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Gericht schränkt Tesla-Rodung einEidechsen können weiterschlafen

Das Oberverwaltungsgericht untersagt Tesla in Grünheide die Rodung bestimmter Bereiche – die klagenden Naturschutzverbände feiern diesen Erfolg.

Nicht übel, was man so alles ohne Baugenehmigung errichten kann... Foto: dpa

Naturschutzverbände begrüßen, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Freitag neuerliche Rodungen durch den US-Autobauer Tesla in Grünheide zum Teil untersagt hat. „Wir freuen uns sehr und hoffen, dass über diesen Fall hinaus die Belange des Natur- und Artenschutzes bei Investor, Behörden und Politik mehr Berücksichtigung erfahren“, sagte Brandenburgs NABU-Geschäftsführerin Christiane Schröder am Wochenende.

Den Verbänden, die gegen die Zulassung der vorzeitigen Rodung auf weiteren 83 Hektar durch das Landesamt für Umwelt geklagt hatten, gehe es „nicht darum, die Ansiedlung eines Großinvestors zu verhindern“, so Schröder, „sondern deutlich zu machen, dass die globale Klima- und Artenkrise gleichwertig sind“. Im konkreten Fall habe ein „Dammbruch im Artenschutzrecht“ verhindert werden müsse.

Das OVG kippte in Teilen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Frankfurt (Oder), das die Klage der NaturschützerInnen rundum abgewiesen hatte. Es verfügte einen Rodungsstopp auf Randbereichen von Gleisanlagen, die über das Tesla-Areal führen, um den Schutz dort lebender Zauneidechsen zu gewähleisten.

Die hatte Tesla zwar einsammeln und umsetzen lassen, allerdings hätten zu diesem Zeitpunkt die erwachsenen Männchen schon in ihre Winterquartiere verkrochen gehabt. Auch ein Streifen Wald längs der A10 darf nicht vorzeitig gerodet werden: Es sei nicht ersichtlich, warum dies nötig sei.

Michael Ganschow von der Grünen Liga sprach von einer „Zäsur“, die „alle Beteiligten dafür nutzen sollten, neue Wege im Umgang mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen und dem Miteinander zu finden“. Tesla müsse jetzt ganz auf Teile der geplanten Rodung verzichten oder aber eine Artenschutzrechtliche Ausnahme prüfen lassen und die dazu erforderlichen Schutzmaßnahmen nachbessern.

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2 Kommentare

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  • Mir ist nicht ganz klar, was das Ganze soll.



    Die Grünheide doch eigentlich ein ganz normaler Wald.

    Es gibt in Deutschland viel Wald und auch viele Bereiche, die schützenswert sind und wo das auch nicht allzu schwer wäre.

    Warum dies nun ausgerechnet Grünheide sein muss, das erkenne ich auch in den Auslassungen der Naturschützer nicht.



    Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, das es hier weniger um konkreten Naturschutz, als um das Prinzip und um eine Machtprobe geht.

    • @Sonntagssegler:

      Nein - es geht nicht um eine Machtprobe, sondern um das Naturschutzgesetz. Hier gibt es sehr klare Vorgaben, was zu tun ist; warum sollte es davon eine Ausnahme geben? Jeder kleine Betrieb, der irgendwo etwas roden will, muss sich an das Gesetz halten. Grundlage für die Ausführung sind ökologische Grundlagendaten, die nun einmal benötigt werden. Im Falle von Tesla besagen diese Daten, dass streng geschützte Arten (in diesem Falle genannt: Die Zauneidechse) vorhanden sind. Für diese muss ein Schutzkonzept her - so etwas dauert nun einmal. Die Lösung wäre gewesen: Rechtzeitig vorher Rechtssicherheit schaffen und einen Planungsschritt vor dem anderen machen - dann klappt`s auch mit dem Artenschutz. Mir geht es mittlerweile wirklich auf den Geist, dass jeder zu wissen glaubt, dass es immer die doofen Artenschützer sind, die den "Fortschritt" verhindern.