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Geburt ohne Vater

■ BVG: Beamte brauchen für Geburt ihres nichtehelichen Kindes keinen Sonderurlaub

Karlsruhe (AFP) – Ein Beamter hat keinen Anspruch auf einen Tag bezahlten Sonderurlaub, wenn seine nichteheliche Lebensgefährtin ein Kind bekommt und er bei der Geburt dabeisein will. In einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß nahm das Bundesverfassungsgericht (BVG) die Verfassungsbeschwerde eines Beamten nicht zur Entscheidung an.

Der Dienstherr hatte dem Beamten gesagt, Sonderurlaub gebe es nur für die Niederkunft einer Ehefrau. Sowohl Verwaltungsgericht als auch Bundesverwaltungsgericht hatten die Entscheidung bestätigt. Darin hatte der Beamte eine Verletzung des grundgesetzlichen Schutzes von Ehe und Familie gesehen.

Der Staat sei nicht verpflichtet, im vorliegenden Fall Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge zu gewähren, erklärte die erste Kammer des zweiten BVG-Senats und verwies darauf, daß der Beamte statt dessen den üblichen Erholungsurlaub oder unbezahlten Sonderurlaub nehmen könne. Der Schutzpflicht des Staates sei damit im vorliegenden Falle Genüge getan, zumal diese Pflicht „nicht losgelöst von der vollen Dienstleistungspflicht des Beamten gesehen werden kann“.

Die Verfassungsrichter betonten, im Ergebnis gehe es nur um den Abzug eines Tages Erholungsurlaub. Der Beschwerdeführer habe nicht einmal mitgeteilt, ob er diesen Urlaub voll ausgeschöpft habe.

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