Geplanter Rahmenvertrag mit EU: Bern zieht den Stecker
Seit sieben Jahren verhandelt die Schweiz mit der EU über ein Rahmenabkommen. Nun haben die Eidgenoss:innen die Verhandlungen platzen lassen.
„Der Bundesrat hat festgestellt, dass die Gespräche in drei Bereichen mit der EU nicht zu den nötigen Lösungen geführt haben. Deshalb hat der Bundesrat entschieden, die Verhandlungen zu beenden“, teilte Präsident Guy Parmelin am Mittwochnachmittag in Bern mit.
Bei den drei Streitfragen ging es um Regeln über Staatshilfen für Unternehmen, über Maßnahmen zum Schutz der hohen Schweizer Löhne sowie den Zugang von EU-Bürgern zu Schweizer Sozialkassen. Zudem war die Schweiz nicht bereit, sich in künftigen Streitfällen mit der EU ohne Einschränkung der Jurisdiktion des Europäischen Gerichtshofes zu unterwerfen.
Die Schweiz hat in den vergangenen 50 Jahren einen Beitritt zur EU oder ihren Vorläuferorganisationen EG und EWG und auch zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in mehreren Volksentscheiden und Parlamentsbeschlüssen immer wieder abgelehnt. Stattdessen schlossen Bern und Brüssel zahlreiche bilaterale Verträge ab. Mit dem angestrebten Rahmenabkommen sollten diese bilateralen Verträge zusammengefasst und aktualisiert werden.
Unabhängig, jedoch verknüpft
Nach einem ersten Freihandelsabkommen im Jahr 1972 hatten Brüssel und Bern 1989 zunächst einen Vertrag zur Liberalisierung des gegenseitigen Marktzugangs von Versicherungsunternehmen vereinbart. 1999 folgten dann sieben bilaterale Abkommen unter anderem über die Personenfreizügigkeit, den Handel mit Agrarprodukten, den Land- und Luftverkehr sowie über wissenschaftlich- technische Zusammenarbeit.
Diese sieben bilateralen Verträge von 1999 sind zwar rechtlich voneinander unabhängig, sie sind jedoch durch eine damals von der EU durchgesetzte Verknüpfungs- oder „Guillotine“-Klausel miteinander verknüpft: im Falle einer Kündigung oder einer Nichtverlängerung würden nicht nur der betreffende Vertrag, sondern alle sieben Abkommen hinfällig.
Mit dieser Regelung wollte die EU ein „Rosinen picken“ durch die Schweiz verhindern. Diese Gefahr wurde aktuell, nachdem sich die Eidgenoss:innen bei einer Volksabstimmung im Februar 2014 mit der Annahme der von der rechtspopulistischen Schweizer Volkspartei (SVP) eingebrachten „Initiative gegen Masseneinwanderung“ für Beschränkungen für Saisonarbeiter:innen oder Pendler:innen aus den EU-Nachbarländern ausgesprochen hatten.
Seitdem stritten Bern und Brüssel aber auch die politischen Parteien, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in der Schweiz bis zuletzt vergeblich darüber, wie dieser Volksentscheid umgesetzt werden kann, ohne das Recht auf Freizügigkeit für EU-Bürger:innen auszuhebeln.
Lohnniveau gefährdet
Der Widerstand gegen die von der EU verlangte Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für die Klärung künftiger Streitfragen kam auch in erster Linie von der SVP. Sie stellt in der siebenköpfigen Koalitionsregierung zwei Minister sowie die größte Fraktion im Nationalrat, der ersten Parlamentskammer.
Befürchtungen, durch die mit dem Rahmenabkommen vorgesehenen Aktualisierungen der bisherigen bilateralen Verträge würde das hohe Lohnniveau in der Schweiz gefährdet, kamen in erster Linie von den Sozialdemokratischen Partei und den Gewerkschaften.
Auch nach dem Scheitern der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen bleiben die bisherigen bilateralen Verträge zwischen der EU und der Schweiz bestehen. Aber die EU hat diese Woche gewarnt, mit welchen Folgen die Schweiz ohne den Abschluss des Rahmenabkommens rechnen müsse: Es werde keine weiteren Abkommen geben und ältere Abkommen würden möglicherweise nicht aktualisiert.
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