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Gerichtsverfahren gegen Linke in HamburgEisige Stimmung im Parkbank-Prozess

Verteidigung und Staatsanwaltschaft streiten im G20-Prozess gegen die Drei von der Parkbank um störungsfreien Ablauf.

Unterstützer*innen der „Parkbankcrew“ vor dem Gericht Foto: dpa

Hamburg taz | Die Entscheidung hatte noch ausgestanden: Bei einem umfangreichen Verfahren kann die Verteidigung beantragen, dass das Gericht jedem Angeklagten zwei Pflichtverteidiger*innen zuordnet statt eine*r. Das Verfahren gegen die Drei von der Parkbank ist umfangreich, aber nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) nicht umfangreich genug – am Mittwoch entschied das OLG, dass je ein Pflichtverteidiger reiche. Den zweiten Verteidiger müssen die Angeklagten selbst zahlen.

Seit vergangenem Mittwoch verhandelt das Landgericht gegen drei junge Menschen, denen die Staatsanwaltschaft vorwirft, sich am zweiten G20-Jahrestag für Brandstiftungen verabredet zu haben. Polizist*innen hatten sie auf einer Parkbank in Hamburg-Eimsbüttel mit Brandsätzen festgenommen.

Am Donnerstag ging die Verhandlung in die zweite Runde. Die rund 60 Zuschauer*innen begrüßten die drei Angeklagten, von denen zwei seit Juli in U-Haft sitzen, mit Applaus. Die Angeklagten winkten und begrüßten einander und ihre Verteidiger*innen mit herzlichen Umarmungen.

Derweil wird die Stimmung zwischen der Verteidigung und den beiden Staatsanwälten zunehmend eisig. Der Generalstaatsanwalt Ralf Schakau bemängelte am Donnerstag Zwischenrufe aus dem Publikum und forderte die Richterin zur Abmahnung auf. „Das Publikum hat aufzustehen, wenn die Vorsitzende Richterin den Saal betritt“, beschwerte er sich außerdem.

Deeskalation fördere extremistische Taten

Der Verteidiger Alexander Kienzle forderte Schakau daraufhin auf, nicht den Ablauf zu stören, der Prozess brauche dringend Deeskalation. Schakau erwiderte: „Genau diese Art Deeskalation ist es, die den Nährboden für extremistische Taten bereitet!“

Der Prozesstag endete mit dem Antrag der Verteidigung, beim nächsten Termin festzustellen, ob sich Undercover-Polzist*innen oder Geheimdienstler*innen zur Prozessbeobachtung im Publikum befinden.

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1 Kommentar

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  • Schakau kann man nur zustimmen. Erstaunlich, dass die Richterin sich ein solches Verhalten bieten lässt.