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Geheime Kommandos

■ Regenbogen fordert mehr Transparenz in der Sozialhilfe. Infos nur per Internet

„Hamburg lässt Sozialhilfeberechtigte im Unklaren über ihre Rechte“, kritisierte gestern die Regenbogen-Abgeordnete Heike Sudmann im Rathaus. Habe es bis Mitte der 90er Jahre noch öffentlich zugängliche „fachliche Weisungen“ gegeben, in denen die Entscheidungsgrundlagen der Sachbearbeiter einsehbar waren, würden heute derartige Weisungen und Richtlinien wie „geheime Kommandosachen“ behandelt.

Sozialhilfeempfänger könnten bei einmaligen Leistungen wie beispielsweise Baby-Ausstattungen nicht überprüfen, ob deren Höhe „irgendwelchen Regelungen entspricht“, ergänzte Irene Bauerschmidt von der Beratungsstelle „Frau und Beruf“ in Altona. Zudem sei die Praxis der Bezirke „sehr unterschiedlich“. Bewilligten manche 50 Mark für ein Radio, gewährten andere hierfür nur 20 Mark. Dürften in machen Bezirken Sozialhilfeempfänger bis zu 275 Mark des selbstverdienten Geld behalten, zögen andere diese Summe bis auf 100 Mark ein.

Auch fehlte den Ratsuchenden eine Übersicht über einmalige Leistungen. Bauerschmidt: „Manche Eltern wissen nicht mal, dass sie für ihre Kinder einen Schulranzen bekommen.“ Der Anfang 1992 von Beratungsstellen herausgegebene Sozialhilfeleitfaden, der über diese Rechte aufklärte, sei vergriffen und außerdem ohnehin veraltet.

Es sei ein „offenes Geheimnis“, dass Sozialhilfeausgaben auch durch unzulängliche Information begrenzt werden, sagte Regenbogen-Sozialreferent Dirk Hauer. Regenbogen werde deshalb in der Bürgerschaft beantragen, dass jedem Antragsteller eine Übersicht über alle einmaligen Hilfen ausgehändigt wird. Auch sollten alle neu erlassenen „Globalrichtlinien“ den Beratungsstellen zugesandt werden und in öffentlichen Bücherhallen einsehbar sein.

Sozialbehörden-Sprecher Ingo Schädlich weist die Kritik zurück. Es seien alle Pauschalen in allen Bezirken gleich, sagte er zur taz. Und die 14 Globalrichtlinien, die in den letzten Monaten neu erlassen wurden, seien in je 275facher Ausführung verbreitet worden. Bei der Aufklärung der Hilfeempfänger setzt die Behörde aufs Internet. Spätestens im Mai 2001 soll dort eine Übersicht über Ansprüche stehen. Fragt sich, ob der Kauf eines PCs dann auch dazu gehört. kaj

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