Gegen Münchens Horror-Mieten: Mietenstopp-Initiative am Start
In Bayern ist Wohnen teuer. Kommen die nötigen Unterschriften nun zusammen, sollen die Mieten per Volksentscheid eingefroren werden.
Ziel des vom Münchner Mieterverein initiierten Aktionsbündnisses ist ein neues Landesgesetz: Demnach sollen die Mieten in 162 Städten und Gemeinden mit amtlich festgestelltem „angespanntem Wohnungsmarkt“ für sechs Jahre auf dem jetzigen Stand eingefroren werden. Damit könnte auch die Ohnmacht durchbrochen werden, von der die Menschen vor allem in München, aber auch anderswo, angesichts immer weiter steigender Horrormieten befallen sind.
„Bayerns Mieterinnen und Mieter wissen, dass sie zusammenstehen müssen, um die Situation zu verbessern“, sagte die Vereinsvorsitzende Beatrice Zurek am Mittwoch zum Auftakt. SPD-Landesvorsitzende Natascha Kohnen, deren Partei auch zu den Unterstützern zählt, meint: „Mit den jetzigen Verhältnissen funktioniert unsere Gesellschaft nicht mehr. Wir brauchen sechs Jahre Atempause, bis wir Erfolge beim Wohnungsbau spüren.“ Zu den weiteren Unterstützern zählen der DGB, die Linke, das Bündnis #ausspekuliert und die Grünen.
Anders als bei dem Berliner „Mietendeckel“ ist der Gesetzentwurf in Bayern schon fertig. Auf die in der Hauptstadt umstrittene Senkung von Mieten wird im Freistaat verzichtet. Ausgenommen vom Stopp sollen Mieten in Neubauten sein, um Investitionen nicht zu bremsen. Für Wiedervermietungen und Modernisierungen soll die ortsübliche Vergleichsmiete die Obergrenze bilden, „faire Vermieter“ dürfen auf bis zu 80 Prozent dieser Miete erhöhen.
Für die CSU lehnt Bayerns Justizminister Georg Eisenreich das Volksbegehren ab: „Ein jahrelanger und genereller Mietenstopp im Landesrecht ist verfassungswidrig.“ Das sieht der Bielefelder Juraprofessor Franz Mayer anders, der den Entwurf mitverfasst hat: Der Freistaat könne sich sehr wohl auf „übergeordnete Gemeinwohlgründe“ berufen. Nun müssen 25.000 Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt werden. Über die Zulässigkeit eines folgenden Volksentscheids wird höchstwahrscheinlich der Bayerische Verfassungsgerichtshof zu entscheiden haben.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
Nach der Gewalt in Amsterdam
Eine Stadt in Aufruhr
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten
+++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu und Hamas-Anführer
Die Wahrheit
Der erste Schnee
Krise der Linke
Drei Silberlocken für ein Halleluja