Genitalverstümmelung in Deutschland: Politischer Aktionismus ohne Anlass
Die Beschneidung von Mädchen ist in Deutschland als Körperverletzung strafbar. Obwohl bisher kein Fall vor Gericht war, sollen neue Gesetze her.
FULDA taz | Grüne, SPD und der Bundesrat wollen die Genitalverstümmelung von Mädchen härter bestrafen als bisher. Die Bundesregierung zögert jedoch. Dass die Beschneidung von Mädchen als Körperverletzung strafbar ist, ist unbestritten. Wenn dabei ein gefährliches Werkzeug, etwa ein Messer, eingesetzt wurde, gilt die Tat sogar als „gefährliche Körperverletzung“. Mindeststrafe: sechs Monate Gefängnis.
Allerdings kann die Mädchenbeschneidung bisher nicht als „schwere Körperverletzung“ (Mindeststrafe ein Jahr) bestraft werden, weil keine äußerlich sichtbare Entstellung vorliegt. Ein Gesetzentwurf der Grünen von 2011 will die Beschneidung von Mädchen daher als Unterfall der „schweren Körperverletzung“ einführen. Der Bundesrat hat ein Jahr zuvor sogar einen eigenen Straftatbestand „Genitalverstümmelung“ (Mindeststrafe 2 Jahre) gefordert. Die SPD hat am Dienstag einen ähnlichen Gesetzentwurf zumindest angekündigt.
Der politische Aktionismus steht in lebhaftem Kontrast zur strafrechtlichen Praxis. Bisher ist in Deutschland keine einzige Verurteilung wegen einer rituellen Genitalverstümmelung erfolgt. Auch entsprechende Strafanzeigen hat es wohl nicht gegeben. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) steht einer Verschärfung des Strafrechts daher skeptisch gegenüber und setzt auf bessere Information der Betroffenen und der Behörden.
2009 hatte der Bundestag beschlossen, dass die Verjährung bei einer Genitalverstümmelung erst beginnt, wenn das Opfer volljährig wurde. So ist es schon länger bei sexuellem Missbrauch üblich.
Eingeschränktes Sorgerecht
Ende 2004 hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass das Sorgerecht von Eltern eingeschränkt werden kann, wenn dem Mädchen eine Genitalverstümmelung droht. So kann das Jugendamt Reisen ins Ausland verbieten.
Ende letzten Jahres hatte der Bundestag klargestellt, dass die Vorhautbeschneidung von Jungen nicht strafbar ist, wenn die Eltern in den Eingriff einwilligen. Dieser Beschluss hat aber keine Auswirkungen auf die rechtliche Situation von Mädchen. Die Genitalverstümmelung von Mädchen gilt als Eingriff, der ungleich schwerwiegender ist, dem auch keine medizinischen Vorteile gegenüberstehen.
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