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Gesetzentwurf der GrünenSchutz für deutschen Ed Snowden

Die Grünen legen einen Entwurf für ein Whistleblower-Gesetz vor. Erstmals wird auch der Schutz vor Strafverfolgung vorgeschlagen.

Protest ist gut. Ein Gesetz, das Whistleblower schützt, kann aber auch nicht schaden. Demonstrant gegen NSA-Überwachung. Bild: Reuters

KARLSRUHE taz | Die Grünen im Bundestag fordern gesetzlichen Schutz für Whistleblower. Ein deutscher Edward Snowden soll nicht mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssen. Ein Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion, der an diesem Mittwoch vorgestellt wurde, formuliert Schutzbestimmungen im Arbeits-, Beamten- und Strafrecht.

Als Whistleblower bezeichnet man Mitarbeiter eines Unternehemns oder einer Organisation, die die Öffentlichkeit über interne Missstände informieren. Bisher gibt es in Deutschland kein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern. Die Organisation Transparency International stuft Deutschland im europäischen Vergleich deshalb auf den hinteren Rängen ein.

Immerhin hat das Bundesarbeitsgericht 2003 entschieden, dass eine Strafanzeige gegen den eigenen Arbeitgeber keine Kündigung erlaubt, wenn der Beschäftigte vor dem Gang an die Öffentlichkeit eine interne Klärung versucht hat. Bei „schwerwiegenden“ Straftaten kann der Beschäftigte auch sofort Presse und Behörden einschalten.

Die Grünen versuchen diese Grundsätze nun im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu verankern. „Eine gesetzliche Regelung ist sichtbarer und gibt Whistleblowern auch mehr Rechtsicherheit“, erklärte eine Sprecherin der Fraktion. Außerdem schlagen die Grünen eine entsprechende Regelung im Beamtenrecht vor. Einen ähnlichen Gesetzentwurf hat die Fraktion bereits 2012 eingebracht.

Ed Snowden allerdings geht es nicht um den Schutz seines Arbeitsplatz in der US-Geheimdienstbranche. Ihm droht in den USA vielmehr Strafverfolgung wegen Spionage. Deshalb haben die Grünen ihren Entwurf von 2012 um einen strafrechtlichen Teil ergänzt. „Rechtmäßiges Offenbaren von Staatsgeheimnissen“ soll ein neuer Paragraph 97c im Strafgesetzbuch heißen.

Danach handelt ein Whistleblower „nicht rechtswidrig“, wenn er „Staatsgeheimnisse zum Zweck der Aufklärung, Verhinderung oder Beendigung einer Grundrechtsverletzung oder schweren sonstigen Rechtsverletzung oder der Begehung einer schweren Straftat offenbart, wenn Abhilfe nicht rechtzeitig zu erwarten ist und das öffentliche Interesse an der Weitergabe der Information das Geheimhaltungsinteresse erheblich überwiegt.“

Im Koalitionsvertrag der großen Koalition ist nichts vergleichbares vorgesehen. Beim „Hinweisgeberschutz“ will man lediglich prüfen, „ob internationale Vorgaben hinreichend umgesetzt sind.“ Aktivitäten waren bisher nicht ersichtlich. Whistleblower in Deutschland haben insbesondere Lebensmittelskandale und Misstände in der Altenpflege aufgedeckt.

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3 Kommentare

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  • Suuuper Gesetz,

    ein weiteres Dokument in der endlosen Reihe nicht-anwendbarer Gesetze, die aus Rot-Grüner Weltfremdheit entstehen und den Turm bundesrepublikanischer Gesetzesbücher ein Blättchen höher machen..

    Tipp: ruhig mal wieder mit einem Richter oder einem Staatsanwalt plaudern.

    Memo: die Abwägung von Rechtsgütern ist i.a. nicht Sache von Partei-Funktionären oder Avantgarde-Journalisten, sondern von... Gerichten. Schwierige Einzelfall-Anwendungen in das normative Bewusstsein der Bevölkerung einzubauen, ist der Versuch, uns alle zu Richtern auszubilden. Sollte das die wahre Absicht linker Politik sein?!

    Wolllllt ihr die dto-taaa-le Gerechtigkeit?!

    [Tosender Beifall vom Band!]

  • Was offenbar korrektes Verhalten per ethischer Logik ist, soll nun spät aber doch seine gesetzliche Niederschrift finden. Gut so.

  • Das wird aber auch Zeit! Vielleicht kommt dann ja mal jemand aus dem BND oder dem Kanzleramt und sagt den Zeitungen, was da intern überwachungsmäßig so läuft...