Gericht erlaubt Schönefeld-Nachtflüge: Hauptstadtflüge bis Mitternacht
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass auf dem künftigen Berliner Großflughafen Flüge bis 24 Uhr und ab 5 Uhr morgens erlaubt sind. Die Anwohnerinitiative will das Urteil nicht akzeptieren.
LEIPZIG/BERLIN dpa/dapd | Niederlage für die Anrainer des künftigen Hauptstadtflughafens in Berlin-Schönefeld: Der Airport kann ohne weitere Einschränkungen an den Start gehen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag grünes Licht für nächtliche Flüge in den sogenannten Randzeiten gegeben. Damit blieben die Klagen von Anwohnern und umliegenden Gemeinden ohne Erfolg.
Die Richter erklärten damit den Planergänzungsbeschluss für zulässig. Er weise keine Fehler auf. Details lägen damit im Ermessen der Behörde, dem brandenburgischen Verkehrsministerium. Nach dessen Planung sind in den Zeiten zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht sowie von 5.00 bis 6.00 Uhr eingeschränkt Flüge möglich.
Basis dafür war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2006. Damals hatten die Richter den Bau des Airports genehmigt, einen 24-Stunden-Betrieb jedoch untersagt. Auf Grundlage des Urteils besserten die Behörden in Brandenburg die Genehmigung für den Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) nach. Dieser soll am 3. Juni 2012 eröffnet werden.
Der Bürgerverein Berlin-Brandenburg (BVBB) will das Urteil des Bundesverwaltungsgericht nicht akzeptieren. Er hat unmittelbar nach der Entscheidung vom Donnerstag eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angekündigt.
Der BVBB betonte am Donnerstag noch einmal, dass die "katastrophal" falsche Standortentscheidung für den BER "nicht hingenommen" wird. Man werde weiter für eine Nachnutzung des Standortes und den Neubau eines Zentralflughafens in Sperenberg (Teltow-Fläming) kämpfen. Wie Astrid Bothe betonte, sei der BVBB zuversichtlich, dass auch diese Nachtflugregelung, wie der kommende Flugverkehr nach Inbetriebnahme, zu einem Widerstand führt, der eine neue Standortentscheidung erzwinge.
Begrüßt hat die richterliche Erlaubnis hingegen der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). BDL-Präsident Klaus-Peter Siegloch sprach am Donnerstag von einem wegweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes für noch anstehende Gerichtsentscheidungen zu anderen Flugplätzen in Deutschland. "In der Luftfahrt dürfen am späten Abend nicht alle Lichter ausgehen, wenn die Wirtschaftskraft und die Arbeitsplätze dieser Branche auch in Zukunft gesichert werden sollen", erklärte Siegloch.
Vor zwei Tagen hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel in einer einstweiligen Anordnung die geplanten Nachtflüge am Flughafen Frankfurt vorläufig verboten. Der BDL hofft jetzt darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die geplanten 17 Nachtflüge in Frankfurt genehmigt.
Auch die IHK Cottbus und die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) haben das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts befürwortet. Das sei eine "wichtige Weichenstellung" für die Entwicklung von Schönefeld zu einem internationalen Drehkreuz, sagte ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel am Donnerstag in Berlin.
Wo es in Berlin und Brandeburg jetzt auch am späten Abend laut wird, können Sie auf unserer interaktiven Fluglärm-Karte sehen.
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