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Gericht zu drohender AuslieferungHigh Court gibt Assange recht

Dem Wikileaks-Gründer droht die Auslieferung an die USA. Das Gericht in London hat nun entschieden, dass Assange dagegen Berufung einlegen darf.

Der US-Präsident überlegt noch: Assange-Anhänger fordern am Montag in London die Freilassung des Wikileaks-Gründers Foto: Kin Cheung/ap

London taz | „Wir haben uns entschieden, Recht auf Berufung zu geben“ – mit diesen Worten, versteckt in rechtlichen Paragrafen, hat der britische High Court dem Wikileaks-Gründer Julian Assange am Montag mitgeteilt, dass dieser gegen die drohende Auslieferung an die USA Berufung einlegen darf. Bereits im März hatte das Oberste Gericht geurteilt, dass der seit fünf Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh sitzende Assange zuversichtlich sein könne, dass drei seiner Einsprüche bei einem neuen Berufungsverfahren erfolgreich sein könnten.

Dass am Montag das Berufungsrecht gestattet wurde und Assange weiter nicht abgeschoben wird, liegt daran, dass Garantien der USA, ob sich Assange bei einem Gerichtsverfahren in den USA auch als Nicht-US-Staatsbürger auf den ersten Verfassungszusatz der US-Konstitution berufen könnte, wo der Schutz der freien Meinungsäußerung garantiert wird, nicht ausreichend waren. Das Gericht hatte auf solche Garantien bestanden, um eine Ausweisung zulassen zu können.

Assange hatte 2010, damals in London lebend, 700.000 geheime Dokumente zu US-Aktivitäten im Irak und in Afghanistan, die er von der einst im US-Sicherheitsapparat mitarbeitenden Chelsea Manning erhalten hatte, veröffentlicht. Ein Video darunter deckte ein Kriegsverbrechen auf, als es den bewussten Beschuss von Zi­vi­lis­t:in­nen in Bagdad mit US-Hubschraubern zeigte. Die Anschuldigungen gegen Assange, aufgrund der Weitergabe geheimer US-Dokumente und der Spionage angeklagt, könnten in den USA im schlimmsten Fall zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 175 Jahren führen. Die juristische Auseinandersetzung zum Fall Assange läuft bereits seit über zehn Jahren.

Die am Montag vor dem Gericht versammelten Assange-Anhänger brachen nach Bekanntwerden des Urteils in Jubel aus. Seine Frau Stella Assange erklärte, dass ihre Familie erleichtert sei. „Jetzt ist der Moment, das Verfahren gegen Assange einzustellen“, forderte sie. Auch Wikileaks-Chef Kristinn Hrafnsson verlangte die Einstellung. Assange muss vornehmlich in der Strafanstalt Belmarsh bleiben. Sein Gesundheitszustand wird von vielen als schlecht beschrieben. Ein australisches Ersuchen, die Strafverfolgung Assanges einzustellen, erhielt von US-Präsident Biden bisher nur eine diplomatische dreiwortige Antwort: „Wir prüfen es.“

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2 Kommentare

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  • Assange's Inhaftierung ist ein Verbrechen !

    Aber der englische Premier will sicher nicht, dass Uncle Sam vor Scapa Flow aufkreuzt ...

  • Eine Endlosschleife! Ob Assange in einem US-Gefängnis oder weiterhin im Hochsicherheitstrankt in GB sitzt - für ihn kein großer Unterschied. Für die in GB anhängigen Delikte hätten Andere Freigang mit wöchentlicher Meldepflicht. Irgendwie mutet das ganze Pingpongspiel wie abgesprochen an.