: Gemeinsam zum Staatsgericht
■ Böhrnsen sichert Grünen notwendige Stimmen zu
Die SPD unterstützt die Anrufung des Staatsgerichthofes durch die Grünen. Die Grünen wollen von dem Gericht die Privatisierung hoheitlicher Aufgaben überprüfen lassen. „Die SPD-Bürgerschaftsfraktion wird dem Antrag der Grünen selbstverständlich über die Hürden helfen“. Stellte SPD-Fraktionsvorsitzender Jens Böhrnsen klar. Die SPD löst damit Zusagen der Koalition an die kleine Oppositionsfraktion ein. Für die Anrufung des Verfassungsgerichtes sind mindestens 25 Unterschriften von Abgeordneten erforderlich; die Grünen verfügen jedoch lediglich über zehn Bürgerschaftssitze. Deshalb brauchen sie die Unterstützung der anderen Fraktionen, um ihre Klageankündigung umzusetzen.
Die Unterstützung hat offensichtlich nicht nur formale Gründe, äußerte Böhrnsen doch auch inhaltlich Verständnis für den Schritt der Grünen: „Die große Anzahl von Gesellschaften in Bremen, vor allem aber die Erfahrungen der vergangenen Wochen machen deutlich, dass es noch erhebliche Probleme bei den Kontrollmöglichkeiten der Parlamentarier gibt.“ Eine verfassungsrechtliche Auseinandersetzung mit der Übertragung hoheitlicher Aufgaben vor dem Staatsgerichtshof könne „durchaus hilfreich“ sein. Die SPD will – notfalls per Gesetz – „unkontrolliertes Eigenleben der Gesellschaften verhindern und die Informationspflicht sowie die Beteiligungsrechte der Parlamentarier festschreiben“. taz
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