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Gesetz gegen FerienwohnungenFür 60 Tage Vermieter sein

Das bisherige Verbot von Ferienwohnungen blieb weitestgehend wirkungslos. Der Senat will das ändern – und die Vermietung auf Zeit erlauben.

Immer mehr Touristen landen in Berlin, immer mehr steigen in Ferienwohnungen ab Foto: dpa

Berlin taz | Mittlerweile sind 70 Mitarbeiter in den Bezirksämtern damit beschäftigt, illegale Ferienwohnungen zu verfolgen. Sie haben Strafgelder in Höhe von mehreren hunderttausend Euro verhängt. Mehr als 6.000 ehemalige Touri-Appartements stehen auf ihre Veranlassung hin wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung. Und doch verlieren sie den Kampf gegen die wuchernde touristische Infrastruktur, die dazu beiträgt, dass sich der Markt für bezahlbaren Wohnraum weiter verkleinert.

Trotz aller Bemühungen boomt das Geschäft mit Ferienwohnungen in Berlin. Nach Angaben des Marktführers, des kalifornischen Konzerns Airbnb, buchten 2016 mehr als 600.000 Berlin-Besucher eine Bleibe über die Plattform. Auf der Website finden sich aktuell mehr als „26.000+ Unterkünfte“ – so viele wie nie zuvor.

Angeboten werden nicht nur einzelne Zimmer, sondern auch ganze Wohnungen, viele davon hotelähnlich hergerichtet, von professionellen Anbietern, manche mit mehr als einer Immobilie. Dabei dürfte es solche Inserate eigentlich gar nicht geben: Nach dem seit Mai 2014 gültigen Zweckentfremdungsverbotsgesetz ist, von einigen Ausnahmen abgesehen, nur das Vermieten von weniger als 50 Prozent des selbst genutzten Wohnraums legal.

Was als restriktives Gesetz daherkam, hat seinen Praxistext trotz einzelner Erfolgsmeldungen nicht bestanden. Zu schwierig ist die Feststellung, wann tatsächlich eine Zweckentfremdung einer Wohnung vorliegt – vor allem weil Airbnb sich erfolgreich weigert, Daten wie Vermieternamen und Adressen herauszurücken. Zu findig sind die Anbieter, die zahlreiche Schlupflöcher nutzen, aber auch eine massive Klagewelle bis hin zum Bundesverfassungsgericht angestrengt haben. Zu langwierig ist die Sanktionierung von illegalen Angeboten.

Gesetzt wird überarbeitet

Nun arbeitet die Verwaltung von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) an einer umfassenden Überarbeitung des Gesetzes. Kernstück ist die Neuregelung für die Genehmigung von Ferienwohnungen. Zukünftig soll es für 60 Tage im Jahr legal sein, die eigene Wohnung zu vermieten. Das sagt Kat­rin Schmidberger, wohnungspolitische Sprecherin der Grünen im Abgeordnetenhaus; eine Kollegin der Linksfraktion bestätigt das Vorhaben.

Aus der Senatsverwaltung heißt es auf Anfrage: „Es wird voraussichtlich eine Tagesregelung geben. Wie viele Tage es genau sein werden, wird noch geprüft.“ Noch in diesem Jahr soll dem Senat eine Neufassung des Gesetzes vorgelegt werden, im Mai nächsten Jahres soll es in Kraft treten. Er wird eine Abkehr vom bisherigen Pauschalverbot sein.

Bisherige Regelung

Die Zweckentfremdung von Wohnraum ist nach einer Übergangsphase von zwei Jahren seit Mai 2016 de facto verboten. Wer eine Ferienwohnung ohne Genehmigung betreibt, vermietet seitdem illegal. Genehmigungen erteilen die Bezirke nur in Ausnahmefällen. Bei Verstößen drohen bis zu 100.000 Euro Strafe.

Legal ist das Vermieten von weniger als 50 Prozent des selbst genutzten Wohnraums. Auch Zweitwohnungen dürfen als solche genutzt werden, urteilte das Verwaltungsgericht.

Knapp 6.000 Mietwohnungen wurden bis September 2017 wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt: Allein 1.329 davon in Friedrichshain-Kreuzberg, 935 in Tempelhof-Schöneberg und 711 in Neukölln. In Mitte wurden Bußgelder in Höhe von 208.000 Euro verhängt – und in Charlottenburg dagegen nur von 100 Euro. (taz)

Gegen dieses machen Airbnb und andere Betreiber seit jeher mobil. Das Gesetz treffe „tausende Berliner, die ihre Wohnung vermieten wollen, wenn sie im Urlaub, auf Dienstreise sind oder pendeln. Sie alle bewohnen ihre Wohnung selbst und nehmen daher niemandem Wohnraum weg“, so das Unternehmen.

Mit dieser Argumentation werden Politiker bequatscht, Plakatwände beklebt („Ich darf frei arbeiten. Aber nicht frei mein Zuhause teilen?“) oder vermeintlich unabhängige Vereine gesponsert (Berliner Homesharing Club). In der Legende der Homesharer, also jener, die ihren Wohnraum teilen und damit sich und anderen Gutes tun, fallen die professionellen Anbieter, die durch Kurzzeitvermietungen viel Geld verdienen, wie selbstverständlich unter den Tisch.

Homesharer als bessere Vermieter?

