Geldprobleme und Meineidvorwurf: AfD-Spitzen in Erklärungsnöten

Während der Spitzenkandidat aus Sachsen-Anhalt mit Fragen zu seiner Finanzsituation konfrontiert ist, muss Frauke Petry eine Strafanzeige fürchten.

André Poggenburg mit Mikrofon in der Hand

Wittert hinter allem eine Kampagne von „Diffamierungsversuchen, Bedrohung und Einschüchterung“: André Poggenburg Foto: dpa

DRESDEN taz | Sechs Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sieht sich AfD-Spitzenkandidat André Poggenburg mit Medienveröffentlichungen über sein Finanzgebaren als Unternehmer konfrontiert. So erfuhr zuerst die Mitteldeutsche Zeitung, dass das Amtsgericht Naumburg bereits am 2. November eine Erzwingungshaftandrohung gegen Poggenburg verfügt hatte.

Sein Fachbetrieb für Behälterbau und Autokühler in Stößen hatte Rechnungen nicht beglichen und auf Mahnungen nicht reagiert. Inzwischen wurde bekannt, dass es zuvor schon mehrere solcher gerichtlichen Drohungen gegeben hat. Poggenburg verweigerte in mehreren Fällen die damit verbundene Vermögensauskunft.

Die Beträge in Größenordnungen bis zu 3.000 Euro wurden in Rücksprache mit dem Gerichtsvollzieher dann aber beglichen. Ein Haftbefehl ist jedoch noch offen. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nimmt Poggenburgs Betrieb seit Jahresbeginn keine Aufträge mehr an. Der AfD-Aufsteiger, der gemeinsam mit dem Thüringer Björn Höcke als Rechtsaußen der neuen Partei gilt, hatte sich stets seines seriösen Unternehmertums und seiner wirtschaftlichen Unabhängigkeit gerühmt. Auch die Reifenfirma der AfD-Bundesvorsitzenden Frauke Petry musste Insolvenz anmelden – im November 2015 gab sie ihre Unternehmertätigkeit auf.

Am Wochenende muss sich Poggenburg dem AfD-Landesvorstand stellen. Der Ausgang der Sitzung gilt als ungewiss. Auf seiner Facebookseite schiebt Poggenburg die Zahlungskonflikte dem wiederholten Verschwinden von Post durch Attacken auf seinen Briefkasten zu. Die Enthüllungen ordnet er in eine Kampagne von „Diffamierungsversuchen, Bedrohung und Einschüchterung“ ein. Der Mitteldeutschen Zeitung seien fehlende Unterlagen zugespielt worden.

Streit um Wahlkampfdarlehen

Unterdessen schwebt über der AfD-Bundesvorsitzenden Frauke Petry weiterhin die Drohung einer Strafanzeige wegen Meineids. Der Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags konnte sich am Freitag nicht zu einer Entscheidung durchringen. Der Ausschuss tagte bereits zum zweiten Mal wegen des Einspruchs des ehemaligen AfD-Landesvorstandsmitglieds Arvid Samtleben gegen die Landtagswahl vom 31. August 2014.

Samtleben wirft einer Führungsclique in der AfD vor, ihn ohne Absprache vom Wahllistenplatz 14 gestrichen zu haben, weil er ein Wahlkampfdarlehen an die Partei verweigerte. Platz 14 hätte bei einem Ergebnis von 9,7 Prozent zu einem Einzug in den Landtag gereicht.

Dieses Wahlkampfdarlehen, das je nach Listenplatz zwischen 1.000 und 3.000 Euro betragen sollte, wurde von Petry bei einer Anhörung unter Eid vor dem Wahlprüfungsausschuss im November als freiwillig bezeichnet. Samtleben behauptet das Gegenteil und vermutet, dass seine Weigerung eines „Mandatskaufes“ zu seinem Listenausschluss führte.

Es handele sich in Wahrheit um eine Zwangsspende. Das entsprechende Vertragsformular soll belegen, dass im Fall einer Wahl das Mitgliederdarlehen nicht zurückgezahlt wird, sondern als Spende der Partei verbleibt. Dies hatte Petry bestritten. Grund für die Streichung Samtlebens von der Wahlliste bereits nach offizieller Einreichung sei dessen parteiliche Inaktivität gewesen.

Zu diesem Fall soll im März abschließend AfD-Generalsekretär Uwe Wurlitzer gehört werden, verständigte sich der Ausschuss auf Antrag der CDU. Neben der Beurteilung einer möglichen Falschaussage Petrys steht dann auch die Frage nach Neuwahlen im Raum. Niemand in Sachsen rechnet aber ernsthaft mit der Möglichkeit, dass entweder das Landesverfassungsgericht oder der Landtag mit einer Dreiviertelmehrheit eine Selbstauflösung infolge dieser AfD-Affäre beschließen. Der AfD, so deutete Petry bereits im November an, käme angesichts des Wählerzuspruchs Neuwahlen nicht einmal ungelegen.

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