Gericht stoppt Wasserbecken: Entscheidung gegen Mega-Bassins
Gericht im Südwesten Frankreichs urteilt gegen den Bau von 15 riesigen Wasserbecken – und begründet dies mit den Folgen für den Klimawandel.
In der Begründung wird nämlich ausdrücklich gesagt, dass das Vorhaben, das dem Wunsch einiger landwirtschaftlichen Großbetriebe nachkommen sollte, nicht an den Klimawandel „angepasst“ sei. Damit wird der Klimaschutz zu einem gewichtigen juristischen Argument.
Grundsätzlich geht es darum, ob für die Landwirtschaft Grundwasser angezapft und in riesigen künstlichen Seen gelagert werden darf. Für die Umweltschützerverbände, die in Poitiers Klage eingereicht hatten, sind die „Mega-Bassins“ eine ungerechte Privatisierung der zunehmend knappen Wasserreserven. Außerdem machten sie aufgrund der Erkenntnisse mit bereits bestehenden Wasserbecken geltend, dass ein beträchtlicher Teil des begehrten Wassers ungenutzt verdunstet.
Diese Einwände hatten die Umweltschützer*innen, die seit Jahren mehrere Projekte im französischen Südwesten bekämpfen, schon immer vorgebracht. Sie pochten dieses Mal vor Gericht aber auch darauf, dass eine Klimaexpertengruppe der UNO zum Schluss gekommen war, dass diese Projekte „kostspielig sind, negative Umweltfolgen haben und zudem ab einem bestimmten Niveau der Klimaerwärmung die Wasserversorgung nicht überall gewährleisten können“. Zum Zeitpunkt der Bewilligung sei den bereits absehbaren Klimafolgen nicht Rechnung getragen worden.
Minister beschimpft „Ökoterroristen“
Das Gericht befand zudem, dass beim ersten Bassin die Informationen für die Bevölkerung „unexakt, lückenhaft und unzureichend“ waren. Zudem habe es keine Pläne für Einsparungen beim Wasserverbrauch gegeben. Das zweite Projekt mit sechs Reservoirs wurde im Urteil auch als „überdimensioniert“ abgelehnt.
Das Urteil von Poitiers ist eine Wende. Noch im April hatte die Justiz die Klagen gegen die Baubewilligung für 16 weitere Mega-Wasserbecken in derselben Region abgewiesen. Darunter war auch jenes von Sainte-Soline, wo es vor einem Jahr bei einer Demonstration auf dem Baugelände zu heftigen Zusammenstößen mit einem Großaufgebot von Polizisten gekommen war.
In der Folge hatte Innenminister Gérald Darmanin die Protestierenden „Ökoterroristen“ genannt. Der neue Gerichtsentscheid gibt den Demonstrierenden dagegen nun recht.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Utøya-Attentäter vor Gericht
Breivik beantragt Entlassung
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Pistorius lässt Scholz den Vortritt
Der beschädigte Kandidat
Böllerverbot für Mensch und Tier
Verbände gegen KrachZischBumm
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin
+++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++
Berlin nimmt Haftbefehl zur Kenntnis und überlegt