Aus der Senatsverwaltung heißt es nun, man wolle mit dem Gesetz keine Homesharer treffen, sondern die professionellen Anbieter, die tatsächlich Wohnungen vom Markt nehmen. Schmidberger nannte das Teilen von eigenem Wohnraum Mitte September im Abgeordnetenhaus „nicht nur ein nachvollziehbares Bedürfnis, sondern auch Teil einer solidarischen Ökonomie“.

Knicken Berlins Stadtentwicklungspolitiker also vor der Lobby ein? Schmidberger widerspricht: „Insgesamt werden wir das Gesetz eher verschärfen“, sagt sie. Eine 60-Tage-Regelung wäre restriktiver als in den meisten anderen Städten, die den Vermietungszeitraum reglementieren. In Hamburg etwa darf eine Wohnung an 182 Tagen im Jahr vermietet werden.

Auf dieselbe Zahl einigte sich jüngst auch der Bezirk Pankow mit einem klagenden Wohnungsbesitzer in einem Vergleich. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Zweifel an der Gesetzgebung angemahnt. Aus dem Senat kam das deutliche Signal, dass es sich dabei um eine unabgestimmte Einzelfallentscheidung ohne Präzedenzfallcharakter handele. Der Verdacht, zukünftig großzügig mit Ferienwohnungsvermietern umzugehen, soll nicht aufkommen.

Mehr Kontrolle

Schmidberger findet eine 60-Tage-Regelung plausibel: „Das sind 30 Urlaubstage plus Wochenenden.“ Wer seine Wohnung vermieten will, müsse dies beim Bezirksamt anmelden. Dafür soll es ein Registrierungssystem geben, wie es auch in Madrid und Barcelona angewandt wird; deren Erfahrungen würden ausgewertet. Bei einer Kontrolle, ob die Obergrenze eingehalten werde, „muss Airbnb mit uns zusammenarbeiten“, sagt Schmidberger: „Ich hoffe, dass die Auskunftspflicht verschärft wird.“ Es ist ein Knackpunkt einer Neuregelung.

Das Gesetz mit dem schwierigen Namen soll außerdem noch in anderen Punkten überarbeitet werden. Reagiert werden soll damit auf Gerichtsurteile, die Zweitwohnungen als Ferienappartements erlauben. Dies solle ausgeschlossen werden. Der Antrag auf Genehmigung einer Ferienwohnung soll nicht mehr als angenommen gewertet werden, wenn innerhalb von 18 Wochen kein Bescheid erfolgte.

Dazu kommt: Ohne Genehmigung soll eine Wohnung künftig nur noch drei statt sechs Monate leer­stehen dürfen, damit sie nicht als zweckentfremdet gilt. Auch die Möglichkeit, noch intakte Wohnungen abzureissen, soll künftig eingedämmt werden.

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2 Kommentare

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  • a) Mit freien Mieten wäre es nicht unbedingt oder weniger so ein Ding da reguläre Vermietung attraktiver wäre.

     

    b) "shared economy" behauptet von sich nicht direkt Gewerbe zu sein. Solches bedeutet dann eben auch dass nicht direkt mit Gewerbegesetz zu tun hat. Also, "Kumpel" hat z.B. Fernseher kaputt gemacht? Da kann Kläger wohl sicherlich einklagen, aber nicht unter Gewerbegesetzbedingungen. Und ähnlich auch was "Verbraucherschutz" betrifft, wo eben nicht wirklich wie bei offiziellem z.B. Reiseveranstalter einklagbar z.B. dass Zimmer nicht wie auf Prospektfoto war.

     

    c) Das genannte Portal unterliegt meiner Auffassung nach sowieso Steuerpflicht (hieriger Zahlungen). Dabei behauptet es wohl "nur als Vermittler" zu agieren, aber finanzielle Transaktionen werden anscheinend über das Portal abgewickelt mit dem Portal als Zahlungsempfänger. Das Portal als solches ist aber sicherlich nicht wie Kumpel welchem man was gönnt oder Charität, und die Zahlung unterliegt daher Steuersatz.

     

    d) Genannte Steuerpflicht relevant bzg. Sicherung des fairen Wettbewerbs, wo manche in dem Wettbewerb benachteiligt wären wenn manche andere systematisch und durch fehlenden Steuersatz mit weniger Kosten agieren. D.h. wenn man z.B. für Kumpel Bier mitholt und von Kumpel mitbezahlt wird, sicherlich kein Problem dabei. Aber wenn wer ausm Großgeschäft unversteuert Bier am Straßenrand verkauft, da ist die Sachlage eine andere, in dem Kontext hier bzg. Steuern, aber auch weiterem wie z.B. zumindest Info dass Verkäufer keine Lizenz hat welche belegt dass er über hygienische Standarts informiert ist.

     

    e) Mit Gesetz welches wie befiehlt "dass Privateigentum in den öffentlichen Dienst gestellt werden muss" bin ich nicht begeistert. Faire Marktbedingungen sollten Inzentive sein dass es nicht brach liegt, bzw. deren Verlust. Andersrum zahlt Amt doch sowieso nicht wenn wenig Nachfrage.

     

    f) Übrigens, bzg. Portal und so, eines der Dinge welche in Preußen generell von Cyber-Polizei gecheckt werden.

  • Gut!