Gekündigter Busfahrer und Betriebsrat: Kurioser Kurswechsel
Die Hamburger Hochbahn hat einen Betriebsrat rausgeworfen. Daraufhin stellen sich die Kollegen hinter ihn – und ändern dann überraschend ihre Meinung.
Ibrahim Vurelli, der betroffene Betriebsrat, geht davon aus, dass die Hochbahn mit ihm einen erfahrenen Arbeitnehmervertreter durch einen jüngeren Kollegen ersetzen wollte. Der 50-Jährige hat seit 29 Jahren als Busfahrer für die Hochbahn gearbeitet. Aufgrund seiner langen Zeit im Unternehmen wurde Vurelli noch nach einem älteren Tarifvertrag bezahlt als jüngere Kollegen.
Seit 1998 ist er Betriebsrat und in dieser Position eckte er auch an: „Ich bin unbequem gewesen, auch gegenüber den freigestellten Betriebsräten, die oft mit der Hochbahn verhandeln“, sagte Vurelli, im Gespräch mit der taz. Freigestellte Betriebsräte sind solche, die sich ausschließlich mit der Betriebsratsarbeit befassen dürfen. Vurelli gehört nicht dazu.
Ein betriebsratsinterner Streit soll auch zu der Kündigung geführt haben. Ende Mai, so lautet der Vorwurf, soll Vurelli im Streit mit einem jüngeren Kollegen zu weit gegangen sein. Der Kollege wirft ihm Körperverletzung vor. Vurelli dementiert das. Zwar habe es durchaus einen Streit über die Betriebsratsarbeit gegeben, jedoch ausschließlich mit Worten.
Max Leininger, Ver.di-Betreuungssekretär
Vurelli erstattete damals Anzeige wegen Beleidigung, verzichtete jedoch auf einen Strafantrag. Wenige Tage später folgte die Anzeige seines Kollegen – wegen Körperverletzung. Auch ein Strafantrag wurde gestellt. Die Angelegenheit ist inzwischen Sache der Staatsanwaltschaft, von der es heißt, dass es zwei Zeugen gebe.
Die Hochbahn kündigte Vurelli – und zunächst sah es so aus, als ob der Betriebsrat sich hinter sein Mitglied stellen würde. Er votierte gegen die Kündigung, woraufhin die Hochbahn Klage beim Arbeitsgericht einreichte. Es ist rechtlich möglich, dass ein Gerichtsentscheid das notwendige zustimmende Votum des Betriebsrats zur Kündigung ersetzt. Das Stichwort hierzu lautet: Zustimmungsersatzklage.
Aber was dann geschah, ist kurios: Die Hochbahn bestellte während des bereits laufenden Verfahrens die Zeugen des Vorfalls ein. Die beiden arbeiten ebenfalls bei der Hochbahn. Von den Terminen, bei denen auch Betriebsräte dabei waren, gibt es Protokolle. Ihnen zufolge entlasten die Zeugen Vurelli. Einer der Zeugen hat den Vorfall gar nicht mitbekommen. Ein zweiter bestätigt lediglich den Streit, nicht jedoch das Handgemenge. Nur unterschrieben haben die Zeugen die Angaben offenbar nicht. Lediglich ein Hochbahner zeichnete sie sachlich richtig.
Doch obwohl es diese Treffen gab, änderte der Betriebsrat seine Meinung. Bei einer zweiten Abstimmung votierten die Betriebsratskollegen im Sinne des Unternehmens. Die Hochbahn kündigte Vurelli nun mit Zustimmung des Betriebsrats. Er ist seitdem arbeitslos. Ein anderer Kollege wird zudem auf seinen Betriebsratsposten nachrücken. Die Zustimmungsersatzklage wurde von der Hochbahn für erledigt erklärt, sodass ein hierzu vor dem Arbeitsgericht angesetzter Termin gar nicht erst stattfand.
Doch weshalb stimmte der Betriebsrat der Kündigung schließlich zu? Der für die Hamburger Hochbahn zuständige Betreuungssekretär der Gewerkschaft Ver.di, Max Leininger, sagte: „Ich gehe davon aus, dass die Vorwürfe so schwerwiegend sind, dass der Betriebsrat sich genötigt sah, zuzustimmen.“ Leichtfertig mache ein Betriebsrat das nicht. Ähnlich sieht es Klaus Ceglecki, der Betriebsratsvorsitzende der Hochbahn: „Da gab es weitere Erkenntnisse, die dazu führten, dass der Betriebsrat dem zweiten Antrag zugestimmt hat“, sagte er.
Nur wie diese neuen Erkenntnisse aussehen, ist völlig unklar. Zwar existieren außer den Protokollen noch zwei Fotos des Kollegen von Vurelli, die angeblich den Vorfall zeigen. Doch zu sehen ist auf den Bildern nur der Kollege selbst. Es sind mit einem Handy angefertigte, undatierte Selfies.
Bei der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht wird es möglicherweise aber gar nicht im Detail um die Frage gehen, ob es einen tätlichen Angriff gab oder nicht. Auch der Zeitpunkt der zweiten Abstimmung des Betriebsrates ist streitbar. Da sie erst lange nach der ersten Abstimmung erfolgte, wurde dabei offenbar die gesetzliche Frist nicht gewahrt, anders als bei der ersten Abstimmung.
Die Hochbahn möchte sich zu dem ganzen Fall nicht äußern, solange das Verfahren noch läuft, wie eine Sprecherin erklärte. Eindeutig ist, dass das Unternehmen den Busfahrer mit aller Macht loswerden möchte: Zweimal bot die Hochbahn Vurelli bislang Geld an, um das Verfahren abzukürzen. Der lehnte jedoch jedes Mal ab. „Ich muss noch 16 Jahre arbeiten“, sagte er. Wenn die Hochbahn das berücksichtige bei den Abfindungszahlungen, dann sei er bereit. Seine Kündigungsschutzklage soll im Februar vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden.
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