Genossenschaft Diese eG: Kredite in letzter Sekunde
Die MieterInnen der Häuser, die die Diese eG über das Vorkaufsrecht erworben hatte, können aufatmen. Die Genossenschaft erhält Landesdarlehen.
Die Entscheidung im Bewilligungsausschuss, in dem drei Senatsverwaltungen vertreten sind, fiel am vergangenen Freitag, der endgültige Bescheid erreichte die Diese eG am Montag. Der Begleichung der offenen Forderungen der bisherigen Hauseigentümer steht damit quasi nichts mehr im Wege. „Das ist ein Durchbruch“, zeigte sich Genossenschafts-Chef Werner Landwehr im Gespräch mit der taz erleichtert und ergänzte: „Gut, dass sich das Land jetzt positioniert hat“.
Monatelang hatte sich die Bewilligung der bereits im Juli und August beantragten Darlehen hingezogen. Die Landeskredite sind die zentrale Säule im Finanzierungsmodell der Genossenschaft, das ebenfalls eine Eigenbeteiligung der MieterInnen und Bankkredite beinhaltet. Einen zehnprozentigen Zuschuss zu den Kaufsummen erhält die Genossenschaft nur für zwei Häuser, die nach einem entsprechenden Beschluss des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses im August gekauft wurden.
Für ein Haus in der Rigaer Straße 101, von dessen Kauf die Diese eG wegen eines erhöhten Sanierungsbedarf zurückgetreten war, ist die Zukunft ungewiss. Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften bräuchten hohe Senatszuschüsse, um den Spekulationspreis aufzubringen. Landwehr sprach von einem „Drittkäufer“ der wahrscheinlich zum Zuge kommen wird.
Gespräche für zukünftige Käufe
Für eine endgültige Auszahlung der IBB-Kredite muss die Diese eG noch Nachweise über die Eigenkapitalbeteiligung ihrer Genossen erbringen. Die Auflagen sollen „in den nächsten Tagen“ erfüllt werden. Laut Landwehr gebe es „keine substanziellen Hürden“ mehr. Um auch in Zukunft Häuser vor dem Verkauf an private Spekulanten zu retten, wolle man das Gespräch mit allen Beteiligten – Banken, IBB und Senat – suchen.
Aufatmen kann neben den MieterInnen auch Friedrichshain-Kreuzbergs Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne), der in die Kritik geraten war, weil er das Vorkaufsrecht für die Diese eG ausgeübt hatte, ohne dass diese bereits das notwendige Geld beisammen hatte.
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