Gegen Münchens Horror-Mieten: Mietenstopp-Initiative am Start
In Bayern ist Wohnen teuer. Kommen die nötigen Unterschriften nun zusammen, sollen die Mieten per Volksentscheid eingefroren werden.
Ziel des vom Münchner Mieterverein initiierten Aktionsbündnisses ist ein neues Landesgesetz: Demnach sollen die Mieten in 162 Städten und Gemeinden mit amtlich festgestelltem „angespanntem Wohnungsmarkt“ für sechs Jahre auf dem jetzigen Stand eingefroren werden. Damit könnte auch die Ohnmacht durchbrochen werden, von der die Menschen vor allem in München, aber auch anderswo, angesichts immer weiter steigender Horrormieten befallen sind.
„Bayerns Mieterinnen und Mieter wissen, dass sie zusammenstehen müssen, um die Situation zu verbessern“, sagte die Vereinsvorsitzende Beatrice Zurek am Mittwoch zum Auftakt. SPD-Landesvorsitzende Natascha Kohnen, deren Partei auch zu den Unterstützern zählt, meint: „Mit den jetzigen Verhältnissen funktioniert unsere Gesellschaft nicht mehr. Wir brauchen sechs Jahre Atempause, bis wir Erfolge beim Wohnungsbau spüren.“ Zu den weiteren Unterstützern zählen der DGB, die Linke, das Bündnis #ausspekuliert und die Grünen.
Anders als bei dem Berliner „Mietendeckel“ ist der Gesetzentwurf in Bayern schon fertig. Auf die in der Hauptstadt umstrittene Senkung von Mieten wird im Freistaat verzichtet. Ausgenommen vom Stopp sollen Mieten in Neubauten sein, um Investitionen nicht zu bremsen. Für Wiedervermietungen und Modernisierungen soll die ortsübliche Vergleichsmiete die Obergrenze bilden, „faire Vermieter“ dürfen auf bis zu 80 Prozent dieser Miete erhöhen.
Für die CSU lehnt Bayerns Justizminister Georg Eisenreich das Volksbegehren ab: „Ein jahrelanger und genereller Mietenstopp im Landesrecht ist verfassungswidrig.“ Das sieht der Bielefelder Juraprofessor Franz Mayer anders, der den Entwurf mitverfasst hat: Der Freistaat könne sich sehr wohl auf „übergeordnete Gemeinwohlgründe“ berufen. Nun müssen 25.000 Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt werden. Über die Zulässigkeit eines folgenden Volksentscheids wird höchstwahrscheinlich der Bayerische Verfassungsgerichtshof zu entscheiden haben.
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