Gericht schränkt Tesla-Rodung ein: Eidechsen können weiterschlafen
Das Oberverwaltungsgericht untersagt Tesla in Grünheide die Rodung bestimmter Bereiche – die klagenden Naturschutzverbände feiern diesen Erfolg.
Naturschutzverbände begrüßen, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Freitag neuerliche Rodungen durch den US-Autobauer Tesla in Grünheide zum Teil untersagt hat. „Wir freuen uns sehr und hoffen, dass über diesen Fall hinaus die Belange des Natur- und Artenschutzes bei Investor, Behörden und Politik mehr Berücksichtigung erfahren“, sagte Brandenburgs NABU-Geschäftsführerin Christiane Schröder am Wochenende.
Den Verbänden, die gegen die Zulassung der vorzeitigen Rodung auf weiteren 83 Hektar durch das Landesamt für Umwelt geklagt hatten, gehe es „nicht darum, die Ansiedlung eines Großinvestors zu verhindern“, so Schröder, „sondern deutlich zu machen, dass die globale Klima- und Artenkrise gleichwertig sind“. Im konkreten Fall habe ein „Dammbruch im Artenschutzrecht“ verhindert werden müsse.
Das OVG kippte in Teilen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Frankfurt (Oder), das die Klage der NaturschützerInnen rundum abgewiesen hatte. Es verfügte einen Rodungsstopp auf Randbereichen von Gleisanlagen, die über das Tesla-Areal führen, um den Schutz dort lebender Zauneidechsen zu gewähleisten.
Die hatte Tesla zwar einsammeln und umsetzen lassen, allerdings hätten zu diesem Zeitpunkt die erwachsenen Männchen schon in ihre Winterquartiere verkrochen gehabt. Auch ein Streifen Wald längs der A10 darf nicht vorzeitig gerodet werden: Es sei nicht ersichtlich, warum dies nötig sei.
Michael Ganschow von der Grünen Liga sprach von einer „Zäsur“, die „alle Beteiligten dafür nutzen sollten, neue Wege im Umgang mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen und dem Miteinander zu finden“. Tesla müsse jetzt ganz auf Teile der geplanten Rodung verzichten oder aber eine Artenschutzrechtliche Ausnahme prüfen lassen und die dazu erforderlichen Schutzmaßnahmen nachbessern.
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