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Gemeinsames SorgerechtPapa gegen Mama gegen Kind

Unverheiratete Väter bekommen jetzt ganz leicht das Sorgerecht für den eigenen Nachwuchs. Klingt fortschrittlich – aber ist es das auch?

Gleiches Recht für Väter? Führt aber nicht automatisch zu einem harmonischen Familienbild Bild: dpa

Bis zum 10. Juli 2010 war das noch so: Wenn der Vater eines Kindes nicht mit der Mutter verheiratet war, konnte er das Sorgerecht nur bekommen, wenn die Mutter einverstanden war und offiziell zustimmte. Das wirkt ein bisschen ungerecht in Zeiten, in denen auch Männer wickeln, wiegen, Wagen schieben und sich seit Jahren schon in verschiedensten Büchern zu neuen Vätern erklären. Und tatsächlich hat im Juli vor drei Jahren das Bundesverfassungsgericht diese Regelung auch als „unverhältnismäßigen Eingriff“ in die Elternrechte des Vaters gewertet – und gekippt.

Die Politik musste sich etwas Neues überlegen, weshalb der Bundestag Ende Januar das Sorgerecht geändert hat. Jetzt kann der Vater eine gemeinsame Sorge auch ohne Zustimmung der Mutter erhalten. Er muss das beim Familiengericht beantragen, muss dort aber nicht mehr nachweisen, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl zugutekommt. Falls die Mutter keine Gründe gegen das gemeinsame Sorgerecht vorträgt, entscheidet das Gericht nach Aktenlage - ohne persönliche Anhörung der Eltern. So tritt dieses neue Gesetz jetzt am 19. Mai in Kraft.

Ist das gerechter?

Um diese Frage streiten die Lobbys der unverheirateten Mütter und die der Väter.

90 Prozent der Alleinerziehenden: Mütter

Die Titelgeschichte "Die Machtfrage" über das neue Sorgerecht und den Streit zwischen Vätervertretern und Mütterlobby lesen Sie in der neuen taz.am wochenende vom 4./5. Mai 2013. Darin außerdem: Ein Gespräch mit dem heimlichen Star des Kirchentages Fulbert Steffensky. Und: Wie in einem Dorf in Brandenburg ein Schweinestall zur Opernbühne wird. Außerdem klingelt die taz mal wieder an fremden Türen - diesmal in Friedland. Am Kiosk, eKiosk oder gleich im Wochenendabo.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, kurz VaMV, vertritt eher die Mütter. Die Vorsitzende Edith Schwab sagt, sie sei nicht grundsätzlich gegen die neue Regelung: „Wir begrüßen es natürlich, wenn Väter sich stärker in der Familie engagieren wollen.“ Immerhin seien 90 Prozent der Alleinerziehenden Mütter.

„Aber wir sind dagegen“, fährt Schwab fort, „dass für eine sehr kleine Menge von streitigen Fällen ein Gesetz gemacht wird, das völlig außerhalb der bewährten aktuellen Regelungen steht.“ Sie sagt das auf allen Kanälen, auch in der Bundestagsanhörung zum Thema hat sie gesprochen. Sie hat am Ende das Gefühl, nicht durchgedrungen zu sein.

Die Lobby der Väter war erfolgreich: Sie klagte bis zum Verfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Und die Gerichte urteilten: Dem Vater stehen mehr Rechte zu.

Auch Eltern, die sich getrennt haben und seitdem nur noch streiten, sind mit der gemeinsamen Sorge nun gezwungen, auch gemeinsame Entscheidungen zu treffen. Das „vereinfachte Verfahren“, das die persönliche Anhörung der Eltern gar nicht mehr nötig macht, haben die Gerichte dafür gar nicht vorgeschrieben. Das hat das Justizministerium in den Gesetzentwurf eingefügt.

Der Streit um die Strumpfhose

Kompliziert wird es jetzt für die Gruppe der Zerstrittenen. Lena und Markus beispielsweise. Ein Paar, das die taz-Autorinnen Simone Schmollack und Heide Oestreich in der Titelgeschichte der taz.am wochenende „Die Machtfrage“ beschreiben, streitet sich jetzt schon erbittert darüber, welche Farbe die Strumpfhose der Tochter haben darf. Oder auf welche Schule ihre beiden Kinder gehen sollen. Der Streit eskaliert so weit, dass sie kaum noch miteinander reden und auch über ihren Fall nur getrennt voneinander und unter falschen Namen sprechen.

Schmollack und Oestreich erzählen in ihrer Geschichte nicht nur von diesem konkreten Fall, sondern auch von den Verschiebungen im Machtgefüge Familie, die sich durch das neue Gesetz ergeben könnten. Sie haben Mütterlobbyistinnen und Vätervertreter getroffen, um die gesellschaftliche Dimension dieser politischen Auseinandersetzung zu begreifen.

Der Verein „Väteraufbruch“ etwa hat noch offene Wünsche: „Wir wollen die gemeinsame Sorge ab der Geburt, zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung“, sagt dessen Vorsitzender Rainer Sonnenberger, getrennt lebender Vater dreier Kinder. Er ist sicher, dass die jetzige Regelung wieder vor Gericht landen wird. „In den ersten sechs Wochen entscheidet die Mutter so viel, da wollen wir ein Mitspracherecht haben.“ Der Name des Kindes, die Religion, eine eventuelle Beschneidung, frühe Operationen, all das können die Väter immer noch nicht mitbestimmen.

Sollte das gemeinsame Sorgerecht den Vätern tatsächlich schon automatisch übertragen werden, wenn das Kind geboren wird? Oder ginge das zu weit? An wen wenden sich getrennte Eltern am besten, die sich einfach nicht einigen können? An die Gerichte? An Mediatoren? Und wo bleiben bei alldem eigentlich die Kinder?

Kennen Sie auch solche Geschichten wie die von Lena und Markus? Dann erzählen Sie uns gerne davon. Diskutieren Sie hier auf taz.de.

Die Titelgeschichte „Die Machtfrage“ lesen Sie in der neuen taz.am wochenende vom 04./05. Mai 2013.

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54 Kommentare

 / 
  • P
    Papa

    Ich als nichtehelicher Vater, habe seit dem Tag der Geburt regelmäßigen Umgang mit meinem Sohn.

    Nach 6 Monaten beantragte ich erfolgreich gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht. Das Jugendamt befürwortete dies übrigens. Nur die Mutter stellte sich quer, warum?

    Ich wolle Ihr damit das Leben schwer machen bekam ich von Ihr zuhören. Diese Aussage zeigt, das Sie sich nie ausführlich damit beschäftigt hatte. Die wenigen Entscheidungen, die gemeinsam getroffen werden müssen, lächerlich!

    Das neuste in meinem Fall ist, das die Mutter den Umgang bei einem 18 Monaten alten Kind auf alle 14 Tage beschränken will, da Sie zu sehr eingeschränkt ist! Bekommt Betreuungsunterhalt in Höhe Ihres bisherigen Verdienstes, Kindesunterhalt und fühlt sich eingeschränkt weil ich meinen kleinen unter der Woche einmal für 2-3 Stunden und am Wochenende Sa o. So für 6 Stunden sehe. Wie eingeschränkt ich mich wohl fühle? Experten raten eher noch zu einem häufigeren Umgang.

    Hier sollten sich manche Frauen vor der Mitzeugung eines Kindes etwas mehr Gedanken machen, denn der Glaube mit Kind ohne Einschränkungen zu leben, mit oder ohne Vater ist dann doch mehr wie naiv.

    Das Verhältnis zu meinem Sohn ist sehr gut, das will man nun mit dieser Aktion kaputt machen! Natürlich alles zum Wohl des Kindes.

    Mehr Pflichten für Väter fände ich mehr wie wünschenswert und würde diese gerne erfüllen, wenn ich den dürfte!

    In einer Zeit, in der Frauen per Gesetz in Aufsichtsratsposten gehievt werden, überall nach Gleichberechtigung schreien, ist es nur eine logische Konsequenz auch den Vätern mehr Rechte einzugestehen!

  • S
    Skywalker

    Dieser Artikel und viele seiner Kommentare zeigt sehr deutlich, wie blockiert und festgefahren das Denken sein kann und wie wenig Mühe und Verständnis bei dieser Frage aufgebracht wird, ob dieses Gesetz nun gut oder schlecht ist. Selbst der Autor zweifelt an der neuen Gesetzeslage. Wer bei diesem neuen Gesetz am lautesten schreit, der schreit am lautesten gegen das Grundrecht des Kindes auf seinen Vater. Der Vater soll nicht nur das Geld geben, das Kind sollte im Kindeswohl-Gedanken, für seine eigene Natur und Entwicklung an der Natur des Vaters teilhaben können. Ob das irgendwelche Pappnasen-Väter hinbekommen oder nicht, darf dieses Grundrecht aber nicht berühren. Auch ist zu vermuten, dass viele Leute bei diesem Gesetz vergessen, dass es sich um ein Gesetz und nicht um einen Lösungsentwurf für private Probleme handelt. Es geht bei dem neuen Gesetz um das Recht des Kindes. Und in diesem Sinne sollten es Eltern, nach der neuen Gesetzeslage im aktuellen Idealfall eben gemeinsam hinbekommen.

