Urteil zum Ferienwohnungsverbot: Senat will abwarten und lesen
Das Oberverwaltungsgericht zweifelt an der Zulässigkeit des Verbots von Ferienwohnungen. Nun sei das Bundesverfassungsgericht am Zug, sagt der Senat.
Das Oberverwaltungsgericht hatte am Donnerstag mitgeteilt, das Verbot von Ferienwohnungen sei möglicherweise teilweise verfassungswidrig. Die Zweifel des Gerichts gelten einer rückwirkenden Regelung für schon länger bestehende Ferienwohnungen. Sie greife „unverhältnismäßig in die Grundrechte der Eigentümer und Vermieter ein“, hieß es. Es gebe keine Rechtfertigung, „Eigentümer zu zwingen, gewerblich genutzte Räumlichkeiten in Wohnraum (zurück) zu verwandeln“.
Die Grünen-Politikerin Schmidberger betonte im Sender RBB, dass sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag ohnehin darauf geeinigt hätten, das Gesetz gegen die Ferienwohnungen zu evaluieren und zu verbessern.
Die oppositionelle CDU regte an, bei dem Verbot der Ferienwohnungen genauer nach Innenstadt und Stadtrand sowie nach privaten und gewerblichen Vermietern zu unterscheiden.
Die FDP bezeichnete die Gerichtsentscheidung hingegen als „schallende Ohrfeige“ für den Berliner Senat. Die Abgeordnete Maren Jasper-Winter erklärte: „Bei den Mängeln, die jetzt schon auf dem Tisch liegen, sollte der Senat das Gesetz am besten gleich abschaffen.“ Bei 160.000 fehlenden Wohnungen und einem jährlichen Bedarf von 20.000 neuen Wohnungen seien knapp 10.000 Ferienwohnungen nicht das eigentliche Problem.
Die Internetfirma Airbnb, die gegen Gebühren Ferienwohnungen vermittelt, teilte mit, das Urteil zeige, dass das Gesetz rechtswidrig sei. Man müsse gesetzlich auch unterscheiden zwischen Privatpersonen, die ihre selbst bewohnte Wohnung zwischenzeitlich vermieten, und professionellen Anbietern.
Die Internet-Plattform Wimdu erklärte, die Entscheidung sei ein Durchbruch für Ferienwohnungsbetreiber: „Die grundrechtswidrige Verfolgung von Gastgebern muss nun der Vergangenheit angehören.“
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