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Geheime Gespräche mit JournalistenVertraulichkeit kann korrumpieren

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Bundesbehörden müssen Journalisten mitteilen, wenn sie Hintergrundrunden organisieren. Dieses Urteil nutzt der Transparenz und der Presse.

Hat den BND verklagt und teilweise Recht bekommen: Der Journalist Jost Müller-Neuhof Foto: dpa

J ournalisten dürfen künftig grundsätzlich erfahren, wenn Bundesbehörden mit anderen Journalisten vertrauliche Hintergrundrunden organisieren. Das hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu Hintergrundgesprächen des Bundesnachrichtendienstes beschlossen. Das Urteil ist aber auch auf Bundesministerien oder das Kanzleramt übertragbar.

Der BND hatte die Herausgabe der Informationen verweigert und sich auf ein Geheimhaltungsinteresse berufen. Zudem stünde das informationelle Selbstbestimmungsrecht der eingeladenen Journalisten der Erteilung der gewünschten Auskünfte im Weg.

Die Entscheidung der Leipziger Richter ist begrüßenswert. Auch die Kontrolle staatlicher Informationspolitik ist eine wichtige Aufgabe der Presse. Es ist eben nicht egal, ob ein Ministerium einen Gesetzentwurf in einer öffentlichen Pressekonferenz vorstellt oder in einem Hintergrundgespräch mit ausgewählten Journalisten. Zumindest nach außen kann der Eindruck entstehen, dass nur solche Journalisten eingeladen werden, die die Regierung und den Staat nicht allzu sehr kritisieren.

Deshalb nützt es auch der Presse, wenn Hintergrundespräche künftig transparanter sind. Und es würde der Presse nicht schaden, wenn es als Folge des Urteils künftig weniger Hintergrundgespräche gäbe. Soweit Informationen vermittelt werden, die nicht geheimhaltungsbedürftig sind, stehen genügend andere Formen der Pressearbeit zur Verfügung.

Andererseits ist die Form des Hintergrundgesprächs nicht überflüssig, wie manche meinen. Es gibt durchaus Themen, die an sich zwar nicht geheim sind, bei denen es aber nachvollziehbar ist, wenn sie nur „unter 3“ (also nicht zitierbar) mitgeteilt werden. Im Hintergrund kann eine Ministerin auch Themen kommentieren, für die ein anderes Ressort federführend ist. Oder sie kann Einschätzungen mitteilen, die außen- oder innenpolitisch für Empfindlichkeiten sorgen würden. Für solche Themen sollte es weiter vertrauliche Hintergründe geben. Daran besteht ein echtes journalistisches Interesse.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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