Gesetz in Frankreich gestoppt: Keine Abschiebung von Roma-Kindern
Rumänische Kinder, die ohne Angehörige in Frankreich leben, dürfen nicht in ihre Heimat zurückgeschickt werden. Die sozialistische Opposition war gegen das Gesetz vorgegangen.
PARIS afp |Der französische Verfassungsrat hat ein Gesetz gestoppt, das die Abschiebung von Roma-Kindern nach Rumänien ermöglichen sollte. Das Gesetz sehe keine Möglichkeit vor, Widerspruch gegen die Rückführung einzulegen, begründete der Verfassungsrat am Donnerstagabend seine Entscheidung.
Laut einem Abkommen zwischen Frankreich und Rumänien vom Februar 2007 sollen Jugendrichter oder Staatsanwälte die Abschiebung Minderjähriger anordnen können, die keine Familienangehörigen haben. Die Regierung wollte damit nach eigenen Angaben "den Skandal ausgebeuteter Kinder in den Straßen" beenden.
Die oppositionellen Sozialisten hatten den Verfassungsrat angerufen, der ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht in Deutschland Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüft.
Frankreich hat seit Jahresbeginn fast 9000 Roma nach Rumänien und Bulgarien abgeschoben und wurde dafür im Ausland scharf kritisiert. Insgesamt sollen etwa 3000 rumänische Kinder ohne Familienangehörige in Frankreich leben.
Nur noch 460 – dann sind wir 50.000
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 460 Freiwillge, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert