Gerichtsurteil zu G-7-Protestcamp: Es darf gezeltet werden
Das Münchener Verwaltungsgericht hat das Verbot des Protestcamps aufgehoben. Noch am Dienstag wollen die Gipfelgegner mit den Aufbauten beginnen.
Die Gegner des G-7-Gipfels im bayerischen Elmau haben Schützenhilfe vom Verwaltungsgericht München erhalten. Dieses hob am Dienstag das Verbot eines Protestcamps auf einer Wiese nahe der Loisach in Garmisch-Partenkirchen auf.
Die Kammer habe einem Eilantrag des Aktionsbündnisses „Stop G7 Elmau“ weitgehend stattgegeben, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Die Gemeinde Garmisch-Partenkirchen werde verpflichtet, die Errichtung und den Betrieb des Camps mit bis zu ca. 1.000 Teilnehmern weitgehend zu dulden. Es bleibe der Gemeinde aber „unbenommen, zur Duldung beziehungsweise im Rahmen einer etwaigen nachträglichen Erlaubnis des Camps unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit Auflagen zu verfügen.“
Benjamin Ruß, Sprecher des Bündnisses „Stop G7“ sagte gegenüber der taz: „Wir freuen uns, dass wir Recht bekommen haben sowie auf die Protestierenden, die jetzt hoffentlich zahlreich nach Garmisch kommen werden“. Noch am Abend sollen die ersten Materialien auf das Gelände gebracht und mit dem Aufbau begonnen werden.
Nach einer über Monate erfolglosen Suche, war es den Gipfelgegnern erst vor wenigen Wochen gelungen, das Wiesengrundstück von einem Privatmann zu pachten. Die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen reagierte mit einem Verbot. Sie begründete dies mit Hinweisen auf den Hochwasserschutz, sowie fehlenden Rettungswegen, sorgte sich aber vor allem darum, dass in dem Zeltlager Straftaten vorbereitet werden könnten.
Zu den Sicherheitsbedenken von Polizei und Behörden sagte Ruß: „Wir sehen uns durch den Gerichtsentscheid in unserem verantwortungsbewussten Handeln bestätigt. Wir werden weiterhin deeskalierend vorgehen und fordern dies auch von der Polizei.“
Die Gemeinde prüft erneuten Widerspruch
Die Gemeinde Garmisch-Partenkirchen wollte erneute rechtliche Schritte gegen die Aufhebung des Campverbots nicht ausschließen. „Wir werden uns die Urteilsbegründung sehr genau durchlesen und kurzfristig entscheiden, ob wir noch Rechtsmittel hiergegen einlegen wollen“, sagte Bürgermeisterin Sigrid Meierhofer (SPD). Dennoch müsse der Richterspruch zunächst akzeptiert werden.
Positiv äußerte sich der Grüne-Bundestagsabgeordnete Jürgen Trittin. Er schrieb auf Twitter: „Deutschland ist nicht Ägypten. #G7 Protestcamp darf nun doch stattfinden. Niederlage für #Seehofer und #Merkel.“
Noch am Montag hatte das Protestbündnis einen Rückschlag erlitten. In einem Auflagenbescheid der Gemeinde wurden große Teile des für Sonntag geplanten Sternmarsches in Richtung Elmau nicht genehmigt. Auch dagegen hat „Stop G7 Elmau“ mittlerweile juristische Schritte eingeleitet. (mit dpa)
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