    Mir scheint teilweise auch, da zeigt sich in dieser Diskussion doch auch die persönliche Reaktion einiger Mütter auf den Verlust alter Privilegien im Zuge der Gleichberechtigung und im Sinne des Kindeswohles.

     

    Bei der Zeugung des Kindes hat (im Guten) auch jeder seinen Anteil beigetragen und scheinbar bekommen ja auch viele Familien einen guten Umgang zustande.

    Wie das Gesetz und wie wir Menschen mit den problematischen Vätern und Müttern umgehen soll an einer anderen Stelle geregelt werden, nicht an dem Grundrecht des Kindes auf seinen Vater und des Vaters auf sein Kind.

  • S
    silly

    Der Vater meiner bald neunjaehrigen Tochter hat jetzt das neue Sorgerecht beantragt.Er hat sich neun Jahre nicht um sie gekuemmert.Meine Tochter will mit ihrem Vater auch keinen Kontakt.Der Vater meiner Tochter hat mich krank gemacht.Er hat mich in die Depressionen gebracht.Hab auch Angst er nimmt mir mein Kind weg.Er hat es auch bei Facebook gepostet.Er hat mich dort als doofe Sau beschimpft.Meine Tochter hat deshalb schon geweint.Ich hab Angst um mein Kind.Ich werde um mein Kind kaemfen.Ich hab ihm schon so viele Chancen gegeben nichts hat er war genommen.Irgendwann hab ich auch keine Lust mehr.Das ist ein hin und her.Hab Angst mein Kind leitet so wegen dem Streit.Mann kann mit ihm auch nicht reden.Das geht zwei Wochen gut und dann faengt das Theater wieder an.Ich bin so verzweifelt,koennte heulen.Hab Angst um mein Kind.Hoffentlich kann mir einer mal helfen oder mir einen Rat geben.

  • AB
    A. Bürger

    Das Tragische ist, dass dieses Gesetz Frauen in prekären Situationen jetzt zur Abtreibung, in psychische Ausnahmesituationen bishin zur Selbsttötung zwingt. Viele von uns wären nicht geboren, hätte es damals schon dieses Gesetz gegeben. Aber das interessiert ja nicht. Es geht darum, die Frau, die bei alledem die Hauptlast trägt, dem Mann um jeden Preis auszuliefern. Die emotionale Bindung zum Kind ist nun mal bei der Frau durch Geburt viel stärker. Von daher ist sie emotional immer erpressbar. Mädels, wenn ihr ihn, den Erzeuger nicht durch und durch kennt und liebt, kann euch nur noch abraten, die Schwangerschaft auszutragen... ihr habt keine Ahnung, was im Zweifel an Hölle auf euch und euer Kind zukommt. gruß Alleinerziehende

  • C
    Comment

    @Theres

     

    Ich verstehe! Der alkoholisierte, penetrante Vater wird so lange bemüht, bis der Fokus von ihm auf Sie übergeht. Dann wird´s doch etwas zu privat.

     

    Eigentlich wollte ich auf diesem Weg mehr über Ihre Grundhaltung erfahren, um Sie besser einordnen zu können. Immerhin bleibt, was Sie allgemein äußerten. Und so schätze ich, dass auch Sie, wie die Autorinnen (Oestreich, Schmollack) und deren Interviewpartnerinnen (Schwab, Peschel-Gutzeit), nicht mit Kind aus einem kaukasischen Kreidekreis herausgehen würden.

     

    Was mich betrifft, mache ich kein Geheimnis daraus, dass ich mich nicht nur für das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt ausspreche, sondern darüber hinaus, für die paritätische Betreuung gemeinsamer Kinder, sofern irgend möglich.

  • T
    Theres

    @ Comment:

     

    "Sie weichen meiner Frage aus, also muss ich wohl nachhaken und fragend provokativ unterstellen, dass Sie an einer verantwortungsvollen Teilhabe des Vaters Ihres gemeinsamen Kindes nicht (länger?) interessiert sind?!"

     

    Nö, ich weiche der Frage nicht aus, aber ich sehe keine Veranlassung mich über mein Privatleben auszulassen.

     

    Sie scheinen das auch nicht zu tun und darin kann ich Sie nur unterstützen.

  • C
    Comment

    @Theres

     

    Vollkommen egal ist mir das Geschlecht der Eltern auch, sofern auch heterosexuelle Männer hier nicht mindestens nachrangig behandelt werden, was bisher der der Regelfall ist (siehe: #Comment, 04.05.2013 11:38 Uhr).

     

    „Was ich mir für ein Kind wünsche, ist dass seine Bindungen respektiert werden - und es nicht zum Gegenstand von vermeintlichen Blutsrechten wird.“

     

    Sie weichen meiner Frage aus, also muss ich wohl nachhaken und fragend provokativ unterstellen, dass Sie an einer verantwortungsvollen Teilhabe des Vaters Ihres gemeinsamen Kindes nicht (länger?) interessiert sind?!

  • C
    Comment

    Sie stehen doch denjenigen Kommentatoren in nichts nach, wenn Sie unkritisch übernehmen was im Artikel so alles an Unwahrheiten geschrieben steht. Ich erkenne auch keinen Grund sich nicht nur für einen schlechten Leitartikel (eher: Meinungsartikel), sondern gleich mehrere zu bedanken und sich anschließend darüber zu wundern, dass man für die Danksagung angegangen wird. Der hier diskutierte Artikel, sowie die vorherigen, sind schließlich nicht aus dem Grund entstanden, weil die Autorinnen schon immer neutral zu diesem Thema berichteten.

     

    Ich nahm Bezug auf zwei Aspekte („Lobbygruppen“ - stimmt so nicht - und „gleiche Pflichten“, siehe §§ 1591 BGB ff, insbesondere 1615l, 1626a ) die mir geeignet schienen, auch Ihnen zu verdeutlichen, dass sowohl Sie als auch die beiden Autorinnen schon frühzeitig ‚falsch abgebogen‘ sind, wenn Sie sämtlich die Vorsitzende des VAMV nicht nur zitieren, sondern ihre - ach so freundlichen und begrüßenden - Worte für bare Münze nehmen. Zum besseren Verständnis, der Gesetzesentwurf des VAMV, mit gleichzeitiger Bitte um Beantwortung der Frage, wo Sie - irgendwo darin - die Möglichkeit erkennen zwei Elternteilen GLEICHE Rechte und Pflichten einzuräumen bzw. abzuverlangen?

     

    II. Formulierungsvorschlag

    § 1626a BGB wird wie folgt gefasst:

     

    §1626a Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen;

    Übertragen der elterlichen Sorge auf beide Elternteile gemeinsam

     

    (1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen

    die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie

    1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),

    oder

    2. einander heiraten.

     

    (2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

    (3) Auf Antrag des nicht sorgeberechtigten, aber sorgewilligen Elternteils überträgt das

    Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge auf beide

    Elternteile gemeinsam, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

    (4) Bei der Entscheidung, ob die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl entspricht,

    berücksichtigt das Familiengericht insbesondere, ob

     

    1. zu erwarten ist, dass die Eltern künftig zu einer kindeswohldienlichen Kooperation

    bereit und in der Lage sind,

    2. die Eltern in der Vergangenheit in der Lage waren, über die Belange des Kindes

    sachlich zu kommunizieren,

    3. der antragstellende Elternteil in der Vergangenheit sein Umgangsrecht in

    kindeswohlgerechter Weise wahrgenommen,

    4. eine tragfähige Beziehung zum Kind aufgebaut und

    5. regelmäßig Unterhalt im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit bezahlt hat

    6. und ob Umstände vorliegen, die die Ausübung eines gemeinsamen Sorgerechts

    unzumutbar machen.

     

    Ich übersetze:

    Das Sorgerecht gibt es nicht, wenn die Mutter es nicht will, es sei denn, ein Familiengericht entscheidet nach positiver Kindeswohllage. Was dem Kindeswohl (gemäß VAMV) entspricht, erfahren die Leserinnen und Leser in Absatz 4. Darin enthalten ist: Die Mutter muss mit dem Vater nicht nur kommunizieren, sondern auch kooperieren (wollen!). Will sie nach wie vor nicht, gibt es auch kein gemeinsames Sorgerecht. Das Kind lebt bei der Mutter, es sei denn, sie entscheidet anderes. Das Umgangsrecht (kein Betreuungsrecht, keine Betreuungspflicht!) wurde in einer unbestimmten Vergangenheit vom Vater wahrgenommen (unerheblich ob es ihm bisher überhaupt von der Mutter gewährt wurde, oder aus Gründen der anstehenden oder kurz zurückliegenden Geburt überhaupt praktiziert werden konnte). Und um auf Nummer sicher zu gehen, dass das Kind auch wirklich nur bei der Mutter den Lebensmittelpunkt hat: Wenn sie darauf besteht, ist der Vater – und nur er – zu Barunterhalt verpflichtet.

