Gesetz zur Sicherung von Kleingärten: Gartenzwerge für Alle!
Ein Gesetzentwurf von SPD und Linken will die Existenz der Kleingärten sichern. Neu daran ist die Öffnung für gemeinschaftliches Gärtnern.
Denn eigentlich wollen alle drei dasselbe: den Bestand von ca. 2.900 Hektar Kleingartenfläche sichern, um deren sozialen und ökologischen Wert für die wachsende Stadt zu erhalten. Auch angesichts des Klimawandels sind sich die Koalitionsfraktionen darüber einig, dass die grünen Enklaven im Häusermeer eine wichtige mikroklimatische Funktion besitzen und der urbanen Aufheizung einen kühlenden Effekt entgegensetzen.
Die Grünen argumentieren inzwischen, dass eine gesetzliche Regelung auf Landesebene keinen Bestand hätte, weil sie mit dem konkurrierenden Bundeskleingartengesetz in Konflikt geriete. Bestärkt darin sehen sie sich durch ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Abgeordnetenhauses.
Sie vertrauen stattdessen auf den im vergangenen August vom Senat beschlossenen Kleingartenentwicklungsplan 2030 (KEP) und präsentierten vor Kurzem zusätzlich einen Zehn-Punkte-Plan. Der beinhaltet unter anderem eine Anpassung des Berliner Flächennutzungsplans sowie die Ausweisung von Bebauungsplänen durch die Bezirke, um die Nutzung der Flächen als Gärten absichern.
„Nur ein Planungsinstrument“
Laut den umweltpolitischen FraktionssprecherInnen Daniel Buchholz (SPD) und Marion Platta (Linke) nimmt ihr überarbeiteter Gesetzentwurf nun Rücksicht auf alle juristischen Bedenken. Zentrale Punkte sind die umgehende „unmittelbare“ Sicherung aller Kleingartenflächen auf landeseigenem Grund sowie die innerhalb von 5 Jahren umzusetzende dauerhafte Sicherung der nicht landeseigenen Flächen „im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten durch Bebauungspläne“ sowie die Ausweisung aller heutigen Kleingartenflächen als Grünflächen im Flächennutzungsplans.
Die Sicherungsinstrumente sind im Grunde dieselben, die auch den Grünen vorschweben – „aber das hier ist ein gesetzlich definierter Auftrag an die Bezirke und das Abgeordnetenhaus“ erläuterte Buchholz den Unterschied. „Das ist ein qualitativer Sprung, den Sie nur mit einem Gesetz machen können“, so der SPD-Mann. Der Kleingartenentwicklungsplan sei eben „nur ein Planungsinstrument“.
Platta wies darauf hin, dass es auch zwischen SPD und Linken noch kleinere Meinungsverschiedenheiten gibt: So habe ihre Fraktion für Gartenparzellen eine Mindestgröße von 250 Quadratmetern festschreiben wollen, da sei man sich aber noch nicht einig geworden – auch weil es im aktuellen Bestand kleinere Parzellen gibt.
Öffnung für Gartenlose
Nun stünden die 250 Quadratmeter „erst mal als Regelgröße“ im Entwurf. Die Abgeordnete der Linken nannte auch Beispiele, wie das Gesetz den ökologischen Wert der Gärten noch steigern könne: etwa durch eine Begrenzung der Bodenversiegelung auf 10 Prozent der Parzellenfläche. Auch sollen Kolonien auf der Gartenfläche keine Kfz-Parkplätze mehr ausweisen dürfen.
Der Entwurf verlangt von den Kleingartenvereinen darüber hinaus auch eine Öffnung gegenüber den gartenlosen BerlinerInnen, in Form von Kooperationen mit Kitas, Schulen oder Seniorenheimen sowie der Ermöglichung von gemeinschaftlichem Gärtnern. „Das ist eine Art Zukunftsvertrag“, sagte Daniel Buchholz: „Wir erwarten im Gegenzug für die Sicherung auch einen Mehrwert für die Stadtgesellschaft“.
Fragt sich nur, ob das Gesetz zustande kommt. Das soll noch vor Ende der Legislaturperiode geschehen, klar wurde aber, dass ohne die Rückkehr der Grünen ins Gesetzes-Boot daraus nichts wird. „Es wird auf eine gute und kluge Diskussion ankommen, damit wir die Grünen ermuntern, sich wieder am Gesetzesverfahren zu beteiligen“, so Marion Platta. Sie sei sehr zuversichtlich, dass das möglich sei. Eine alternativlose Zuversicht, denn: „Wir werden das nicht alleine durchboxen können. Dazu haben wir auch nicht das Mandat unserer Fraktionen.“
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