Gebühren für Basiskonten zu hoch: Sechs Institute abgemahnt
Seit Juni müssen Banken ein Girokonto für alle anbieten. Doch die Angebote seien oft teurer als herkömmliche Konten, klagen Verbraucherschützer.
Die Verbraucherschützer haben deshalb nach Stichproben fünf Banken und eine Sparkasse abgemahnt. Nach ihrer Ansicht verstoßen die Deutsche Bank, die Postbank, die Targobank, die Sparkasse Holstein, die Volksbank Karlsruhe und die BBBank gegen die Richtlinien. Ihre Preisgestaltungspraxis sei mit der gesetzlichen Regelung zum Basiskonto nicht vereinbar.
Die Deutsche Kreditwirtschaft – die Dachorganisation der Banken- und Sparkassenverbände – verwies darauf, dass die Entgeltgestaltung bei Basiskonten innerhalb des gesetzlichen Rahmens die „geschäftspolitische Entscheidung eines jeden Instituts“ sei. Das vereinbarte Entgelt müsse „angemessen“ sein. Aus Sicht des Gesetzgebers erscheine ein Entgelt als angemessen, „das kaufmännisch kalkuliert ist, d. h. im Durchschnitt die Kosten der Institute deckt und ihnen einen angemessenen Gewinn ermöglicht“, hieß es.
Konto auch ohne festen Wohnsitz möglich
Seit dem 19. Juni hat jeder Bürger das Recht auf ein Girokonto. Mit dem Zahlungskontengesetz wurde eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt. Es werden alle Geldhäuser verpflichtet, Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf „Guthabenbasis“ einzurichten. Solche Personen waren bisher nur von einigen Sparkassen und Volksbanken als Kunden akzeptiert worden. Einzige Voraussetzung für die Einrichtung des Basiskontos ist, dass sich die Bürger legal in der EU aufhalten. Der Inhaber erhält eine Bankkarte und darf Geld überweisen. Er kann aber sein Konto nicht überziehen.
Das Gesetz soll nach früheren Angaben etwa einer Million Menschen zugute kommen. Über aktuelle Zahlen hüllt sich die Kreditwirtschaft in Schweigen. Die für Privatbanken, Sparkassen und Volksbanken zuständigen Verbände wollten oder konnten bisher keine Zahlen über Basiskonten im Zuge der neuen gesetzlichen Regelungen nennen.
Sozial Schwächere zahlen teilweise mehr
Das sogenannte Basiskonto unterliegt laut dem vzbv speziellen Vorschriften. Insbesondere müssten die Entgelte angemessen sein. Für die Beurteilung der Angemessenheit seien insbesondere die marktüblichen Entgelte sowie das Nutzerverhalten zu berücksichtigen.
Die Kritik beziehe sich auf Fälle, in denen Basiskontoinhaber mehr bezahlen müssen als Inhaber vergleichbarer Konten. Für den Vergleich der Konten seien neben dem Grundpreis auch Entgelte für einzelne Transaktionen berücksichtigt worden. Ein anderer Kritikpunkt betreffe den Fall, dass Basiskontoinhaber, die ihr Konto online führen möchten, denselben hohen Grundpreis bezahlen müssten wie Basiskontoinhaber, die die Filialberatung nutzen wollen. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet.
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