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Geleakte NSU-AktenDoch kein Geheimnisverrat

„Frag den Staat“ hatte NSU-Dokumente des Verfassungsschutzes veröffentlicht. Die Justiz ermittelte, wer die Akten geleakt hatte – erfolglos.

(dpa |) – Die Justiz in Hessen geht nicht mehr der Frage nach, wer dafür gesorgt hat, dass die Plattform „Frag den Staat“ und das „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann geheime NSU-Akten veröffentlichen konnten. Die Ermittlungen wegen Geheimnisverrats wurden ergebnislos eingestellt, wie eine aktuelle Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz durch „Frag den Staat“ ergab.

Bei den geleakten Dokumenten handelte es sich um Akten des hessischen Verfassungsschutzes. Die Behörde hatte eigene Dokumente zum Rechtsextremismus auf mögliche Bezüge zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) untersucht.

Geheim für 120 Jahre

Der Bericht aus dem Jahr 2014 war zunächst für 120 Jahre als geheim eingestuft worden, später wurde die Zeit auf 30 Jahre verringert. Angehörige der Opfer des NSU, zahlreiche Politikerinnen und Politiker sowie mehr als 130.000 Unterzeichner einer Petition hatten jedoch über Jahre gefordert, den Bericht öffentlich zugänglich zu machen. Die vom Staat versprochene vollständige Aufklärung zum NSU könne es nur geben, wenn der Verfassungsschutz seine Untersuchung veröffentlicht, hieß es.

Der NSU hatte über Jahre hinweg unerkannt mordend durch Deutschland ziehen können. Die Opfer der Rechtsterroristen waren acht türkischstämmige und ein griechischstämmiger Kleinunternehmer sowie eine Polizistin. Die Gruppe wurde 2011 durch eine Selbstenttarnung bekannt.

Woher „Frag den Staat“ und das „ZDF Magazin Royale“ die Papiere bekommen haben, ist bislang nicht bekannt. Unmittelbar nach der Veröffentlichung der NSU-Akten stellte der hessische Verfassungsschutz Strafanzeige beim Landeskriminalamt in Wiesbaden. Als Grund gab die Behörde die „unrechtmäßige Weitergabe von Verschlusssachen“ an. Damit bestätigte sie auch indirekt die Echtheit der veröffentlichten Akten. Die Staatsanwaltschaft teilte nun auf Anfrage von „Frag den Staat“ mit, das Ermittlungsverfahren sei im Juni 2023 eingestellt worden, nachdem keine tatverdächtige Person ermittelt werden konnte.

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2 Kommentare

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  • Thomas Brunst

    Befreite Dokumente versus Staatsräson. Diesmal ein Sieg für die Informationsfreiheit!

  • rero

    Nach dem, was im im Artikel steht, ist die Überschrift falsch.

    Es gibt sehr wohl einen Geheimnisverrat, nur erscheinen die weiteren Ermittlungen zum Täter aussichtslos.

    Das ist schon was deutlich anderes.