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Gesetz gegen unfairen HandelKetten diktieren weiter die Preise

Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, um die Marktmacht von Supermärkten zu brechen. Die CDU spricht von einem „Schutzwall“, Kritik kommt von NGOs.

Ganz schön viel Marktmacht: Warteschlange vor einer Aldi-Filiale in Hannover Foto: dpa

Berlin afp/taz | Auftragsstornierungen in letzter Minute oder einseitige Vertragsänderungen: Solche unfairen Praktiken im deutschen Lebensmittelhandel sollen bald der Vergangenheit angehören. Der Bundestag stimmte am Donnerstag einer entsprechenden Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes zu. Landwirte und Verbraucherschützer begrüßten die Neuregelung, aus der Opposition und der Zivilgesellschaft kam hingegen Kritik.

Leider hätten „Bundesregierung und Bundestag die Chance verpasst, dem ruinösen Preiskampf im Lebensmitteleinzelhandel einen Riegel vorzuschieben und den Einkauf unterhalb der Produktionskosten als unlautere Handelspraktik in das Gesetz aufzunehmen“, heißt es in einer Mitteilung der Nichtregierungsorganisationen Brot für die Welt, Forum Fairer Handel und GEPA vom Freitag. Damit bliebe „auch vielen Bananenproduzentinnen und –produzenten in Peru beispielsweise der Weg zu existenzsichernden Einkommen und Löhnen verwehrt.“

„Der Kosten- und Preisdruck wird weitergegeben“

Aufgrund ihrer Marktmacht können Supermarktketten weiter ihren Lieferanten die Preise diktieren. „Der Kosten- und Preisdruck wird so entlang der Lieferkette an die Erzeugerinnen und Arbeiter weitergegeben – in Deutschland und Europa genau wie im Globalen Süden“.

Das Gesetz sei „ein wichtiger Schritt für mehr Fairness im Lebensmittelmarkt“, erklärte dagegen der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller. Viele Verbraucher wollten sich nachhaltig ernähren, Preisdruck sei nicht in ihrem Interesse. Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) wertete die Nachbesserung als „positives Signal“, wie Generalsekretär Bernhard Krüsken sagte.

Die ernährungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ursula Schulte, lobte die Stärkung der Marktposition von landwirtschaftlichen Betrieben und Landwirten. „Das ist nur gerecht, denn am Ende sind sie es, die unsere Lebensmittel produzieren, nicht Supermärkte.“

Ruinöser Preiswettbewerb

Aus der Union kam Kritik an den „großen Vier“ – den Supermarktketten Aldi, Lidl, Edeka und Rewe. Es sei ein Kampf zwischen „David und Goliath“, wenn sie den Erzeugern ihren „ruinösen Preiswettbewerb“ aufdrückten, sagte Fraktionsvize Gitta Connemann (CDU). „Deshalb bauen wir für sie einen Schutzwall.“

Den Grünen geht das Gesetz nicht weit genug. Sie forderten ein Verbot für zu niedrige Preise für Lebensmittel. Außerdem müsse unlauteres Handeln generell untersagt werden, nicht nur einzelne Praktiken, mahnte ihr agrarpolitischer Sprecher Friedrich Ostendorff. Das Verbot von Listungsgebühren für bereits am Markt eingeführte Produkte findet Ostendorff dagegen gut.

Sein größter Kritikpunkt ist, dass das Gesetz nicht die Methoden verbiete, unter denen viele Bauern litten – „allen voran die gängige Praktik der Molkereien, den Milchlieferpreis erst nachträglich festzuschreiben“, sagte er zur taz. Deshalb werde das Gesetz auch laut der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft „nicht zu einer nennenswerten Stärkung landwirtschaftlicher Betriebe in der Wertschöpfungskette führen“.

Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Gero Hocker, kritisierte das Gesetz als „Augenwischerei“. Die Große Koalition versuche, ihre „für die Landwirte zermürbende Politik dem Lebensmitteleinzelhandel in die Schuhe zu schieben“. Die Situation der Landwirte könne nur durch eine Stärkung des Bundeskartellamts verbessert werden.

Das Gesetz dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die erstmals einen EU-weiten Mindestschutzstandard für Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette vorsieht. Neben dem Verbot einiger unlauterer Handelspraktiken wird eine Ombudsstelle eingerichtet, an die sich die landwirtschaftlichen Betriebe bei unlauteren Praktiken wenden können.

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