Streit um AfD-Liste in Sachsen: Parteienrechtler fordern Neuwahl
Kurz vor der letzten Landtagswahl strich die AfD einen nominierten Kandidaten. Das war illegal. Juristen sind der Meinung, dass nun die gesamte Wahl ungültig ist.
Die Landtagsabgeordnete der Grünen, Katja Meier, die auch Mitglied des Wahlprüfungsausschusses ist, wies die Forderung zurück. Sie sehe diese „Brisanz der Umstände“ nicht, sagte sie laut einer Mitteilung.
Der Fall beschäftigt seit zwei Jahren den Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages. Der frühere Bautzener AfD-Kreischef, Arvid Samtleben, hatte gegen die Landtagswahl vom 31. August 2014 Einspruch erhoben. Er führt die Streichung von der AfD-Liste unter anderem darauf zurück, dass er der Partei im Gegenzug für den Listenplatz kein Darlehen gewährt habe (taz berichtete). Die AfD-Spitze macht geltend, dass Samtleben kein Engagement mehr für die Partei gezeigt habe.
Nach Auffassung von Morloks Kollegin Sophie Schönberger von der Universität Konstanz hätte der Landeswahlausschuss die AfD-Liste zurückweisen müssen. Die Streichung eines gewählten Kandidaten durch den Vorstand aus politischen Gründen sei „ein klarer Verstoß gegen das Gebot innerparteilicher Demokratie“, sagte Schönberger dem Spiegel.
Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt in der Sache gegen AfD-Chefin Frauke Petry wegen des Verdachts auf Meineid und uneidliche Falschaussage. Sie soll vor dem Wahlprüfungsausschuss womöglich falsche Angaben gemacht haben.
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