  • R
    Ronny

    ... liebe TAZ, ich war nun fast soweit euch zu abonnieren - aber nach deisem Artikel: Sorry, nein das wird nix.

     

    Wer die Gleichberechtung von Männern und Vätern für schlecht nicht notwendig hält sowie Kindern ihre Väter entzeihen lassen will ist für mich nicht nur nicht lesenwert - sondern ähnlich der Bildzeitung nix anderes als ein Sprachrohr von Lobbyistinnen und trägt zur Zerstörung einer humanen friedlichen zivilgesellschaft bei ....

  • T
    Theres

    @ Comment:

     

    Sie mutmaßen, ich "orte (...) „Familie“ dort, wo Mutter und Kind sind."

     

    Falsch, ich orte Familie da, wo Menschen sich um Kinder kümmern. Welches Geschlecht oder welche sexuelle Orientierung diese Menschen haben, ist mir vollkommen egal.

     

    Und für mich geht Bindung und Verantwortung vor biologischer Verwandtschaft - bei Müttern wie bei Vätern.

     

    Übrigens: ja, mehrere Väter, das geht manchmal gut. In meiner Familiengeschichte ist ein solcher Fall bereits für die 1860er Jahre belegt! Aber das setzt auch voraus, dass die Beteiligten fair miteinander umgehen.

     

    Was ich mir für ein Kind wünsche, ist dass seine Bindungen respektiert werden - und es nicht zum Gegenstand von vermeintlichen Blutsrechten wird.

  • R
    Romy

    @comment: Ich denke ich bin durchaus "bei der Sache", nämlich bei dem kritischen Artikel geblieben, den ich kommentiert habe, sowie den Kommentaren zu dem Artikel, welche sich jedoch häufig weder auf diesen Artikel noch auf das Thema beziehen, sondern frauen- und mütterfeindliche Positionen äußern, gespickt mit platten Verallgemeinerungen und Unterstellungen. (Siehe "Hans"). Ich habe weder die eine Interessengruppe gelobt noch einer anderen (z.B. VAfK)ihre Berechtigung oder Positionierung abgegesprochen. Mir ist nicht ersichtlich wo ihr Problem liegt. Sopweit ioch das überschaue hat sich niemand grundsätzlich gegen eine gemeinsame Sorge der Eltern ausgesprochen. Strittig ist die gerechte Ausgestaltung. Von daher finde ich es logisch, wenn an dem Gesetz kritisiert wird, dass es Automatismen zulässt wo eine Fallprüfung im Sinne des Kindeswohls notwenig ist. Das ist ebenso im Interesse der Väter, die sich über die "mütterfreundlichen" Automatismen beschweren. Mir scheint, es geht Ihnen eben nicht um's Sorgerecht und Kindeswohl. Die vom VAfK angesprochenen Kritikpunkte am neuen Sorgerecht beinhalten an keiner Stelle Verpflichtungen des Vaters gegenüber dem Kind. Stillschweigend gehen alle (gesetzgeber und Interessenverbände) davon aus, dass die jeweilige Mutter diese natürlich trägt bis sich der Vater entschieden hat (oder auch nicht). Der VAfK fordert Regelungen, die benachteiligte Väter gegen Mütter anwenden können, aber niemand gibt den Müttern einen Hebel in die Hand. Wo sind denn da die gleichberechtigten Vorschläge? Sollte es nicht um die Kinder und BEIDE Eltern gehen? Sie machen stattdessen mit der einen Interessengruppe Front gegen andere, das finde ich ein bißchen wenig und "nicht bei der Sache".

  • T
    Theres

    Nochmal @ Hans:

     

    "Worum es den Mütterlobbyisten eigentlich geht, ist die Erhaltung von Wahlfreiheiten bezüglich der Lebensplanung von Frauen."

     

    Genau, Hans, ich will, dass Frauen ihr Leben selbstbestimmt leben können. Und Männer auch.

     

    Das ist prinzipiell möglich. Ob es im Einzelfall möglich ist, hängt von den Beteiligten ab.

     

    Wenn sie natürlich Frauen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben absprechen wollen, dann muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich mich nicht wundere, dass es in Ihrem Fall offenbar nicht möglich ist.

     

    Es ist noch gar nicht sooo lange her, da gab es in Deutschland noch die Amtsvormundschaft für ledige Kinder (in Westdeutschland bis 1971).

     

    Ich will diese nicht durch die Vormundschaft externer Väter ersetzen.

     

    Sie offenbar schon.

  • T
    Theres

    @Hans:

     

    Sie schreiben: "Frauen sollten sich einfach vorher überlegen, ob der potentielle Samengeber und Geldautomat auch ein guter Vater sein wird und widerspruchslos seine Bestimmung als Nutztier akzeptiert."

     

    Welche Motive das Frauen pauschal unterstellt, bedarf wohl keines weiteren Kommentars. Das ist entmenschlichend und degradierend.

     

    Des weiteren hilft Ihr Argument niemandem weiter. Genauso könnte man umgekehrt sagen "Männer sollten sich einfach vorher überlegen, ob die potentielle Gebärmaschine und Putze auch eine gute Mutter sein wird und widerspruchslos ihre Bestimmung als Nutztier akzeptiert."

     

    Auch ein solcher Kommentar ist menschenverachtend und eine Form des victim blaming ("Hätte die Schlampe sich halt keinen Minirock angezigen..." / "Hätte Mutti doch nicht mit dem unreifen Ego manen gepennt...")

     

    Ich hatte gehofft, dass wir hier gesellschaftlich weiter wären. Vor allem aber möchte ich Ihnen eins sagen: mag sein, dass Mutti Fehler gemacht hat, mag sein, dass sie früher hätte wissen können, dass eine gemeinsame Elternschaft mit diesem kooperativen Partner nicht funktionieren kann. Mag alles sein. ABER: Das Kind hat sich das nicht ausgesucht. Das Kind hat ein Recht auf eine gute Kindheit. Und dazu gehört auch mindestens ein Elternteil, das trotz harter Arbeit auch mal fröhlich und ausgelassen und albern sein kann, ohne ständige Angst im Nacken.

     

    Und die Angst der Alleinerziehenden, die ist da. Und man sollte sich Gedanken darüber machen, was das mit den Kindern macht.

     

    Ich persönlich war immer gegen die Ungleichbehandlung unverheirateter Väter.

     

    Aber was fehlt, ist die Debatte darüber, unter welchen Umständen jemand - egal welchen Geschlechts - das Sorgerecht überhaupt haben sollte und unter welchen Umständen eben nicht. Und wie lange wir einen Schwebezustand dulden wollen. Wenn Mutti sich nach der Geburt nicht ums Kind kümmert, bekommt sie die Sorge auch nicht gratis, wenn sie Jahre später ihre Gefühle entdeckt. Das ist hart, aber das ist im Kern richtig. Kinder brauchen Verlässlichkeit. Sorge tragende brauchen Sicherheit. Ein jahrzehntelanges Damoklesschwert hat uns der gegenwärtige Gesetzesentwurf eingebracht. Das hätte man auch anders regeln können.

  • C
    Comment

    @Romy,

     

    wenn Ihnen an einer Diskussion gelegen wäre, würden Sie bei der Sache bleiben. Warum aber unterlassen Sie das? Wenn Ihnen das Gros der Kommentare nicht gefällt, warum gehen Sie dann nicht auf die wenigen Übrigen ein?

    Lobbygruppen? Gutes Stichwort! Ich nehme Bezug auf die Printausgabe:

    Schon die Überschrift der Printausgabe ist bewusst missverständlich.

    Aus Sicht des engagierten und von der Betreuung des eigenen Kindes ausgeschlossenen Vaters, geht es ihm um Teilhabe und die zugunsten des Kindes, keinesfalls um fettgedruckte Macht und schon gar nicht über Mutter UND Kind. Und es waren bisher auch keine Interessenvertretungen, im Artikel zu „Lobbygruppen“ aufgebauscht, welche die Sorgerechtsreform entscheidend beeinflussten oder vorantrieben, sondern vielmehr Einzelleistungen von engagierten Vätern, die sich bis hinauf zum EGMR klagten und dort erfolgreich waren (entscheidend, der Fall Horst Zaunegger ./. Deutschland, 2009 und nach erfolgreicher Überwindung einer dort installierten „Firewall“, namens Renate Jäger). Das Bundesverfassungsgericht entschied erst – und nach 2003, erneut - aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen EGMR-Entscheidungen, im Jahr 2010 und verpflichtete – keineswegs aus freien Stücken - die Deutsche Gesetzgebung zu einer Neufassung des Sorgerechts, betreffend Väter nichtehelich geborener Kinder.

