Gegen Störerhaftung, für freies WLAN: Piraten vor Gericht

Gerichtsverfahren in München und Berlin sollen endlich die Frage klären: Muss ein WLAN-Besitzer für die über seinen Anschluss übermittelten Daten haften?

Die Bahn hat's, aber es kostet: WLAN. Bild: dpa

MÜNCHEN taz | Wer haftet, wenn ein Nutzer über einen Internetanschluss etwas Illegales tut? Was bislang noch eine rechtliche Grauzone in Deutschland ist, das soll jetzt durch mehrere Verfahren geklärt werden. Unter dem Stichwort „Störerhaftung“ ziehen sowohl die Piraten in München als auch die Freifunker in Berlin vor Gericht. Das Verfahren am Landgericht München sollte eigentlich am Donnerstag enden, wurde jedoch bis September verlängert.

Der verhandelte Fall: Der Chef der Starnberger Piraten ist Inhaber einer Firma für Veranstaltungstechnik. In seinen Geschäftsräumen hatte er für Kunden und Gäste WLAN zur Verfügung gestellt. Die Frage: Wer haftet für die übertragenen Daten, also zum Beispiel für illegale Downloads? Roland Jungnickel war mal Bezirksvorsitzender der oberbayrischen Piraten, jetzt koordiniert er den Prozess für die Partei: „Unser politisches Ziel ist es, die Störerhaftung abzuschaffen.“ Das Ziel: Eine WLAN überall für alle – umsonst und ohne Angst vor Klagen.

Aktuell gelten unterschiedliche Grundlagen für Provider und Privatpersonen, die ihr WLAN öffentlich zur Verfügung stellen. Im Gegensatz zu Providern haften Privatpersonen in der Regel als „Störer“ mit, wenn etwa jemand über ihren Zugang illegal Dateien herunterlädt.

Wenn der Inhaber eines Internetanschlusses sein WLAN-Netz nicht verschlüsselt, haftet er für also derzeit für Urheberrechtsverstöße, die über das von ihm angebotene Netz begangen werden. Die Folge laut Jungnickel: Immer mehr Anwälte nutzen die Grauzone aus und verschicken Abmahnungen. Diese Praxis müsse beendet werden, wenn nötig durch eine ganze Reihe von Prozessen. „Wir wollen der Abmahnindustrie mit Nadelstichen das Leben schwer machen“, sagt Jungnickel.

Weitere „Nadelstiche“ kommen seit Anfang Juli aus Berlin, wo ebenfalls die Störerhaftung gekippt werden soll. Zwei Freifunker haben dort Klage eingereicht, weil sie dafür abgemahnt worden waren, ihre WLAN-Netze ungesichert frei zur Verfügung gestellt zu haben. Freifunk-Initiativen gibt es schon seit Jahren auf der ganzen Welt. Dabei bauen Nutzer ihre eigene Drahtlosinfrastruktur auf, um Orte zu vernetzen, denen Internet fehlte – oder um kommerzielle Anbieter zu umgehen.

Jungnickels Ziel ist klar: Das Gericht soll entscheiden, dass auch kleinere WLAN-Anbieter wie Provider zu behandeln sind – und damit nichts zu befrüchten haben. Da ein solches Urteil Neuland betreten würde, müsste es aber wohl letztlich auf höherer Ebene als beim Landgericht München geklärt werden. Jungnickel: „Ob die Entscheidung für oder gegen uns fällt, ist fast egal, denn wir sind gewillt, durch alle Instanzen zu gehen.“

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