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Gerichtsbeschluss zum ContainernLieber spenden

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Es ist richtig, dass Supermärkte nicht für ihren Müll haften müssen. Doch das Problem ist nicht das Containern, sondern Lebensmittelverschwendung.

Reichhaltiges Angebot: Auf dem Tisch von zwei Menschen, die nur vom Containern leben Foto: Joanna Nottebrock

K ann es sein, dass die Vernichtung von Lebensmitteln straflos ist, während die Rettung von Lebensmitteln als Diebstahl bestraft wird? Das fragen sich nicht nur Leute, die selbst Lebensmittel aus den Abfallcontainern der Supermärkte holen, um sie zu essen oder an andere zu verteilen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat diese Frage nun bejaht. Auch das Eigentum an wertlosen Lebensmitteln sei vor Diebstahl geschützt. Es sei, so die Begründung, nachvollziehbar, dass die Supermärkte Haftungsrisiken vermeiden wollen, falls jemand krank wird, nachdem er Lebensmittel aus ihren Abfallcontainern gegessen hat.

Der Karlsruher Beschluss mag viele enttäuschen, die große Hoffnungen in das Bundesverfassungsgericht gesetzt haben, aber er ist vertretbar. Die Richter verweisen zu Recht auf den Gesetzgeber, der entscheiden müsse, was strafbar ist und was nicht. Und falls er das Containern freigibt, müsste er dann wohl zugleich klarstellen, dass es auf eigene Gefahr geschieht und die Supermärkte nicht für verdorbene Mägen oder Schlimmeres haften.

Doch das Containern kann keine Lösung sein. Es ist weder sozial- noch umweltpolitisch wünschenswert, dass sich Leute ihr Essen aus dem Müllcontainer holen. Hier geht es doch eher um demonstratives Handeln, das auf das Problem der Lebensmittelverschwendung hinweisen soll. Und wenn dieses Handeln strafrechtlich als Diebstahl bestraft werden kann, gehört dies zum zivilen Ungehorsam dazu. Ohne Strafe gäbe es vermutlich deutlich weniger Aufmerksamkeit für den Protest.

Die Lösung, die auch von vielen Aktivisten gefordert wird, ist ein Gesetz, wie es in Frankreich bereits existiert. Dort dürfen größere Supermärkte nutzbare Lebensmittel seit 2016 nicht mehr wegwerfen. Unverkaufte Ware muss entweder gespendet, als Tiernahrung genutzt oder als Kompost verwendet werden. Supermärkte sollen Vereinbarungen mit karitativen Organisationen zur Abnahme von unverkauften Lebensmitteln abschließen.

Es ist an der Zeit, die Erfahrungen aus Frankreich auszuwerten und von ihnen in Deutschland zu lernen.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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5 Kommentare

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  • Zwei Hausaufgaben für die Regierung:



    1) Nachweislich aufgegebenes Eigentum aus dem Diebstahlsvergehen auslösen



    2) Die Spende aus der Umsatzsteuerpflicht entlassen.

  • "Es sei, so die Begründung, nachvollziehbar, dass die Supermärkte Haftungsrisiken vermeiden wollen, falls jemand krank wird, nachdem er Lebensmittel aus ihren Abfallcontainern gegessen hat."

    Hä? Also die Begründung ist Schwachsinn... sicher das der Richter den Titel nich irgendwo gekauft hatte?

    Wieso soll jemand für Abfall haften den ein anderer aus der Tonne holt. Oder im Umkehrschluß: man dürfte nur 1A Ware wegwerfen um jegliches Haftungsrisiko aus zu schließen!

    Die einzig logische Erklärung: Bribe!

    • @danny schneider:

      Wenn Containern erlaubt wäre, also Personen regelmäßig und ohne große Hürden Nahrungsmittel aus dem Müll holen würden, würde es schnell als Heimtücke ausgelegt, wenn zum Beispiel salmonellenverseuchte Eier oder zurückgerufene Ware (Chemiebelastung) ganz oben auf den Müll gelegt würden. Von daher ganz klar ein Haftungsrisiko.

      • @weaver:

        Das ist doch an den Haaren herbeigezogen... Eigenes Risiko ist eigenes Risiko.