    Auch ist es unwahr Vätern von jetzt an gleiche Rechte (und Pflichten) zu unterstellen, denn, der Vater muss zum Erhalt der elterlichen Sorge Initiative ergreifen, während die Mutter das Sorgerecht passiv und automatisch ab Geburt des Kindes innehat. Der § 1615l BGB, welcher die Aufteilung der Zuwendungsformen an das Kind vornimmt (Betreuung und Unterhalt) blieb mit der Reform unberührt. Folglich ist auch unrichtig zu behaupten, dass nun „Demokratie“ in der „Familie“ (was soll das nach Schmollack/Oestreich überhaupt sein?) herrsche.

    Nochmal zu den „Lobbygruppen“: Hierzu zählen insbesondere der profeministische Deutsche Juristinnenbund (djb), sowie der Verband Alleinerziehender Mütter und (angeblich) Väter (VAMV). Der Väteraufbruch für Kinder (VAfK) gehört eher nicht dazu und wurde überhaupt erstmalig und bisher einmalig in einen wissenschaftlichen Beirat (nicht als Ein-Personen-Gremium, jedoch ohne entscheidende Funktion) 2010 vom Bundesjustizministerium eingeladen. Während djb und VAMV aktiv in Anhörungen der Ausschüsse (Familie, Recht) immer schon als „Experten“ anerkannt und vertreten waren, wurde dem VAfK das Wort NICHT erteilt!

    Im Sinne des VAfK äußerten sich u.a. der Deutsche Familiengerichtstag (DFGT), sowie der Deutsche Anwaltsverein (DAV), deren diesbezügliche Positionierungen als Lobbygruppen man tunlichst unterlassen sollte, will man sich hier nicht schnell dem Vorwurf der Demagogie aussetzen.

     

    @Theres

     

    Ihr Beitrag klingt stellenweise so, als würden Sie nichts dagegen haben, wenn sich der leibliche Vater mehr in die verantwortungsvolle Betreuung des gemeinsamen Kindes einbringen und Sie ein Stück weit entlasten würde. An anderer Stelle orten Sie „Familie“ dort, wo Mutter und Kind sind. Was also wünschen Sie sich für das Kind, oder das Kind sich, von den Eltern? Aus Ihrem Beitrag geht das nicht ausreichend deutlich hervor.

  • H
    Hans

    @Romy

    @Theres

     

    Frauen sollten sich einfach vorher überlegen, ob der potentielle Samengeber und Geldautomat auch ein guter Vater sein wird und widerspruchslos seine Bestimmung als Nutztier akzeptiert.

     

    Ach ja, ich vergaß: Männer sind ja alle durchtriebene, hinterhältige Paviane, die den schwachen und arglosen OPFA-Frauen vorsätzlich den Superdaddy vorspielen und sich später als rülpsende, furzende und daueralkoholisierte Schläger mit Hartz IV entlarven.

  • R
    Romy

    Danke für diesen Artikel! Und auch für die anderen Artikel zu diesem brisanten Thema, die Taz ist leider bisher das einzige Medium mit genug Mut, sich mit der neuen Sorgerrechtsregelung auch mal kritisch auseinander zu setzen. Das Gros der Kommentare dazu ist leider so unterirdisch und unsachlich, dass ich nicht anders kann als die Entwicklung als Rückschritt ins gesellschaftliche Mittelalter zu bewerten. Viele der Kommentatoren haben sich anscheinend weder mit dem tatsächlichen Gesetzentwurf noch mit aktuellen rechtlichen Wirklichkeit und Praxis auseinandergesetzt sondern verteilen hier völlig blinde frauenfeindliche Parolen. Alle angesprochenen Vereine, Verbäne und Lobbygruppen unterstützen, dass den Väter endlich das Recht auf's Sorgerecht zugestanden wird, daran zweifelt niemand. Aber damit einher müssen auch die gleichen Pflichten gehen. Ich bin gespannt auf die Umsetzung in der Praxis, wenn es um die Krankentage mit den Kindern geht, um Arbeitszeitverkürzung wegen Kinderbetreuung, um die Elternzeit und die Rückkehr in den Beruf, um den Abbruch von Ausbilung wegen Schwangerschaft und Kinderbetreuung etc p.p. Leist man sich die Argumente hier in den Kommentaren so durch wird klar, dass viele Männer noch gar nicht reif sind für ein Lebensmodell dieser Art.

  • T
    Theres

    @Savo:

     

    Ja, die Mamis zittern.

     

    Sie gehen zum Elternabend UND bezahlen den Babysitter. Sie diskutieren mit dem Kindsvater darüber, dass wenn sie es ablehnen, ihr Kind mitten in der Nacht zu wecken, weil der (alkoholisierte) Vater plötzlich Sehnsucht nach seinem Kind hat, das nichts mit Umgangsverweigerung zu tun hat, sondern schlicht im Sinne des Kindes ist.

    Sie trösten das Kind, weil Papi nun doch nicht zur Einschulung erschienen ist, ohne dass sie wissen warum...

    Sie haben Angst um ihren Job, weil das Kind gerade Scharlach hatte und sich nun auch noch ein Bein gebrochen hat.

     

    Und nun? Kommt der feine Herr Vater auch noch bei jeder Gelegenheit, bei der sie nicht spurt, mit dem Drohargument, sich das gemeinsame Sorgerecht einzuklagen.

     

    Und dann? Darf Mutti ihm noch wegen jeder Unterschrift nachlaufen - aber Mutti hat's doch eh viel zu gut. Macht sich eh ein schönes Leben mit dem Unterhaltsvorschuss, bis er halt verfällt.

     

    Also, ich weiß nicht, mir bleibt das Lachen im Halse stecken. Ich wünsche mir eine Gesellschaft, in der Familien unterstützt werden und nicht geschwächt. Wenn auf Mutti derart rumgetrampelt wird, wie geht es dann wohl den Kindern?

     

    Aber darum geht's ja nicht.

    "Jetzt ist Schluss damit das ihr alleine entscheiden tut."

    Darum geht's.

     

    Wem diese Entscheidungen TATSÄCHLICH am Herzen liegen und wer diese Entscheidungen mit allen Konsequenzen zu tragen hat, spielt keine Rolle.

     

    Dafür ist die alte Ordnung wiederhergestellt: Papi hat das Sagen, Mutti macht den Dreck weg.

  • C
    comment

    @wauz

     

    Sie nehmen mit Ihren Kommentar Bezug auf dieses Interview: http://www.taz.de/!115650/ ?

    Warum platzieren Sie ihn nicht dort?

     

    Davon ausgehend, dass Kinder zu zeugen, bekommen und großzuziehen in der Vergangenheit und meiner Meinung nach zu sehr idealisiert wurde, kann ich zwar nachvollziehen, sich darüber grundsätzliche Gedanken zu machen, jedoch komme ich nicht zu demselben Ergebnis wie Sie.

    Wie Frau Peschel-Gutzeit zutreffend darauf hinweist, ist das Sorgerecht zunächst (und zuvörderst) im Grundgesetz verankertes Recht und Pflicht der Eltern, wobei sie unterscheidet, zwischen gutem Biologismus (Mutter) und schlechtem Biologismus (Vater). Eine Erklärung hierfür bleibt aber auch sie schuldig. Als Feministin bekannt, fällt es mir auch schwer ihr abzunehmen, sie wäre keine Mütterrechtlerin. Dass sie geschickt agiert, steht außer Frage, schiebt sie z.B. den Leserinnen und Lesern glatt einen mahnenden Hinweis unter, der anderes vermuten lassen soll (böse Mutter, in Sachen UMGANGSrecht), wo es das Sorgerecht betrifft.

     

    Aber warum erhalten nun Mütter das Sorgerecht automatisch? Weil das der einzige Weg ist, überhaupt so viele Kinder in die Welt zu bekommen, die es benötigt, eine Nation kulturell einigermaßen stabil zu halten. Und nicht nur weil die DDR u.a. auch mit der Verstaatlichung des Privaten gescheitert ist, können Sie Ihren konkreten Vorschlag mal schnell wieder vergessen, auch wenn Sie damit evtl. nicht ganz allein auf weiter Flur stehen (es sei denn, es handelt sich bei Ihnen um Frau F., aus M.). Zudem sorgt schon jetzt das gesellschaftlich nicht unumstrittene Werkzeug § 1666 BGB (und dessen Anwendung) für ausreichend Sprengkraft.

  • W
    wauz

    Ganz anders verfahren!

     

    Fragen und Antworten in diesem Interview sind nachvollziehbar und schlüssig. Ich verstehe die angesprochene Problematik und damit die Kritik am Gesetz.

