundestag die deutschen Geheimdienste schärfer kontrollieren. SPD, CDU und FDP haben einen entsprechenden Entwurf eingebracht.
BERLIN taz Damit die deutschen Geheimdienste nicht mehr ganz so frei walten und schalten können wie bisher, sollen die parlamentarischen Kontrollen deutlich verschärft werden. CDU, SPD und FDP haben gemeinsam einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, der noch an diesem Freitag in erster Lesung im Bundestag behandelt werden soll. "Wir wollen den Nachrichtendiensten das Leben nicht schwerer machen", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen (CDU). Beim Bürger dürfe aber nicht der Eindruck entstehen, dass die Nachrichtendienste ohne jede Kontrolle arbeiteten.
Nach dem Gesetzentwurf sollen die Kompetenzen des aus neun Personen bestehenden Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) deutlich ausgeweitet werden. Neu ist der Vorschlag, dass sich Geheimdienstmitarbeiter künftig direkt an das Kontrollgremium wenden können, um Missstände anzusprechen. Bisher ist der interne Dienstweg vorgeschrieben. Die PKG-Mitglieder sollen zudem einen ungehinderten Zugang zu allen Dienststellen bekommen, deren Aktivitäten sie überprüfen wollen. Über das Recht auf Akteneinsicht hinaus soll das PKG von den Diensten die Herausgabe von Unterlagen anfordern können. Ausgedehnt wird auch die Berichtspflicht der Regierung, unverzüglich das parlamentarische Gremium über wichtige Vorgänge bei den Geheimdiensten zu informieren. Obwohl sich die bisherige Konzeption der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste in Deutschland grundsätzlich bewährt habe, so die beiden Abgeordneten Röttgen und Thomas Oppermann (SPD), habe sich in den letzten Jahren gezeigt, "dass an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf besteht". Röttgen betonte, dass die Strukturen der Dienste in ihren Grundsätzen aber nicht verändert werden.
Anlass für die Reform des PKG sind unter anderem mehrere Bespitzelungsaffären vor allem im vergangenen Jahr, die in der Öffentlichkeit für Empörung gesorgt haben. So hatte der Bundesnachrichtendienst (BND) den E-Mail-Verkehr einer Spiegel-Reporterin über Monate hinweg mitgelesen, der zwischen ihr und einem afghanischen Politiker in der zweiten Hälfte des Jahres 2006 stattfand. Der Computer der Journalistin wurde angeblich mit einem Spähprogramm ausgeforscht. Auch das Agieren des BND während der Liechtensteiner Steueraffäre löste bis weit in Kreise der Union Empörung aus. In beiden Fällen fühlten sich die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums nicht ausreichend über die Machenschaften des BND informiert.
Den Bündnisgrünen im Bundestag gehen diese Kontrollvorschläge von CDU, SPD und FDP nicht weit genug. Sie haben einen eigenen Antrag eingebracht. Es sei zwar lobenswert, dass die Bundesregierung verpflichtet werde, bei "wichtigen Vorgängen" von sich aus zu berichten, so der grüne Geheimdienstkontrolleur Hans-Christian Ströbele, die Frage, was genau "wichtige Vorgänge" seien, werde aber nicht geklärt. Dabei seien die Parlamentarier an dieser vagen Definition auch bisher immer gescheitert, sagte Ströbele. Er plädiert dafür, dass die Bundesregierung immer dann von sich aus Bericht erstattet, sobald der Vorgang bei den Chefgesprächen im Kanzleramt thematisiert wurde.
Auch die Einbeziehung der Abgeordneten-Mitarbeiter bezeichnete Ströbele als unzureichend. Dem Vorschlag der großen Koalition zufolge dürfen die Mitarbeiter der Abgeordneten im parlamentarischen Kontrollgremium zwar künftig die Akten mitlesen, an den Ausschusssitzungen dürfen sie aber nicht teilnehmen. Viele Sachverhalte blieben den Mitarbeitern damit "unzulänglich", kritisierte Ströbele.
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