    Trotzdem, eine Frage bleibt ungelöst: Warum erhalten Mütter automatisch ein Sorgerecht? ich habe schon genug Fälle selbst gesehen und von noch viel mehren gehört und gelesen, bei denen die biologische Mutter keines falls dem Kindeswohl diente.

    Ich schlage daher vor, das Sorgerecht automatisch dem Jugendamt zu übertragen, welches dann auf Antrag entweder die biologischen Eltern mit der Kindssorge beauftragt oder andere, geeignete soziale Eltern für das Kind sucht.

  • L
    lowandorder

    Dieses Starren auf - oh, Gott, oh Gott - Sorgerecht für Väter;

    bis hin zum " Biologismus wie in der Nazi- Zeit"

    führt in die Irre!

    ( Frau Schwab als RA'in sollten Sie

    sich für son Dünnschiß schwer schämen:

    biologische Abstammung war

    immer, der Rest is labeling; mater certa est)

    Von der Hundemarke wollten wir doch all lang wech,hm?

     

    Auch das feature Oestreich/Schmollack haut in die gleiche Kerbe.

    Tatsache ist doch, daß bei der Masse der Scheidungskinder die Problemlage

    im Tatsächlichen durchweg gleich schräg ist;

    Einfach da mal im Tatsächlichen schauen:

     

    also kann auch dort locker die Mutter aus dem Hut gezaubert werden.

    die zur Selbstentfaltung in den Mezzoiorno mit den Kindern zieht

    und sie in ein katholisches Internat steckt.

    ( Vater-Beispiel …bitte einfügen)

     

    Der Rest com si com sa - werkelt so dahin.

    Mit zwei Generationen Scheidungskindern gesegnet:

    als der Mutter einfiel, Gumminasium bei die Nönnekes

    zu nehmen, mußte ich verbal mal in den Ring steigen.

    Wie frau aber das Besuchsrecht bis zum Nichts torpedieren kann,

    war eine schmerzliche Erfahrung!

    Rat befreundeter Familienrichter:" nur kein Gericht, das kannste dir ins Klo hängen."

    Faustrecht läßt grüßen; solches gilt aber auch beim einseitigen

    Auszug ( wer um Schnürsenkel prozessieren will, bitte,

    not my cup of tea).

     

    Seit der Geburt/ Tod ihres Stiefgeschwisters standen/stehen sie wieder auf der

    Matte.

    The last one belegt volldigital den Rechner bei Anwesenheit

    und schwoft bis zum Morgen auf der Hochzeit der großen Schwester.

     

    Kurz: du steckst nicht drin.

  • YK
    Yussuf K.

    Das neue Gesetz besagt im Umkehrschluss, dass Väter 60 Jahre lang diskriminiert wurden. Wobei man eines klarstellen muss: Auf das Sorgerecht scheiß ich, denn Umgang garantiert das NICHT!

     

    Generell denke ich darüber nach, ob Frauen zur Erziehung von Kindern überhaupt noch herangezogen werden sollten. Wer sich diese Seiten in Ruhe durchliest, der begreift, das Kinder SOLCHE Mütter nicht brauchen: www.frauengewalt.de.vu

  • A
    Anti

    @Petra Raab:

    Ihrer Naturlogik nach wäre es dann auch in Ordnung, Frauen zu vergewaltigen? Oder würden sie hier auf die menschliche Zivilisation berufen, wo das verboten ist?

  • G
    gegenleser

    „In einer Demokratie dürfen alle mitreden und ihre Meinung äußern, sie dürfen sogar Wahlentscheidungen treffen. Klingt fortschrittlich – aber ist es das auch? Grundrechte für alle – das führt nicht unbedingt zu einem harmonischen Bild.“

     

    Weiterlesen:

    http://man-tau.blogspot.de/2013/05/ubermachtige-vater-hilflose-mutter-und.html

  • W
    weldingart

    Leider mißbrauchen viele Mütter ihre Machtposition - das ist nun mal Fakt. In diesen Fällen geht es NIE um das Kind sondern immer um die Mutter.

     

    Die kommende Rechtssprechung birgt nun folgendes Risiko: Wenn die Mutter vermeiden will, daß sie das alleinige Sorgerecht verliert, braucht sie nur einen Elternkonflikt zu provozieren und auf hohem Niveau halten. Denn dann widerspricht das gemeinsame Sorgerecht - nach gängiger Rechtssprechung - dem Kindeswohl.

     

    Man kann nur ahnen, wieviele Eltern im Streit leben werden, damit die Mutter "Alleinherrscherin" bleibt.

     

    Schauen wir zu unseren Nachbarn: Dort, wo das gemeinsame Sorgercht per se ab Geburt gilt,

    finden nur Bruchteile der hiesigen Gerichtsprozesse statt! DAS entspricht dem Kindeswohl.

  • R
    ReVolte

    "Natürlich könnte Gerner solche Einwände leicht widerlegen, aber dafür müsste er sich erst einmal mit ihnen beschäftigen. Da macht er lieber klar, dass die aggressive Väterlobby immer noch nicht genug hat: „Der Verein ‚Väteraufbruch‘ etwa hat noch offene Wünsche: ‚Wir wollen die gemeinsame Sorge ab der Geburt, zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung‘, sagt dessen Vorsitzender Rainer Sonnenberger, getrennt lebender Vater dreier Kinder.“ Mir selbst hat eine Elternberaterin gesagt, Väter sollten nun bloß nicht denken, sie bekämen einfach so das Sorgerecht – da würden sie erstmal zeigen müssen, das das auch im Kindesinteresse sei, und Konflikte seien da ganz schwierig, da würde sie selbst vor Gericht natürlich vor der gemeinsamen Sorge warnen. Natürlich also schließen sich die Reihen derjenigen wieder fest, die einen exklusiven mütterlichen Anspruch auf das Kind für notwendig kindeswohldienlich erklären, und die nun beschlossene Gesetzgebung bietet dafür auch die Möglichkeit – wenn die Eltern im Konflikt sind, so kann argumentiert werden, dann dürfe keine gemeinsame Sorge beschlossen werden. Dass der Konflikt möglicherweise gerade deswegen besteht, weil dem Vater die Sorge verweigert wird – dass auf diese Weise Mütter regelrecht ein Interesse daran haben können, Konflikte zu initiieren und die Kinder in sie zu involvieren – dass ein Vater das Sorgerecht gar nicht beantragen würde, wenn er NICHT im Konflikt mit der Mutter stünde (denn sonst hätte sie längst einer Sorgeerklärung zugestimmt) – dass also nach dieser Lesart ein Vater nur dann das Sorgerecht haben dürfe, wenn er es nicht brauche – all das ist nicht so wichtig. Es ist auch nicht von Belang, dass zwischen der Wahrung des Kindeswohls und der Wahrung einer zivilen, gleichberechtigten Beziehung der Eltern zueinander irgendein Zusammenhang bestehen könnte. Jemand, der wie Schwab Kindeswohl und Grundrechte gegeneinander ausspielt, interessiert sich also tatsächlich weder für das eine noch für das andere – aber das tut hier nichts zur Sache. Dass der Väteraufbruch für seine Position, die jetzt beschlossene Gesetzgebung ginge nicht weit genug, gute Gründe haben könnte – das sind Überlegungen, mit denen ein verantwortungsvoller Journalist wie Gerner die triggerwarnungsverwöhnte LeserInnenschaft der taz natürlich nicht unnötig belasten kann, darf und will."

     

    Zur vollständigen Replik von "Man Tau":

     

    http://man-tau.blogspot.de/2013/05/ubermachtige-vater-hilflose-mutter-und.html#more

  • C
    Comment

    "Diskutieren Sie hier auf taz.de"

     

    Wo, konkret? ich Bitte um einen Link.

  • MN
    Mein Name

    Gute Kommentare. Kann man den Artikel auch lesen oder reicht es, ihn unter der Rubrik "sexistischer Bullshit" abzulegen?

  • MM
    MIchael Mosuch

    Dieser Artikel (und besonders seine reaktionär-demagogische Überschrift) war / ist der Auslöser dafür, dass ich niemals wieder taz.de lesen, geschweige denn kaufen oder jemals für diese arbeiten werde.

  • C
    Comment

    @interessant

     

    Meinungen, wie die Ihre kommen zustande, wenn man sich nur Schlagworte einprägt und diese nicht hinterfragt.

    Ich reiche Ihnen (und somit auch anderen Leserinnen und Lesern) eine kleine Hilfestellung an, um zu zeigen, dass die behauptete Unlust, von Vätern, an der Betreuung eigener Kinder, mindestens in Teilen unwahr ist.

    Zunächst möchte ich aber darauf hinweisen, dass der Rechtsbegriff sich nicht dadurch auszeichnet Pflichten auszuklammern, diese sind innerhalb des BGB gesetzlich geregelt und relativ eindeutig nach Geschlecht aufgeteilt (§§ 1626a, 1615l BGB).

    Die im Artikel angeführte 90% Alleinerziehendenquote ist ein zusammengefasster durchschnittlicher Wert.

    Tatsächlich weist der Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) seit jeher eine immer gleiche Tendenz aus. Während nach der Geburt und bis zur Einschulung der Kinder die Mütterquote nahezu unverändert bei rund 100% liegt, nimmt diese in den folgenden Jahren kontinuierlich ab, während die Väterquote die Abnahme bei den Müttern ausgleicht.

    Für das Jahr 2011 weist die Statistik 1,588Mio. Alleinerziehende (AE) aus: 157Tsd Väter, 1,431Mio Mütter (= 9,9% zu 90,1%, absolut; Fachserie 1, Reihe 3, Tabelle 5.5.0).

    In der Altersgruppe der 10 - 15jährigen Kinder beträgt die Väterquote 10%, in der Altersgruppe der 15 - 18-jährigen 13,5% (Tabelle 6.1.2). Behauptungen, Väter hätten generell kein Interesse und würden zudem ihren Pflichten als betreuende Elternteile nicht nachkommen (wollen!) sind demnach unwahr. Die Frage müsste heißen: Warum übernehmen Väter erst später die Betreuung? Meine Vermutung: Sie werden mindestens hälftig, wenn nicht gar mehrheitlich von den Müttern der gemeinsamen Kinder daran gehindert.

  • H
    Horsti

    Soso, es ist also eine "Ungerechtigkeit" wenn Papa nicht mitsorgen darf, nicht etwa eine, vom EMGR offiziell festgestellte, menschenrechtswidrige Diskriminierung? Aha...

    Warum in den meisten europäischen Staaten jeder Vater automatisch das Sorgerecht bekommt, das hier in Deutschland jedoch so ein großes Problem sein soll, erklärt der Autor leider nicht, Frau Schwab natürlich erst recht nicht.

    Das Mütter stets das automatische Sorgerecht haben, ist aus Kindersicht ohnehin unverständlich, denn wie Ex-Familienministerin von der Leyen einräumen mußte geht Gewalt gegen kleine Kinder zu 2/3 von den leiblichen Müttern aus. Insofern ist es geradezu ein Hohn wenn Väter hier mit dem Gewaltargument ausgegrenzt werden sollen.

     

    Der Autor, und vermutlich erst recht Frau Schmollack und Frau Oestreich, riechen natürlich inzwischen welches Faß mit dem Sorgerecht aufgemacht wird und sind entsprechend entsetzt: Der Verlust von absoluten mütterlichen Wahlfreiheiten. Wer als Frau also ein Kind bekommt, muß sich doch tatsächlich künftig mit dem Kindesvater auseinandersetzen. Ein Rückschritt der Emanzipation? Nein, sondern ein kleiner Ansatz zur gleichberechtigten Elternschaft.

    Und da wird noch mehr kommen, was den TAZ-AutorInnen den kalten Angstschweiß auf die Stirn treiben lassen wird: Mehr Kinder bei den Vätern, mehr Unterhaltszahlungen inclusive Androhung von Zwangsarbeit und fiktivem Einkommen bei den Müttern. All die Goodies also mit denen Väter seit Jahrzehnten hierzulande gemaßregelt werden.

    Ebenfalls werden werdende Väter künftig verstärkt darauf pochen ihre Elternschaft ohne jegliche Pflichten abzulehnen, anstatt sich auf das (für Frauen nicht gültige) Scheinargument der mangelnden Verhütung einzulassen. Analoges gibt es für ungewollt werdende Mütter gleich mehrfach: Pille danach, Abtreibung, Babyklappe, anonyme Geburt. Das werden ungewollt werdende Väter zurecht auch einfordern.

     

    Offenbar dämmert es jetzt einigen, die in Gleichberechtigung und Gleichstellung lediglich bequeme Besserstellungen für Frauen gesehen haben, daß damit auch massive Nachteile verbunden sein können. Zur "Hälfte des Himmels" gehört eben auch die "Hälfte der Hölle" dazu. Da kann Mann doch nur "Willkommen" sagen.

  • K
    Kai

    Soso, da streiten also zwei Eltern über die Farbe der Strumpfhose??? Es tut mir leid, aber ein solches Beispiel ist Quatsch, denn die Farbe der Strumpfhose betrifft nicht das Sorgerecht, sondern wird innerhalb des Aufenthaltsbestimmungsrechtes geregelt, ausserdem ist dieser Streitpunkt ein eindeutiges Indiz dafür, das hier der Streit von der Elternebene auf die Kinderebene heruntergekommen ist. Aber auch die Schulwahl und der Streit darum ist oftmals ein Zeichen von Rachegelüsten, die noch nicht vollständig ausgelebt wurden und die eigentlich die Elternebene betreffen.

     

    Die momentane Rechtslage ist nichts weiter wie eine Rachemaschinerie, die nur der Frau zur Verfügung steht um mittels der Kinder an dem Vater Rache zu üben, nehme ich diese Möglichkeit, verpflichte Eltern noch zu einer Mediation, so nehme ich oftmals sehr viel Konfliktpotential aus der Beziehung.

     

    @Petra Raab

    Die Natur ist so vielfältig, dort gibt es Mütter die ihre Kinder fressen, Väter die ihre Kinder aufziehen, den berühmten Kukuk, der auch Kindern den Namen gibt, die aber auch eine Kukuksmutter haben etc. etc. etc. Ach ja, Ihre Aussage zeigt übrigens wie stark Ihr Dominanzverhalten ist, daran sollten sie mal arbeiten...

  • I
    interessant

    irgendwie quatschen die ganzen engagierten "Männer" hier vorallem immer von SorgeRECHTEN...was ist mit den SorgePFLICHTEN? ich kann in meinem Bekanntenkreis hauptsächlich bzw ausschließlich nur alleinerziehende Mütter entdecken. Nach wie vor scheint es, sind die Pflichten

    - und da gehts eben nunmal nicht zuerst um Geld, sondern um ganz andere Sachen wie zum Beispiel lästiges nächtliches Aufstehen, weil Kind schreit oder später das aushalten aller denkbaren anstrengenden Phasen, die mensch so beim Aufwachsen durchläuft, Auseinandersetzungen und Reden mit Kind etc oder schlicht dabeisein, anstrengenden Alltag und Verzicht auf "Freizeit" Tag für Tag, Jahr für Jahr -

    bei den "Männern" eher unbeliebt und es wird vorallem um Rechte gestritten. Kein Wunder, wenn es scheint, als ginge es zuerst um Macht und nicht um Anteilnahme am Aufwachsen des eigenen Kindes.

    Aber vielleicht trügt ja der Schein.

  • MP
    Melrose Plant

    Die Überschrift dieses unsäglichen Beitrages allein entlarvt schon die Gesinnung des Autors....

     

     

    Ganz abgesehen davon, halte ich es für äusserst gewagt, wenn nicht unverantwortlich, hier die Vorsitzende eines Verbandes zu Wort kommen zu lassen, der nachweislich Anleitungen und Anstiftungen zu Straftaten gegen Väter gibt und in der Vergangenheit, wenigstens dies war der Autor so klug zu erkennen, vehement aktive Anti-Väter-Politik betrieben hat. Und dies, wohlgemerkt, mit nicht gerade zimperlichen Mitteln.

     

    Ich emofehle hierzu dringend die Lektüre der kommenden Ausgabe des Familienmagazins "Papa-Ya", welches erst kürzlich mit dem "Schutzengel-Preis" ausgezeichnet wurde.

     

    Ansonsten kann ich meinen Vor-Schreibern hier nur grösstenteils beipflichten - bei der Lektüre Ihres Artikels und mancher Kommentare hier, fühle ich mich ins finsterste Mittelalter katapultiert.

     

    Besonders erheiternd hierbei war der Kommentar der Dame über die Tierwelt - mein Vorschlag, suchen Sie sich zunächst eine Praktikums-Stelle im Kölner Zoo oder wünschen Sie sich zu Weihnachten die komplette DVD-Staffel von "Grzimeks Tierwelt". Danach sprechen wir nochmal in aller Ruhe.

     

    Ihrer Redaktion, und besonders den Autoren derartiger Ergüsse, empfehle ich eine anständige Recherche bei heiklen Themen. Schlagen Sie doch einmal nach und suchen sich beipielsweise die Veröffentlich des renommierten Rechtswissenschaftlers Dr. Christoph Mandla zu diesem Thema heraus. Wenn Sie dessen Veröffentlichung zum neuen Gesetz zur gemeinsamen Sorge unverh. Eltern in der ZRP vom Dezember 2012 gelesen haben, bleiben keine Fragen mehr offen.

     

    Ach ja, und ein Blick ins Grundgesetz kann ebenfalls nicht schaden, dabei sollte der Blickwinkel besonders auf Artikel 3 + 6 fallen oder um es für kognitiv nicht ganz so hoch entwickelte Zeitgenossen zu formulieren: Grundrechte sind nicht disponibel. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung: subdural@web.de

  • V
    Veitgen

    Es gibt kaum einen gesellschaftspolitischen Zusammenhang - und dieser muss nicht mal in den skurrilen Zusammenhängen typischer taz-Kommentare bipolar altertümlich links-rechts sein - dass sich nicht noch ein lila Pudel findet, der die generelle Entrechtung von Männern, weißen zumal, einfach geil findet. Die Rollen der taz-Männchen sind im Schreiben (nicht im Leben) eindeutig verteilt. Man holt sich in der Gebenedeiung des Feminismus einen runter. Trifft ja immer die anderen. Wieviele Geringverdiener der taz sind denn thematisch betroffen? Geben diese Kollaborateure des Feminismus und der fossilen, linken Idee ihr Fleisch und Blut für den Gedanken her, "Mutti wäre die Beste"? Diese Nebenwiderspruchswinsler, diese Vaterlands-Verräter suhlen sich im Verrat an der Väterlichkeit. Wahrscheinlich gibt es für diese Anbiederung noch nicht den abendlichen Damenbesuch mit Beischlafmöglichkeit - aber sozialisiert mit einer überforderten, alleinerziehenden Mutti sehnen sich die Kerle bei der taz nach mütterlicher Zuneigung. Ihr seid schon bedauernswerte Kriegsopfer. In einer Mischung aus Stockholm-Syndrom, Schild und Schwert des Sozialismus, Identifikation mit der Aggressorin, bleibt euch nicht viel. Männer, Deutsche, Rechte sind Schweine. So simpel bipolar stirbt die taz mit ihren Stammlesern. Seid dankbar, dass Ihr noch in den häufigen, negativen Leserkommentaren über den Widerspruch etwas #Aufmerksamkeit erhascht. Selbstgefälliges Rottwild - im Sterben begriffen.

  • JM
    John M. Keynes

    Gleichberechtigung bedeutet doch, dass beide Geschlechter, und nicht nur eines, gleichberechtigt leben können, weil beide auf Punkt und Komma ganz genau die gleichen Rechte haben! Oder habe ich da die letzten 40 Jahre etwas falsch verstanden? Von den ganz genau gleichen PFLICHTEN will ich noch nicht einmal zu sprechen wagen...

  • S
    Savo

    Hahhhahhaa. Die mamis zittern schon. Jetzt ist Schluss damit das ihr alleine entscheiden tut. Hahhhahahah

  • M
    Michel

    Karlsruhe hat ein winziges Schrittlein in Richtung Gleichberechtigung gefordert, Berlin hat davon eine Fußlänge nach vorne gewagt, und bei der taz schrillen die Alarmglocken, als begänne ab morgen das finsterste Mittelalter. Daß das der Redaktion nicht wenigstens ein klitzeklein bißchen peinlich ist ...

     

    Tragt's wie ein Mann, mesdames. Das ist erst der Anfang, und es geht noch viel, viel weiter. Nämlich bis wir auf Punkt und Komma die gleichen Rechte haben. Vorher wird nicht mal Pause gemacht.

  • MV
    Max Vogel

    @Petra Raab:

    Ach ja, wir sollen zurück zur Natur? Haben Sie sich das wirklich gut überlegt? Wussten Sie nicht, dass die Tötung von Artgenossen und unliebsamen Konkurrenten in der Tierwelt weit verbreitet ist? Dahin wollen Sie zurück?

  • SH
    Sebastian H.

    Wenn Eltern sich streiten ist das sicher schlecht für ein Kind. Aber soll man deswegen wirklich auf die Stereotyplösung "Kind gehört zur Mutter" zurückfallen, nur weil es dann einfacher ist? In den 60ern war es auch eine "bewährte Lösung", dass die Frau zuhause bleibt und kocht, aber das war kein sinnvolles Argument, um tradierte Verhaltensweisen beizubehalten. Genau so wenig ist "bewährt" oder "einfach" ein Argument gegen die neue Regelung.

  • H
    Hans

    Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis es zu einer vollständigen Gleichberechtigung von ledigen Vätern und Müttern kommen wird. In einer Zeit, in der über die Homoehe debattiert wird, ist die de facto andauernde Bastardisierung von unehelichen Kindern ein Anachronismus.

    Worum es den Mütterlobbyisten eigentlich geht, ist die Erhaltung von Wahlfreiheiten bezüglich der Lebensplanung von Frauen. Die Nutzung von Männern als Besamer und als anschließende garantierte Einkommensquelle durch Betreuungs- und Barunterhaltsanspruch bei gleichzeitigem Ausschluss des Mannes aus dem Leben der Mutter und des Kindes soll erhalten bleiben.

    Das gemeinsame Sorgerecht ab Vaterschaftsanerkennung für alle Eltern muss, zum Schutze von Männern vor übergriffigen Frauen die ihren Kinderwunsch über die Bedürfnisse ihrer Kinder und der Väter stellen, um die Möglichkeit der juristischen Abtreibung für Männer ergänzt werden. Nur so kann man Frauen dazu bringen, ihrer besondere Verantwortung bei der Empfängnisverhütung gerecht zu werden.

    Letztlich geht es um die Dämonisierung männlicher Sexualität. Wohlwissend, dass Männern keine eigenverantwortlichen Verhütungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die auch nur in die Nähe der Sicherheit von hormoneller Kontrazeption oder Intrauterinpessaren kommt, belässt es der Gesetzgeber bei einer Situation, in der Männern eine freie Sexualität ohne Konsequenzen verwehrt wird. Frauen haben in Deutschland dagegen mindestens 5 legale Möglichkeiten Verhütungsunfälle rückstandsfrei zu neutralisieren.

  • V
    Vater

    Der Verband der "Alleinentziehenden Mütter (und Alibiväter)" VAMV e.V. sollte wegen fortgesetzter Förderung von Kindesentführungen und Unterstützung von Kindesmisshandlungen durch Ersatzväter verboten werden.

    Kinder brauchen beide Eltern! Friedliche und vernünftige Lösungen im Interesse des Kindeswohls sind möglich. Es ist traurig, dass die Kinderschänder vom vamv immer wieder ihre kinderfeindliche Propaganda verbreiten können. Ein Grund mehr nicht die taz zu finanzieren.

  • C
    Comment

    Einverstanden!

    Ich werde mir also die Printausgabe kaufen und die Titelgeschichte studieren, auch und gerade weil sie vom Duo Schmollack/Oestreich verfasst wurde.

    Und ja, ich kenne „solche Geschichten wie die von Lena und Markus“. Sie wiederholen sich, ständig.

    Für deren Darstellungen, meiner eigenen Erfahrungen und nicht zuletzt, meiner Positionierung wegen, werde ich hier und anderswo regelmäßig und halbwegs freundlich als „rechter Männerrechtler“, weniger freundlich als „Nazi“ beschimpft.

     

    Ich freue mich schon auf eine sachliche Diskussion, beginnend mit einer Entgegnung auf „Unverheiratete Väter bekommen jetzt ganz leicht das Sorgerecht für den eigenen Nachwuchs.“, sowie dem scheinheiligen Gehupe von Frau Schwab: „Wir begrüßen es natürlich, wenn Väter sich stärker in der Familie engagieren wollen.“

  • T
    thomas

    Petra Raab ist lustig. Zurück zur Natur, aber nur dort, wo es frau grad passt.

  • M
    Michael

    Solange Mütter und Väter gesetzlich nicht gleichgestellt sind, gibt es in Sachen Gleichberechtigung zum Wohle der Kinder noch einiges zu tun.

     

    Es gibt Beispiele aus der Natur, das verbeissen sich Haie in die Flossen der Auserwählten, um anschliessend Nachwuchs zu zeugen. Die kleinen Spinnen fressen die Mutter auf oder das schwächste Adlerjunge wird aus dem Nest geschoben.

    Stichlingsmännchen sorgen sich übrigens alleine ohne Mutter um die Brut.

     

    Ich glaube nicht, dass sich die Menschen dort unbedingt die Vorbilder suchen sollen.

  • C
    Chewbacca

    Chapeau! Köstlich, diesen Artikel zu lesen...der Autor demontiert und demaskiert sich und stellvertretend viele andere selbsternannten Anti-DiskriminierungsbeauftragtInnen (ich hoffe das war auch so beabsichtigt?). Auch wenn man mit dem moralischen Zeigefinger auf andere zeigt, zeigen noch immer vier auf einen selbst. Überall wo vermeintliche Diskriminierung und Benachteiligung gewittert wird, folgt postwendend der große #Aufschrei. Aber nanu?! Was ist wenn man von der Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung SELBST BETROFFEN ist und seine Felle schwimmen sieht? Hm...vllt. ist zuviel Gleichberechtigung dann doch nicht so gut, lieber so wie früher wo Macht und Machtlosigkeit noch fair verteilt waren. Bravo, taz! Klasse Artikel, ich feier euch!

  • S
    sigibold

    So etwas wie ein automatisches Sorgerecht sollten grundsätzlich nur Väter erhalten die zur Zeit der Geburt in einer festen Beziehung mit der Mutter leben. Das ist dann angemessen und hilfreich. Für Zufallskontakte oder zerbrochen Beziehungen, die Nachwuchs zustande gebracht haben sollte weiterhin gelten. Maul halten und zahlen.

    Sonst passiert solch eine Sch.. wie der Kerl, der obwohl selbst religionslos, sein Kind gegen dessen und Mutterwillen mit Hilfe eines willfährigen Richters zwingt den katolischen Religionsunterricht zu besuchen. Für mich ist das z.B. eine ganz klare gewollte Gemeinheit gegenüber Mutter und Kind. Auf solche Dinge können wir uns zukünftig verstärkt einstellen. Blödsinnige Gesetzgebung sei Dank.

  • M
    Max

    "Auch Eltern, die sich getrennt haben und seitdem nur noch streiten, sind mit der gemeinsamen Sorge nun gezwungen, auch gemeinsame Entscheidungen zu treffen."

     

    Das ist ja beinahe unverschämt, dass man von erwachsenen Menschen auch eine erwachsene Kommunikation erwartet.

    Wer dazu nicht in der Lage ist sollte eh kein Sorgerecht haben, ... keiner von beiden.

  • PA
    Papa ante portas

    @ Petra Raab: Aus welchem Jahrhundert stammen Sie denn?

     

    Wenn sie ihren Gedanken weiterdenken sind wohl auch die Alimente überflüssig, oder haben sie schon einmal vertriebene Männchen Beute zu der Mutter schleppen sehen damit diese ihre Kinder ernährt?

    Da nehmen sie es wohl nicht so genau?

    Es soll auch Tiere geben da übernehmen die Männchen die Brutpflege und Aufzucht, was nun?

    Hinterfragen sie doch bitte einmal selbstkritisch ihr eigenes Dominanzverhalten und -denken.

  • GM
    Günter Mühlbauer

    MANN darf nur VATER sein, wenn es der Mutter RECHT ist. Ansonsten wachsen die Kinder "Vater Seelen alleine" auf... Das ist auch nach dem neuen Gesetzentwurf der weiterhin gegen bestehende Gesetzte verstöß nicht anderst...

     

    Daß KINDER zu einer gesunden Entwicklung beide Eltern & Großeltern brauchen, interessiert die wenigsten der Beteiligten Professionen und Politikern, nicht...

     

    Gebt den KINDER ihr RECHT auf beide Eltern, ohne Antrag

  • DS
    Der Sizilianer

    Natürlich sollte das gemeinsame Sorgerecht - und damit auch die gemeinsame Sorgepflicht - ab Geburt gelten.

     

    Alles andere wäre eine Diskriminierung bezogen auf das Geschlecht - Sexismus also.

  • HO
    Hotel Ostoria

    "Papa gegen Mama gegen Kind"

     

    Demagogie pur.

    Da wird das vermeintliche Kindeswohl bereits in der Headline mitdefiniert. Was bedeutet: Väterrechte sind nicht im Interesse des Kindes.

     

    Reaktionärer gehts nimmer. Aber symptomatisch taz – stereotypisch Feminismus.

  • PR
    Petra Raab

    Wir sollten uns ein Beispiel an der Natur nehmen, da hat die Mutter das alleinige Sagen über die Jungen und es klappt wunderbar.

    Männchen dürfen nur mitmachen, wenn es von der Mutter genehmigt wurde.

    Diese Männchen unterstützen dann den Willen der Mutter und arbeiten nicht gegen sie.

    Der dominante Rest hat eh nichts bei den Kindern zu suchen, das spüren die Weibchen auch ganz genau.

    Nicht umsonst wird die Mehrheit der Männchen vom Nachwuchs weggejagt.

    Geschieht das nicht, kann man die Folgen sehr schön am Menschen sehen. Dominante Väter die den Kindern ihren Willen schon so früh wie möglich aufzwingen und glauben, die Kinder müssten genauso sein wie sie und die gleichen Wertevorstellungen besitzen.

    Wie sehr sich die Menschheit dabei in die falsche Richtung bewegt hat, kann man sehen.

    Krieg, Mord und Totschlag durch das eingeprägte Dominanzverhalten des Männchens, wohin das Auge reicht.

    Es wird höchste Zeit, dass wir unser wieder der Natur anpassen und nicht weiterhin versuchen, sie unserem entarteten Willen anzupassen.

  • R
    ReVolte

    Ach nee, das bisherige Sorgerecht wirkt also ein "bisschen ungerecht"? Na sieh mal einer an, wann haben wir dieses "bisschen" Ungerechtigkeit je von taz-Seite beklagen gehört?

    Schmollack & Co passt die Entwicklung NATURGEMÄSS nicht in den Kram. Deshalb müssen sie auch ein Horrorszenario aus Zank und Streit aufbauen. Gleichberechtigung soll hier enden. Es wird nur nicht laut gesagt.

    Vielmehr wurde und wird hinter den Kulissen die familienrechtliche Mutterhoheit mit Klauen und Zähnen vor Gleichstellung mit Vätern verteidigt. Keinerlei "positive" Diskriminierung von Frauen zwecks Angleichung väterlicher Lebensverhältnisse. Väterrechte? Backlash! Nicht mit Schwab, Schmollack, Oestreich und wie sie alle heißen.

    Und ein Bundesministerium für ... und Frauen klammert namentlich noch heute Männer vom Familienbegriff aus. Es haben also ganz offensichtlich die mütterlichen Comfort Spaces im Interesse der Wahlfreiheit allein für Frauen unangetastet zu bleiben. Mit den sattsam bekannten Folgen für Kinder und Männer/Väter, denn Letztere haben hierbei allein das "Recht" Ja zu sagen – sowohl zum Kindesunterhalt, wie zum Abbruch.

    Und während sich im aktuellen, deutschen "Patriarchat" Kindeswohl inzwischen fast ausschließlich auf Mutter reimt, heißt "Wahlfreiheit" für Männer entweder Erwerbsobligenheit oder Fiktives Einkommen vor. Daran ändert auch die neue Regelung nichts.

  • N
    Normalo

    Natürlich wäre die fairste - aber auch anspruchsvollste - Lösung ein gemeinsames Sorgerecht von Feststellung der Vaterschaft an.

     

    Wer das anders sieht, lebt immer noch in der Welt des Mutterkults, der keine primäre Bezugsperson des Kindes abgesehen von der Mutter anerkennt und im Zweifel die Mutter für geeignet und den Vater für ungeeignet erklärt, sich um das gemeinsame Kind zu kümmern. Das ist eine Glaubensfrage, die augenscheinlich von den meisten Gegnerinnen eines gemeinsamen Sorgerechts eindeutig beantwortet wird, da sie meistens über die Möglichkeiten des Vaters argumentieren, sich missbräuchlich über das Sorgerecht Macht über die Mutter zu verschaffen. Das stimmt schon mal nur, wenn man per se davon ausgeht, dass das Kind nur bei der Mutter seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben kann.

     

    Die Alternative, dass das Kind mit gleicher Selbstverständlichkeit dauerhaft beim Vater leben und die Mutter auf die Rolle der Besuchstante reduziert werden könnte, während ihre Nachfolgerin die Mama gibt, ist offenbar eine Horrorvision, vor der das mütterliche innere Auge schon in sicherer Entfernung zuverlässig zurückschreckt. Das verstellt dann auch den Blick darauf, welch himmelschreiende Ungerechtigkeit die bisherige Regelung war.

     

    Heute sollte(!) gelten: Gleichberechtigung kann beim Sorgerecht nicht einfach ausgesetzt werden, also gibt es keinerlei Grund, nach Feststehen der Elternschaft noch nach Geschlecht zu diskriminieren. Logischerweise muss also das Sorgereecht zunächst beiden Eltern zustehen und nur durch entsprechend begründeten Widerspruch eines Elternteils - egal, welcher - wieder aufgehoben werden können.

     

    Nun zum Thema "anspruchsvoll": Wahre Gleichheit vor dem Gesetz ist leider häufig unbequem und in erschreckend vielen Fällen auch noch nicht einmal erwünscht. Alleinherrschaft ist selten gerecht aber doch stets vergleichsweise unkompliziert. Der Anteil an Mitgliedern beiderlei Geschlechts, die viel lieber in den alten Geschlechterrollen verharren möchten, ist erschreckend groß. Und für die, da haben die meist weiblichen Opfer von übergriffigen Sorgerechtsmissbrauchern recht, ist ein nicht nach Geschlechtern diskriminierendes Sorgerecht genau so wenig geeignet wie die bisherige Regelung für eine weniger rollenfixierte Herangehensweise.

     

    An der Stelle muss sich "die Gesellschaft" entscheiden: Was wollen wir sein, welches Modell fördern wir? Beides geht nicht.